Quelle: zaronews.com

Bie­le­felder Inte­gra­ti­onsrat fordert: Polizei soll Bezeichnung „süd­län­disch“ in Fahn­dungs­auf­rufen unterlassen

Bie­lefeld – Der Inte­gra­ti­onsrat der Stadt Bie­lefeld ver­langt von der Bie­le­felder Polizei, in ihren Fahn­dungs­auf­rufen die For­mu­lierung „süd­län­disch aus­se­hender“ Täter zu unter­lassen. Mit dieser Bezeichnung würde die Polizei Res­sen­ti­ments schüren. Der Inte­gra­ti­onsrat will also Tat­sachen verschleierern.
„Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Pres­se­mit­teilung der Bie­le­felder Polizei offen­sichtlich erneut Vor­ur­teile und Stig­ma­ti­sie­rungen aus­drückt und Res­sen­ti­ments schürt, obwohl nach einem klä­renden Gespräch in 2015 bereits ein sen­si­blerer Umgang mit dieser The­matik zuge­si­chert worden war“, heißt es in einer Pres­se­mit­teilung des „Inte­gra­ti­ons­rates“ der Stadt.
Sen­sibler Umgang wird gefordert

Die Bezeichnung „süd­län­di­scher Typ“ werde „ohne Reflexion“ von sämt­lichen Medien über­nommen. „Ver­mutlich ist hier kein Süd­länder aus Spanien, Por­tugal, Italien, Grie­chenland oder Süd­frank­reich gemeint – und erst recht kein Deut­scher mit schwarzen Haaren. Unserer Erfahrung nach wird mit der Bezeichnung Süd­länder eher ein Flüchtling, Türke oder Marok­kaner asso­ziiert und damit wird das Vor­urteil bestätigt, dass Kri­mi­nelle mit großer Wahr­schein­lichkeit grund­sätzlich aus diesen Regionen stammen“, so das Wehklagen.

Das sei nach Ansicht des Inte­gra­ti­ons­rates das Prinzip „Racial Pro­filing“ – angeblich eine Form des „insti­tu­tio­nellen Ras­sismus“, der die dis­kri­mi­nie­rende Ver­wendung von Zuschrei­bungen wie eth­nische Zuge­hö­rigkeit, phä­no­ty­pische Merkmale, nationale Her­kunft als Aus­wahl­kri­terium für poli­zei­liche Maß­nahmen, bei­spiels­weise bei Kon­trollen, Über­wa­chungen und Straf­er­mitt­lungen ohne kon­kretes Indiz bezeichnet.

Beschrei­bungen wie ’süd­län­disch‘ nicht zweckdienlich

„Wir halten Beschrei­bungen wie ’süd­län­disch‘ in Fahn­dungs­fällen für nicht zweck­dienlich und fordern, aus­schließlich kon­krete Per­so­nen­be­schrei­bungen zu ver­wenden.“ Selbst­ver­ständlich, so der Inte­gra­ti­onsrat, müssten Straf­taten auf­ge­klärt und geahndet werden – aber unab­hängig von der Her­kunft des Täters. „Bei der Straf­ver­folgung spielt die kon­krete Täter­be­schreibung eine wichtige Rolle, im Pres­se­be­richt haben so ungenaue Zuschrei­bungen nichts ver­loren“, so die Neu West­fä­lische (NW), die sich auf­grund des Anwurfs genötigt sah, eine Stel­lung­nahme abzugeben.
Die NW weiß sodann zu berichten, dass die Bie­le­felder Polizei prompt reagiert habe. In einer aktu­ellen Fahndung habe die Pres­se­stelle nun erstmals von einem „euro­päi­schen Aus­sehen“ gesprochen. Auch soll der Täter akzent­freies Deutsch gesprochen haben. Die weib­liche Täterin wird als „ver­mutlich deutsch“ beschrieben. Viel­leicht sollte der Inte­gra­ti­onsrat einfach mal die täg­lichen Poli­zei­mel­dungen durch­lesen. (SB)
 


Quelle: JouWatch.com