Symbolfoto (c) David Berger

Passau: Fünf Männer prügeln in Fuß­gän­gerzone auf 15-Jäh­rigen ein, der noch am Tatort stirbt

Ein 15-jäh­riger Junge aus Obernzell im Land­kreis Passau ist vor­gestern am Spät­nach­mittag in der Fuß­gän­gerzone von Passau von einer Gruppe von 2 Jugend­lichen und 3 Erwach­senen zu Tode geprügelt worden. Nach Pres­se­be­richten sollen etwa 20 Leute dabei zuge­sehen haben.

Update 17.04.18, 19.40:  Der baye­rische Innen­mi­nister Joachim Herrmann spricht ange­sichts des in Passau Gesche­henen von „besonders bru­taler Schlä­gerei“ und legt damit nahe dass es sich nur um einen Streit zwi­schen zwei Jugend­gruppen gehandelt habe, bei dem der Tod eines 15-Jäh­rigen sozu­sagen als Kol­la­te­ral­schaden auftrat. Der „Streit unter Jugend­gruppen“ tritt als wei­terer Euphe­mismus nun neben die Bezeichnung „Bezie­hungstat“.

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Der Bub wollte sich eigentlich nur mit Freunden in der Stadt treffen. Dann traf er auf eine Gruppe von zwei Jugend­lichen zwi­schen 14 und 17 Jahren und drei Erwach­senen zwi­schen 20 und 25 Jahren.

Die prü­gelten ihn so brutal zu Boden, dass er seinen Ver­let­zungen erlag bevor Polizei und Notarzt vor Ort waren. Ver­suche ihn zu reani­mieren schei­terten. Warum keiner der Umste­henden ein­griff, ist unklar.

Zu den Tat­ver­däch­tigen schreiben die Lokalmedien: 
„Bei den Tat­ver­däch­tigen handelt es sich um fünf Bur­schen im Alter zwi­schen 14 und 25 Jahren; drei deutsche Staats­an­ge­hörige, dar­unter der Jüngste und der Älteste; ein pol­ni­scher Staats­an­ge­hö­riger, 21, und ein nord­afri­ka­ni­scher Migrant.“
Diese Meldung wurde inzwi­schen von der Polizei bestätigt: „Bei den Tat­ver­däch­tigen aus dem Land­kreis Passau handelt es sich um männ­liche Jugend­liche deut­scher, pol­ni­scher und tune­si­scher Her­kunft im Alter von 14 bis 25 Jahren.“ Ob  „deutsche Her­kunft“ dabei nur deut­scher Pass oder Freisein von Migra­ti­ons­hin­ter­grund heißt, ist unklar.
Ob die Schläger über­haupt in Haft kommen, ist zur Stunde noch unklar. BB schreibt weiter:
„Wenn die Todes­ur­sache fest­steht, wird die Staats­an­walt­schaft ent­scheiden, ob die fünf fest­ge­nom­menen Jugend­lichen dem Haft­richter vor­ge­führt werden. Ob der Fünf­zehn­jährige unmit­telbar durch Gewalt­ein­wirkung starb oder gesund­heit­liche Pro­bleme hatte, das sei noch unklar, sagt ein Polizeisprecher.“
Viele Kom­men­ta­toren in den sozialen Netz­werken erinnern sich im Zusam­menhang mit dieser Aussage an den Fall Niklas B. aus Bad Godesberg, der nach eine Prü­gel­at­tacke ver­starb und es im Prozess zu einem Frei­spruch kam.
 


Ein Beitrag von David Bergers Blog philosophia-perennis.com