Gemein­schafts­stan­dards von Facebook juris­tisch unwirksam

Erstmals hat ein deut­sches Gericht die Gemein­schafts­stan­dards von Facebook gänzlich ver­worfen und dem Löschen und Sperren dort den recht­lichen Boden ent­zogen. Auf Antrag der Rechts­an­walts­kanzlei REPGOW, die über 120 Opfer von Facebook-Zensur ver­tritt, verbot das LG Mosbach Facebook die erneute Löschung eines Bei­trages (Beschluss vom 01.06.2018 – 1 O 108/18).
Anlass der Sperre war ein erregter Beitrag eines Facebook-Kunden über den Poli­zei­einsatz in der Erst­auf­nah­me­ein­richtung in Ell­wangen. Ins­be­sondere der seiner Meinung nach viel zu milde Umgang mit Straf­tätern unter den Heim­be­wohnern war Ziel seiner Kritik. Facebook sperrte den Nutzer dafür für 30 Tage und begründete dies mit „Hassrede“.
Doch das zuständige Land­ge­richt kam zu dem Ergebnis, dass die Gemein­schafts­stan­dards von Facebook völlig intrans­parent sind – ins­be­sondere der juris­tisch nicht fassbare Begriff der Hassprache sei inak­zep­tabel. Und damit sind nach Ansicht des LG Mosbach
Für Rechts­anwalt Dr. Christian Stahl keine Überraschung:
„Wir ver­treten bereits seit 2016 die Auf­fassung, dass die will­kür­lichen Sper­rungen durch Facebook ohne jede Rechts­grundlage sind. Aber in einem Ver­trags­ver­hältnis müssen sich beide Seiten an klare Regeln halten.“
Auch die Ver­wendung des Begriffes „Hass­sprache“ findet keine Gnade: „Dieser rein poli­tische Begriff ver­wischt bewusst die Grenzen wzi­schen recht­mäßig und rechts­widrig und ist nichts anderes als eine ver­steckte Form der Mei­nungs­kon­trolle. Dass die Bun­des­re­gierung und die EU-Kom­mission mit solchen Begriffen ope­rieren, ist mit dem Rechts­staats­gebot nicht zu ver­ein­baren. Umso mehr freut es uns, dass die Gerichte sich hier nicht in die Irre führen lassen.“
 


Diesen guten Nach­richten von David Berger wurden erst­ver­öf­fent­licht auf seinem Blog philosophia-perennis.com