Erstmals hat ein deutsches Gericht die Gemeinschaftsstandards von Facebook gänzlich verworfen und dem Löschen und Sperren dort den rechtlichen Boden entzogen. Auf Antrag der Rechtsanwaltskanzlei REPGOW, die über 120 Opfer von Facebook-Zensur vertritt, verbot das LG Mosbach Facebook die erneute Löschung eines Beitrages (Beschluss vom 01.06.2018 – 1 O 108/18).
Anlass der Sperre war ein erregter Beitrag eines Facebook-Kunden über den Polizeieinsatz in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Insbesondere der seiner Meinung nach viel zu milde Umgang mit Straftätern unter den Heimbewohnern war Ziel seiner Kritik. Facebook sperrte den Nutzer dafür für 30 Tage und begründete dies mit „Hassrede“.
Doch das zuständige Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsstandards von Facebook völlig intransparent sind – insbesondere der juristisch nicht fassbare Begriff der Hassprache sei inakzeptabel. Und damit sind nach Ansicht des LG Mosbach
Für Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl keine Überraschung:
„Wir vertreten bereits seit 2016 die Auffassung, dass die willkürlichen Sperrungen durch Facebook ohne jede Rechtsgrundlage sind. Aber in einem Vertragsverhältnis müssen sich beide Seiten an klare Regeln halten.“
Auch die Verwendung des Begriffes „Hasssprache“ findet keine Gnade: „Dieser rein politische Begriff verwischt bewusst die Grenzen wzischen rechtmäßig und rechtswidrig und ist nichts anderes als eine versteckte Form der Meinungskontrolle. Dass die Bundesregierung und die EU-Kommission mit solchen Begriffen operieren, ist mit dem Rechtsstaatsgebot nicht zu vereinbaren. Umso mehr freut es uns, dass die Gerichte sich hier nicht in die Irre führen lassen.“
Diesen guten Nachrichten von David Berger wurden erstveröffentlicht auf seinem Blog philosophia-perennis.com