Durch­su­chung der AfD-Lan­des­ge­schäfts­stelle Schleswig-Hol­stein war rechtswidrig!

Emp­find­licher Dämpfer für Staats­an­walt­schaft und Amts­ge­richt Kiel
Das Land­ge­richt Kiel hat in einem Beschluss am 30.5.2018 fest­ge­stellt, „dass der Durch­su­chungs­be­schluss des Amts­ge­richts Kiel vom 30.06.2017 (…) rechts­widrig gewesen ist“.
Auf den Facebook-Seiten der Partei waren die Symbole von Antifa und „SA“ abge­bildet worden; der Ver­wender hatte sich hierin von der SA ein­deutig distan­ziert, der Antifa jedoch die­selben Methoden vorgeworfen.
Das Amts­ge­richt Kiel hatte des­wegen auf Antrag der Staats­an­walt­schaft wegen angeb­lichen Ver­dachts der Ver­wendung von Kenn­zeichen ver­fas­sungs­wid­riger Orga­ni­sa­tionen die Durch­su­chung der Lan­des­ge­schäfts­stelle angeordnet.
Nach Über­zeugung des Land­ge­richts Kiel war der Tat­be­stand des Ver­wendens von Zeichen ver­fas­sungs­wid­riger Orga­ni­sa­tionen aller­dings nicht erfüllt. Sonach war ein derart schwer­wie­gender Grund­rechts­ein­griff wie die Durch­su­chung der Geschäfts­stelle auch nicht gerechtfertigt.
Die Bewertung des Land­ge­richts Kiel deckt sich mit der der Lan­des­vor­sit­zenden Doris v. Sayn-Witt­gen­stein, die bereits am 20.07.2017 erklärt hatte, sie sei davon über­zeugt, daß der Beschul­digte Volker Schnurr­busch aus den Ermitt­lungen „blü­tenweiß“ herauskomme.
Im Nachgang wird zu klären sein, warum unbe­dingt Par­tei­daten gespiegelt werden mußten und wer in den Besitz jener Dateien gekommen ist.
 


Quelle: Jou­Watch