IS-Kämpfer kein Kriegsverbrecher?

Man muss sich nur einmal vor­stellen, ein Deut­scher hätte ein Breivik-Video gepostet, sich viel­leicht sogar mit stolzer Brust davor gestellt und Likes ver­teilt. Er wäre bis zum Ende seines Lebens in den Knast gewandert, wenn nicht schlim­meres. Bei IS-Ver­bre­chern sieht das natürlich anders aus. Der „Spiegel“ ver­meldet:
Der ehe­malige IS-Kämpfer Harry S. muss sich nicht als Kriegs­ver­brecher vor Gericht ver­ant­worten. Das Ansinnen der Bun­des­an­walt­schaft, ihm wegen der Betei­ligung an einer Hin­richtung in Syrien erneut den Prozess zu machen, hat der Bun­des­ge­richtshof (BGH) nach SPIEGEL-Infor­ma­tionen abgelehnt.
Harry S. war im Juli 2016 wegen Mit­glied­schaft in der Ter­ror­gruppe IS ver­ur­teilt worden. Weil der Mann aus Bremen umfang­reich über andere deutsche Kämpfer aus­gesagt hatte, fiel das Urteil mit drei Jahren Haft milde aus.
Erst nach dem Prozess wurde ein Video bekannt, das zeigte, wie Harry S. im syri­schen Palmyra IS-Gefangene vor der Exe­kution auf dem Markt­platz auf­reihte und später auch seine eigene Pistole zückte. Vor Gericht hatte er noch aus­gesagt, er habe bei der Gräu­eltat nur unbe­teiligt am Stra­ßenrand gestanden, während andere IS-Kämpfer auf die Zivi­listen schossen…
Solch eine Milde spricht sich natürlich herum und so dürfen wir weitere ehe­malige IS-Ter­ro­risten in unserem Land erwarten. 

 


Quelle: JouWatch.com