Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, erhielt dieser Tage auf seine (noch unveröffentlichte) Anfrage eine Antwort des Innenstaatssekretärs Torsten Akmann. Es dreht sich um 269 noch nicht aufgeklärte Morde, die in Berlin in den Akten schlummern. Krimifans kennen den Ausdruck „Cold Cases“ (Kalte Fälle), in der deutschen Amtssprache „Ungeklärte Altfälle“, welche In Berlin seit 1968 erfasst werden und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. In den vergangenen Jahren konnte aufgrund neuer Ermittlungstechniken oder neuer Hinweise bei sieben dieser Cold Cases eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden.
Ein Fall aus 1989 wurde zwar wieder vor Gericht gebracht, der ermittelte, mutmaßliche Täter jedoch wegen Restzweifeln freigesprochen. In zwei Mordfällen aus den Jahren 2000 und 2001 wurden die Mörder verurteilt, in einem dritten Fall laufen die Ermittlungen noch.
Ebenfalls interessant ist, dass aus den Zahlen der Berliner Tötungsdelikte, sowohl aufgeklärten Fällen als auch ungeklärten Tötungen, deutlich wird, dass 60 der des Mordes Tatverdächtigen, die auch per Haftbefehl gesucht werden, im Ausland verschwunden sind.
In der Antwort des Innenstaatssekretärs Torsten Akmann ist besonders dieser Satz zu zitieren:
„Der überwiegende Teil der Gesuchten ist in seine Heimatländer geflüchtet, um sich erfolgreich einer Strafverfolgung zu entziehen.“
Dieses Statement stellt klar, dass der überwiegende Teil der wegen Mordes Gesuchten, Nichtdeutsche sind. Angesichts der Tatsache, dass die Nichtdeutschen (noch) die Minderheit in Deutschland sind, sagt das eine Menge über die soziale Struktur, Integrationsfähigkeit und ‑willen dieser Zuwanderer aus.
Ebenso bemerkenswert der Fakt, dass in 130 weiteren Fällen verurteilte Mörder in ihre Heimatländer abgeschoben wurden, nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe in deutschen Gefängnissen verbüßt haben. Hierzu schreibt der Innenstaatssekretär Akmann: „Die Abgeschobenen wurden darüber belehrt, dass sie ihre Restfreiheitsstrafe verbüßen müssen, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen sollten“. Daher werden diese 130 Täter unter der Rubrik der „0ffenen Haftbefehle“ geführt.
Eine weitere Zahl mutet äußerst erschreckend an: 34.572 Todesfälle ungeklärter Ursache wurden in den letzten 18 Jahren erfasst. Hiervon gibt es bei über der Hälfte keine Anzeichen von Fremdverschulden, was aber immer noch bis zu ca. 17.000 mögliche und nicht aufgeklärte Morde bedeuten kann.
An dieser Stelle wird man als aufmerksamer Leser stutzig. Wenn es bis zu ca. 17.000 Todesfällen mit Hinweisen auf Fremdverschuldung gibt, wie kommt dann die Zahl „269 unaufgeklärte Mordfälle“ zustande? Selbst, wenn es von diesen bis zu ca. 17.000 Todesfällen mit möglichem Fremdverschulden wiederum ein Teil auf Unfälle oder nicht beabsichtigten Folgen eines Angriffes zurückzuführen sein sollte, blieben doch noch Hunderte bis Tausende an ungeklärten Morden übrig.
Kann es sein, dass die Zahl an nicht aufgeklärten Morden in Berlin in Wirklichkeit eher im Tausenderbereich oder sogar bis 10.000 liegt als bei 269?
Diese Antwort aus dem Innenstaatsministerium Berlins wirft daher mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt.
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