Berlin: 269 Mord­fälle warten auf Auf­klärung + 17.000 unge­klärte Todes­fälle mit mög­lichem Fremdverschulden

Der innen­po­li­tische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, erhielt dieser Tage auf seine (noch unver­öf­fent­lichte) Anfrage eine Antwort des Innen­staats­se­kretärs Torsten Akmann. Es dreht sich um 269 noch nicht auf­ge­klärte Morde, die in Berlin in den Akten schlummern. Kri­mifans kennen den Aus­druck „Cold Cases“ (Kalte Fälle), in der deut­schen Amts­sprache „Unge­klärte Alt­fälle“, welche In Berlin seit 1968 erfasst werden und in regel­mä­ßigen Abständen über­prüft werden. In den ver­gan­genen Jahren konnte auf­grund neuer Ermitt­lungs­tech­niken oder neuer Hin­weise bei sieben dieser Cold Cases eine Wie­der­auf­nahme des Ver­fahrens vor­ge­nommen werden.
Ein Fall aus 1989 wurde zwar wieder vor Gericht gebracht, der ermit­telte, mut­maß­liche Täter jedoch wegen Rest­zweifeln frei­ge­sprochen. In zwei Mord­fällen aus den Jahren 2000 und 2001 wurden die Mörder ver­ur­teilt, in einem dritten Fall laufen die Ermitt­lungen noch.
Eben­falls inter­essant ist, dass aus den Zahlen der Ber­liner Tötungs­de­likte, sowohl auf­ge­klärten Fällen als auch unge­klärten Tötungen, deutlich wird, dass 60 der des Mordes Tat­ver­däch­tigen, die auch per Haft­befehl gesucht werden, im Ausland ver­schwunden sind.
In der Antwort des Innen­staats­se­kretärs Torsten Akmann ist besonders dieser Satz zu zitieren:
Der über­wie­gende Teil der Gesuchten ist in seine Hei­mat­länder geflüchtet, um sich erfolg­reich einer Straf­ver­folgung zu entziehen.“ 
Dieses Statement stellt klar, dass der über­wie­gende Teil der wegen Mordes Gesuchten, Nicht­deutsche sind. Ange­sichts der Tat­sache, dass die Nicht­deut­schen (noch) die Min­derheit in Deutschland sind, sagt das eine Menge über die soziale Struktur, Inte­gra­ti­ons­fä­higkeit und ‑willen dieser Zuwan­derer aus.
Ebenso bemer­kenswert der Fakt, dass in 130 wei­teren Fällen ver­ur­teilte Mörder in ihre Hei­mat­länder abge­schoben wurden, nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe in deut­schen Gefäng­nissen verbüßt haben. Hierzu schreibt der Innen­staats­se­kretär Akmann: „Die Abge­scho­benen wurden darüber belehrt, dass sie ihre Rest­frei­heits­strafe ver­büßen müssen, wenn sie wieder nach Deutschland ein­reisen sollten“. Daher werden diese 130 Täter unter der Rubrik der „0ffenen Haft­be­fehle“ geführt.
Eine weitere Zahl mutet äußerst erschre­ckend an: 34.572 Todes­fälle unge­klärter Ursache wurden in den letzten 18 Jahren erfasst. Hiervon gibt es bei über der Hälfte keine Anzeichen von Fremd­ver­schulden, was aber immer noch bis zu ca. 17.000 mög­liche und nicht auf­ge­klärte Morde bedeuten kann.
An dieser Stelle wird man als auf­merk­samer Leser stutzig. Wenn es bis zu ca. 17.000 Todes­fällen mit Hin­weisen auf Fremd­ver­schuldung gibt, wie kommt dann die Zahl „269 unauf­ge­klärte Mord­fälle“ zustande? Selbst, wenn es von diesen bis zu ca. 17.000 Todes­fällen mit mög­lichem Fremd­ver­schulden wie­derum ein Teil auf Unfälle oder nicht beab­sich­tigten Folgen eines Angriffes zurück­zu­führen sein sollte, blieben doch noch Hun­derte bis Tau­sende an unge­klärten Morden übrig.
Kann es sein, dass die Zahl an nicht auf­ge­klärten Morden in Berlin in Wirk­lichkeit eher im Tau­sen­der­be­reich oder sogar bis 10.000 liegt als bei 269?
Diese Antwort aus dem Innen­staats­mi­nis­terium Berlins wirft daher mehr Fragen auf, als sie Ant­worten gibt.