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Merkel befiehl, wir folgen dir!

Infor­mation oder Mani­pu­lation?? Eine heut­zutage leider stets not­wendige Frage
Wir leben in einer Zeit, da die Regie­rungs­spitze kein Hehl daraus macht – noch nicht einmal -, dass ihr jeg­liche Art von Recht wurscht ist – Ver­fas­sungs­recht, Natur­recht, Völ­ker­recht, euro­päi­sches Recht, übriges natio­nales Recht ein­schließlich Straf­recht. Das lässt sich ja konkret belegen und müsste eigentlich all­gemein bekannt sein. Und Demo­kratie ist natürlich auch wurscht. Ohne Rechts­staat­lichkeit gibt es keine Demokratie.
(Von Peter Wörmer)
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat es ohne Begründung abge­lehnt, sich mit der Ver­fas­sungs­be­schwerde von Pro­fessor Karl A. Schacht­schneider gegen die ver­fas­sungs­widrige Grenz­öffnung auch nur zu befassen, hat sich so weit­gehend abge­meldet und damit das Wider­stands­recht gemäß Artikel 20 Absatz 4 des Grund­ge­setzes aus­gelöst. Die Richter wurden von hohen Par­tei­funk­tio­nären aus­ge­kungelt und sind nur auf Zeit berufen. Das Ver­halten der Regie­rungs­spitze ist für viele ein schlimmes Vorbild. Unterhalb der Regie­rungs­spitze gibt es natürlich Lakaien, Spei­chel­lecker, Unter­tanen in Hülle und Fülle, viele, die für Position und Ein­kommen, für Status und Pfründe, für ihre Kar­riere etwas tun wollen oder darum bangen, soziale Aus­grenzung oder Antifa-Attacken, viel­leicht sogar auf ihre Familien, befürchten. Jeder ‚poli­tische Beamte‘ – Amtschef, Behör­denchef – kann ohne Angabe von Gründen in den einst­wei­ligen Ruhe­stand ver­setzt werden. Von Mus­limen hört man die Fest­stellung, Allah habe den Ungläu­bigen kein Rückgrat gegeben.
Bei den Nazis hieß es bedin­gungslos „Führer befiehl, wir folgen dir!“, oder auch man erklärte schlicht „das Wort des Führers“ sei Gesetz. Heute braucht man solche Sprüche nicht, verhält sich aber prin­zi­piell ähnlich. Immerhin hielten die Nazis es noch für erfor­derlich, sich im März 1933 vom Reichstag ein Ermäch­ti­gungs­gesetz geben zu lassen – in Anwe­senheit bewaff­neter SA- und SS-Leute. Damals konnte man ange­sichts des unge­heuren Elends der Welt­wirt­schafts­krise – ohne sozi­al­staat­liche Absi­cherung – und des kläg­lichen Ver­sagens vor­he­riger Regie­rungen die Zustimmung bür­ger­licher Abge­ord­neter, so des spä­teren Bun­des­prä­si­denten Heuss, aus der Not der Zeit womöglich noch ver­stehen. Heute macht man sich nicht einmal die Mühe, not­dürftig eine Form zu wahren. Unge­heures Mas­sen­elend sitzt einem nicht im Nacken. Man lügt munter drauflos.
Generell gilt ja der drin­gende Rat, keiner Sta­tistik zu trauen, die man nicht selbst gefälscht hat. Das ist offen­sichtlich über­spitzt. Aber es wäre naiv, Leuten, die sich brutal über das Recht und damit auch über Demo­kratie erheben, samt Unter­stützern irgendwie irgendwo zu ver­trauen. Ihnen ist auch sehr viel anderes zuzu­trauen, Fäl­schung von Infor­ma­tionen im Interesse eines solchen Regimes allemal.
Mani­pu­la­tions-Alarm­glocken müssen stets schrillen, wenn eine angeb­liche Infor­mation dem Unrechts­regime nützt. Es drängt sich dann geradezu die Frage auf, wie denn wohl die angeb­liche Infor­mation gefälscht sein könnte.
Die unver­fro­renste Mani­pu­lation besteht darin, bestimmte Mengen einfach nicht mit­zu­zählen oder sonstwie einfach falsche Zahlen anzugeben.
Das geschieht z.B. mit vielen Familien-Nach­züglern, die auch sehr diskret nachts ein­ge­flogen werden: Sie werden in der offi­zi­ellen Sta­tistik einfach nicht erfasst.
Man voll­führt auch Akro­batik mit Defi­ni­tionen: Der Begriff „Flücht­linge“ ist dafür vor­trefflich geeignet. Einer­seits erweckt er ten­den­ziell Mit­gefühl, ande­rer­seits ist er ziemlich unbe­stimmt: Geflohen im engeren Sinn, vor direkter Gefahr für Leib und Leben, ist niemand oder fast niemand, vor rela­tiver Armut kann fast jeder „fliehen“. Jeder kann zum „Asyl­su­chenden“ werden, wenn er nur das Wort „Asyl“ über die Lippen bringt. Es gibt auch Begriffe wie „Wirt­schafts­mi­granten“, „Kriegs­flücht­linge“, „Poli­tisch Ver­folgte“, auch unter­schied­liche Stufen der Aner­kennung oder Nicht-Aner­kennung usw. Man kann jeweils Per­so­nen­gruppen ein- oder raus­rechnen je nach dem, welches Ergebnis gewünscht wird, und kann dies auch ver­tu­schen. Natürlich haben auch Ein­bür­ge­rungen sta­tis­tische Effekte.
Viele Straf­taten werden gar nicht erst ange­zeigt, weil sie im per­sön­lichen Umfeld statt­ge­funden haben, weil man weiß, dass die Polizei über­fordert ist und man sich nichts davon ver­spricht, weil man kein Ver­trauen in die Kuschel­justiz hat oder auch, weil man Angst hat oder Zeugen Angst haben. Dies nimmt zu. Teil­weise macht machen sich Ver­treter des Regimes gleichsam zum Gesetz­geber und tut so, als seien Straf­taten gar keine Straf­taten mehr, z.B. Straf­taten bei Ein­reise, Regis­trierung, Auf­enthalt, oder sie ‚über­sehen‘ Kri­mi­na­lität. Mehrfach- und Kin­derehen, Beschneiden von Mädchen werden hin­ge­nommen, und die Ehen werden sogar mit ver­un­treutem Steu­er­zah­l­ergeld finan­ziert. Gegenüber der extrem bru­talen Gewalt, mit der migran­tische Orga­ni­sierte Kri­mi­na­lität (OK) Migran­tinnen zur Pro­sti­tution zwingt, macht die Politik wei­test­gehend einfach die Augen zu. In von Migranten-OK beherrschten Stadt­vierteln (No-go-Areas), deren Existenz sogar Merkel schließlich zugeben musste, herrscht ohnehin ein eigenes Machtsystem.
Zuweilen wimmeln Poli­zisten Anzeigen ab. Taten von meh­reren Per­sonen werden viel­leicht nur als eine erfasst: z.B. Grup­pen­ver­ge­wal­tigung oder Mes­ser­at­tacken eines Täters gegen mehrere Per­sonen unmit­telbar nach­ein­ander. Akten werden schon mal irgendwo abgelegt und dann ‚ver­gessen‘, also nicht an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­reicht. Die Polizei ist dem Innen­mi­nister, die Staats­an­walt­schaft dem Jus­tiz­mi­nister unter­stellt. Selbst­ver­ständlich weiß ‚man‘, was oben gewünscht wird, ohne dass es irgend­welcher Anwei­sungen bedarf (wie ja auch beim Staats­fern­sehen). Ver­fahren gegen Isla­misten werden mas­sen­weise ein­ge­stellt. Es kommt nicht zu Anklagen oder nicht zu Ver­ur­tei­lungen, weil Betei­ligte bedroht werden (Poli­zei­beamte, Zeugen, Staats­an­wälte, Richter). Mit dem extrem auf­wän­digen Per­so­nen­schutz ist die Polizei längst weit über­fordert, zunehmend muss sie sich selbst schützen.
Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gungen und Mes­ser­at­tacken werden vor­sichts­halber nicht gesondert aus­ge­wiesen, weil man allzu leicht Rück­schlüsse auf die Täter ziehen könnte, waren doch diese Straf­taten vor der mas­sen­haften Berei­cherung nahezu unbe­kannt. Aller­dings mag es natürlich sein, dass nun Deutsche von Berei­cherern gelernt haben und auch mit Messern angreifen. Sie wollen viel­leicht auch „wert­voller sein als Gold“, wie der 100%-Messias der SPD die Zuwan­derer cha­rak­te­ri­sierte (alle, noch nicht einmal nur die gesetzestreuen).
Mit dem Täter­be­griff kann man auch prächtig jon­glieren: Vom Anzei­genden ver­däch­tigte Täter, von der Polizei ver­däch­tigte, von der Polizei ermit­telte, von der Staats­an­walt­schaft ange­klagte, von einem Gericht ver­ur­teilte, gerichtlich rechts­kräftig ver­ur­teilte. Da sich die Kri­terien auf ver­schiedene Zeit­punkte beziehen, kann man so auch mit den Perioden und ihren Zahlen.
In einer Demo­kratie ist Miss­trauen der Obrigkeit gegenüber erste Bür­ger­pflicht, erst recht in einer gro­ßen­teils schon rui­nierten mit arg lädierter Rechtsstaatlichkeit
Selbst­ver­ständlich könnte man die Kri­mi­na­lität kurz­fristig dras­tisch redu­zieren – indem man für zügige Straf­ver­fahren sorgt und dafür, dass alle rechts­kräftig ver­ur­teilten aus­län­di­schen Straf­täter unver­züglich end­gültig das Land ver­lassen, und man mit dem ersparten Geld die Poli­zei­arbeit verbessert.
Anti­deut­scher Ras­sismus steht dem ent­gegen. Deutsche Ver­bre­chens­opfer sind für ‚unsere‘ Poli­tiker bei der Umwandlung Deutsch­lands in ein zunächst mul­ti­eth­ni­sches, lang­fristig isla­mi­sches Sied­lungs­gebiet ja nur Kol­la­te­ral­schäden, unwichtige Rand­er­schei­nungen. Spä­testens seit dem 20.2. dieses Jahres wissen das auch Tages­schau-Zuschauer: https://www.youtube.com/watch?v=eFLY0rcsBGQ
In dem Interview mit dem ver­mutlich deut­schen Harvard-Poli­tik­wis­sen­schaftler Yascha Mounk sind das „Ver­wer­fungen“ bei diesem „his­to­risch ein­ma­ligen Expe­riment“, das den Deut­schen jen­seits von Demo­kratie und Rechts­staat­lichkeit von ihrer Obrigkeit hin­ter­hältig und dik­ta­to­risch auf­ge­zwungen wird. Die Mode­ra­torin nahm Mounks Äuße­rungen als ganz normal hin. Dass es dieses „Expe­riment“ gibt, ist ihr völlig klar. Da gibt es gar nichts nach­zu­haken, nach­zu­fragen, anzu­zweifeln. Man sieht: Auch im Staats­fern­sehen gibt es lichte Momente.
BdK.de, 6.5.15 (!):
Der […] Bun­des­vor­sit­zende des Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­amter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.
Der BDK kri­ti­siert seit Langem die geringe Aus­sa­ge­kraft der PKS [Poli­zei­liche Kri­mi­nal­sta­tistik] und fordert statt­dessen einen umfas­senden Sicher­heits­be­richt durch ein inter­dis­zi­pli­näres und poli­tisch unab­hän­giges Exper­ten­gremium. Dieser Sicher­heits­be­richt muss die Fall­zahlen anhand der Geschä­digten- und der Opferzahl sowie Aus­lands­de­likte erfassen, eine fun­dierte und kon­ti­nu­ier­liche Beur­teilung der Sicher­heitslage beinhalten und sich auch mit den Phä­no­menen und Ent­wick­lungen im so genannten „Dun­kelfeld“ der Kri­mi­na­lität beschäftigt. Eben­falls über­fällig ist, die Sta­tis­tiken von Polizei und Justiz kom­pa­tibel zu machen. Erst dadurch wird es möglich, den Wer­degang eines Delikts von der Straf­an­zeige bis zur Ent­scheidung durch Staats­an­walt­schaft oder Gerichts­barkeit zu verfolgen.
„Die Politik betreibt seit Jahren Augen­wi­scherei und lässt die Bevöl­kerung über die tat­säch­liche Kri­mi­na­li­tätslage im Unklaren. Die tat­säch­lichen Fall­zahlen liegen weit über den regis­trierten 6 Mil­lionen Straf­taten. So werden zum Bei­spiel nur rund 75% aller Woh­nungs­ein­brüche über­haupt ange­zeigt. Im Bereich der Sexu­al­de­likte und des Cyber­crime werden über 90% der Taten gar nicht ange­zeigt. Darüber hinaus werden erst­malig seit 2014 zehn­tau­sende Fälle der Inter­net­kri­mi­na­lität gar nicht mehr in der Sta­tistik ver­zeichnet, wenn der genaue Tatort nicht bekannt ist. Taschen­spie­ler­tricks nennt man so etwas!“, so Schulz.[…]
 


Quelle: JouWatch.com