Der Ren­ten­betrug an ehem. DDR-Bürgern: Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt

Zynische Miß­achtung der Rechte der „Ost­zonen-Flücht­linge“
Mehr als 300.000 DDR-Über­siedler, die vor dem Zusam­men­bruch des SED-Regimes Bun­des­bürger mit allen Rechten und Pflichten in der Bun­des­re­publik Deutschland geworden waren, sind auf­grund des falsch aus­ge­legten Ren­ten­über­lei­tungs­ge­setzes (RÜG) über Nacht wieder zu DDR-Bürgern gestempelt worden.
(Von Peter Helmes)
Hin­ter­grund:
Flücht­linge und Über­siedler aus der DDR wurden bei ihrer Ankunft sofort im Rahmen ihrer Ein­glie­derung nach den Regeln des Fremd­ren­ten­ge­setzes (FRG) in das bun­des­deutsche Ren­ten­system ein­ge­gliedert. Dieses Inte­gra­ti­ons­prinzip galt von 1959 bis zum Staats­vertrag zwi­schen der Bun­des­re­publik und der DDR vom 18. Mai 1990. Der Eini­gungs­vertrag vom 30. August 1990 enthält keine Aussage über die in der alten Bun­des­re­publik Deutschland ein­ge­glie­derten DDR-Altübersiedler.
Nach der Wie­der­ver­ei­nigung wurde diese Inte­gration für alle nach 1936 Gebo­renen heimlich auf­ge­hoben. Über diese Mani­pu­lation wurde nicht infor­miert! Die Rentner sollten erst bei Ren­ten­beginn davon erfahren, dass ihre Alters­bezüge oft schlechter aus­fallen als die ihrer ehe­ma­ligen Kol­legen im Osten. Für diese Mani­pu­lation der Anwart­schaften hat im 12. Bun­destag niemand die Hand gehoben. Kein Abge­ord­neter wusste davon! Selbst der damals hierfür zuständige Minister Norbert Blüm erfuhr angeblich erst von den Betrof­fenen, was hier pas­siert ist.Ein mög­licher Täter-Kreis der­je­nigen, die diese Mani­pu­lation umge­setzt haben, ist leicht zu iden­ti­fi­zieren: Bei der Wie­der­ver­ei­nigung wurden mehr als ein­hundert Mit­ar­beiter der frü­heren DDR-Ren­ten­ver­si­cherung in das bun­des­deutsche Sozi­al­mi­nis­terium über­nommen. Diese Men­schen sind die ein­zigen, die ein Motiv gehabt hätten. Sie gehörten zu einem sehr großen Teil der alten Nomen­klatura an und haben den „Verrat“ am Arbeiter- und Bau­ern­staat durch diese „Ost­zo­nen­flücht­linge“ nie ver­gessen und schon gar nicht verziehen.
Rache ist süß, spricht der Herr. Und so setzten die in der west­lichen Ren­ten­ver­si­cherung gut gepolstert unter­ge­kom­menen ehe­ma­ligen DDR-Hof­schranzen genau bei denen den Rot­stift an, die durch ihre Flucht ihre ganze Ver­achtung gegenüber dem SED-Unrechts­regime aus­ge­drückt hatten.
Und wie oben schon ange­deutet, hatten die west­lichen „Kol­legen“ ent­weder keine Kenntnis von den Vor­gängen oder keine Ahnung oder kein Interesse, Eine Schande!
Um es kurz zu machen und das Geschehen in ver­kürzter und ver­ständ­licher Dar­stellung auf den Punkt zu bringen: Die in den Westen gegan­genen Zonen­flücht­linge – so heißen sie auch heute noch amtlich – ver­loren durch diesen Hand­streich erheb­liche Ansprüche auf die Höhe der West­rente, sondern wurden „auf DDR-Niveau“ herabgestuft.
Die Mani­pu­la­tionen erfolgten ver­mutlich Ende der neun­ziger Jahre, ohne daß die Ren­ten­ver­si­cherung wußte, wer damit in welchem Maße betroffen sein würde. Die bekannt­ge­wordene Zahl der Betrof­fenen – 316.000 – ist erst 2010 auf­grund mas­siver For­de­rungen von Abge­ord­neten ermittelt worden.
Nach­ge­wiesen ist inzwi­schen, daß viele Betroffene dadurch deutlich unter die Armuts­grenze sinken. Das trifft auch für Men­schen mit hohen Qua­li­fi­ka­tionen zu, wobei die finan­zi­ellen Aus­wir­kungen sehr unter­schiedlich sind. Am här­testen trifft es Ehe­paare mit Ren­ten­ver­lusten bis zu 800 Euro. Hierzu gibt es keine Zahlen und auch keine Vergleichsberechnungen.
Die Betrof­fenen bil­deten eine Inter­es­sen­ge­mein­schaft, die geschlossen für die Wie­der­ein­setzung inn die alten Rechte kämpft. Bisher ver­geblich. Selbst ein Appell an die deutsche Bun­des­kanz­lerin, die ehe­malige Ost­deutsche Angela Merkel, brachte keine Wende. Im Gegenteil, eher einen zyni­schen Negativbescheid:
„Merkel erteilt eins­tigen Flücht­lingen end­gültige Absage
Die Ver­ei­nigung 17. Juni 1953, die für die Rechte der Ren­ten­be­tro­genen kämpft, teilt tief ent­täuscht Fol­gendes mit:
Berlin, 26.03.2017/cw – „Ihrem Wunsch nach einer Ver­bes­serung der Alters­ver­sorgung der ehe­ma­ligen DDR-Über­siedler kann … nicht ent­sprochen werden.“
Scho­nungslos offen erteilt Minis­te­ri­alrat Dr. Achim Ber­tuleit aus dem Bun­des­kanz­leramt in einem Schreiben an die Ver­ei­nigung 17. Juni in Berlin (23.03.2018) im Auftrag der Bun­des­kanz­lerin allen Hoff­nungen auf eine Revision des Ren­ten­über­lei­tungs­ge­setzes (RÜG) eine wohl end­gültige Absage.
 Noch am 11.August letzten Jahres hatte Angela Merkel am Rande eines Besuches in der Stasi-Gedenk­stätte Hohen­schön­hausen in Gesprächen mit ehe­ma­ligen DDR-Opfern „eine noch­malige Prüfung der vor­ge­tra­genen Anliegen“ zuge­si­chert und damit Hoff­nungen geweckt. Zwi­schen­zeitlich wurden diverse Schrift­wechsel geführt, erhielten Petenten mehr oder weniger hin­hal­tende Ant­worten auf vor­ge­tragene Fragen: „Die Über­prü­fungen brauchen Zeit“; „Die Bun­des­kanz­lerin befasst sich mit Ihrem Anliegen“ oder „Das Bun­des­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales ist gebeten worden, dieses wichtige Thema in das nächste Treffen des Dia­log­forums SED-Opfer ein­zu­bringen.“ (Staats­mi­nis­terin Monika Grütters am 29.09.2017).
Dr. Ber­tuleit ver­kennt in seinem Schreiben nicht den „maß­geb­lichen Anteil (der Betrof­fenen) an dem Zusam­men­bruch des DDR-Regimes und den wei­teren Ent­wick­lungen, die zur Deut­schen Einheit führten.“ Es sei “unbe­streitbar, dass viele ehe­malige DDR-Bürger durch ihre Flucht bzw. Über­siedlung in die Bun­des­re­publik Deutschland per­sön­liche Risiken und tiefe umwäl­zende Ein­schnitte auf sich genommen haben.“ Trotzdem könne dem Wunsch auf Ände­rungen nicht ent­sprochen werden.
Koali­ti­ons­vertrag sieht Fonds­lösung vor
Erneut bezieht sich das Bun­des­kanz­leramt auf die seit Jahren vor­ge­tra­genen Argu­mente, wonach das Bun­des­so­zi­al­ge­richt gegen die gültige Regelung keine ver­fas­sungs­recht­lichen Bedenken gesehen habe (2011). Auch der ange­rufene Peti­ti­ons­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­tages habe 2015 bestätigt, „dass die Rege­lungen für die Über­leitung von Ren­ten­an­sprüchen … auch für DDR-Über­siedler anzu­wenden“ sind. Letztlich habe das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2016 (Anm.: Nach 4 Jahren!) eine Beschwerde nicht zur Ent­scheidung angenommen.
Die Ver­ei­nigung 17. Juni sieht sich „durch die jetzt vor­lie­gende end­gültige Absage“ aus dem Bun­des­kanz­leramt „getäuscht.“ Einmal mehr wurden „gezielt gesetzte Hoff­nungen“ als Wahl­kampf­ma­növer ent­larvt. Der in der Stel­lung­nahme des Bun­des­kanz­ler­amtes erfolgte abschlie­ßende Verweis auf den Koali­ti­ons­vertrag, wonach „für Här­te­fälle im Ren­ten­über­lei­tungs­prozess ein Aus­gleich durch eine Fonds­lösung“ geschaffen werden solle, „ent­behre unter den bekannten bis­he­rigen Manövern der Regie­rungs­frak­tionen jeg­licher Glaub­wür­digkeit. Mit Absichts­er­klä­rungen den anvi­sierten Tod der Betrof­fenen zu pflastern, sei nicht der würdige Umgang mit den erneut gede­mü­tigten Opfern der Zweiten Deut­schen Dik­tatur,“ erklärte der Ver­eins­vor­stand heute in Berlin.
Unter­su­chungs­aus­schuß anvisiert
Mehrere Vereine und Betroffene streben nunmehr die Ein­setzung eines Unter­su­chungs­aus­schusses im Deut­schen Bun­destag an und wollen sich die­serhalb an diverse Abge­ordnete im Par­lament wenden. Es müsse geklärt werden, ob die sei­ner­zeitige Abwendung vom Fremd­ren­ten­gesetz (FRG) durch das Ren­ten­über­lei­tungs­gesetz (RÜG) für Bürger der Bun­des­re­publik, die vor 1989 von der DDR aus­ge­bürgert worden waren, gesetzlich, d.h. unter Ein­be­ziehung des Deut­schen Bun­des­tages erfolgt sei. Ottmar Schreiner, der ver­storbene Sozi­al­po­li­tiker der SPD-Fraktion hatte eben dies 2011 in seiner berühmt gewor­denen Phil­ippika gegen die ange­wandte Regelung bezweifelt, ohne dass die Vor­gänge jemals par­la­men­ta­risch unter­sucht worden waren. Schreiner hatte auf eine Inter­pre­tation des sei­ner­zei­tigen Arbeits­mi­nis­te­riums gegenüber der Deut­schen Ren­ten­ver­si­cherung hin­ge­wiesen, die nicht durch den Text des Gesetzes gedeckt gewesen sei. Das RÜG sei so „am Par­lament vorbei“ falsch aus­gelegt worden.
(Quelle und Copy­right: Redaktion Hoheneck, Berlin – Tel.: 030–30207785 (1.368).
https://17juni1953.wordpress.com/2018/03/26/rentenbetrug-merkel-erteilt-einstigen-fluechtlingen-endgueltige-absage/)
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Petition zum Thema Rentenrecht
(Ver­öf­fent­licht am 19. März 2018, 10:48 in Aktu­elles, Mitteilungen)
Die UOKG hat gemeinsam mit der VOS und der IEDF eine Petition beim Deut­schen Bun­destag ein­ge­reicht. Die Petition richtet sich gegen die Nicht­ein­haltung der Fest­le­gungen zum Ren­ten­recht in den beiden Staats­ver­trägen mit der DDR. Die gesamte Petition können Sie über den unten zu fin­denden Link einsehen.
Wie bereits ver­sprochen erhalten Sie anbei in der Anlage die Petition (Beschwerde), die dem Bun­destag zuge­leitet wurde. Mit freund­lichen Grüßen, Ihr Peter Kämpfe, http://www.uokg.de/2018/03/petition-zum-thema-rentenrecht/
 


Quelle: conservo.wordpress.com