Die umstrittene Entscheidung zur Grenzöffnung wird der Kanzlerin wohl zum Verhängnis
Von der CSU demontiert, von den Wähler abgestraft, in Europa isoliert — Angela Merkel ist angezählt und ihre Macht erodiert. Im Gegensatz zur deutschen Nationalmannschaft befindet sie die Kanzlerin schon im Endspiel. Die offensichtliche Endphase ihrer Kanzlerschaft erinnert stark an den unrühmlichen Abgang Kohls. Ebenso wie einst ihr Mentor ist Merkel der Realität entrückt: Unbeirrt hält sie am Mantra der „offenen Grenzen“ fest, während andere Schutzwälle hochziehen wollen. Parallel ist das Land in eine handfeste Regierungskrise geschlittert und erleidet einen Ansehensverlust.
(Von Marc Friedrich, Matthias Weik und Christof Völlinger)
Schicksalstage für die Kanzlerin und das Land: Von der mächtigsten Frau der Welt zur Getriebenen, die um ihr politisches Erbe und Überleben kämpft und ein Land welches vom Exportweltmeister zur Bananenrepublik abgestiegen ist. Wir erleben eine historische Zeitenwende. Die letzten Wochen und das ganze Hickhack mit dem Höhepunkt von Horst Seehofers Rücktritt vom Rücktritt haben dem Ansehen Deutschlands weltweit geschadet und die Bürger massiv verunsichert. Der faule Kompromiss mit der CSU wird ihr nur temporär ihr Luft verschaffen.
Dass Angela Merkel im Ringen um die Asylpolitik noch eine europäische Lösung schafft, ist nach den Gipfeln der letzten Tage mehr als fraglich. Fast alle Länder Osteuropas und nun auch Österreich scheren aus und wollen ihre Grenzen schützen. Mit Blick auf die Geschichtsbücher will die CDU-Chefin ihren historischen Fehler aus dem Jahr 2015 zwar nicht zugeben: Doch letztlich trägt sie mit ihrer einsamen Entscheidung die Verantwortung für den Kontrollverlust des deutschen Staates und die tiefe Spaltung Europas.
Und selbst wenn — wider Erwarten — die Asylpläne der EU-Kommission eine Mehrheit finden sollten, steht Deutschland ein teures Fiasko bevor: Einerseits kennt die EU keine Obergrenze, andererseits verficht sie eine großzügige Linie bei Familienzusammenführungen. Nur deshalb steht EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Nibelungentreue zu Merkel: Sein erklärtes Ziel ist, die Zuständigkeit für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in fast allen Punkten von der nationalen auf die europäische Ebene zu verlagern! Wie das funktionieren soll? Ganz einfach: Gaben bisher weitgehend EU-Richtlinien den einzelnen Mitgliedstaaten ein Ziel vor, das in nationales Recht umzusetzen war und wenigstens teilweise noch die Berücksichtigung von nationalem Recht erlaubte, so werden diese im Zuge der Reform weitgehend durch direkt anwendbare EU-Verordnungen ersetzt. Und diese lassen den Staaten keinen Spielraum mehr: EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Abweichungen im nationalen Recht sind nicht möglich – den EU-Staaten ist es nicht einmal gestattet, gleichlautendes nationales Recht zu erlassen.
Die EU hebelt nationale Parlamente aus
Das bedeutet schlicht: Immer dann wenn ein Rechtsgebiet durch eine EU-Verordnung geregelt wird, hat der EU-Mitgliedstaat keine Befugnis mehr in diesem Rechtsgebiet, um irgend etwas zu regeln. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bedeutet daher nichts anderes als: Im Bereich des Flüchtlingsrechts gibt es kaum noch Befugnisse für die EU-Mitgliedstaaten, eigene Regelungen zu treffen.
Eine Lehre der vergangenen Jahre war: Solidarität in Europa gibt es im Asylbereich nicht. Nur ein Beispiel: Deutschland hat 2017 mehr als 64 000 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gerichtet, weil nach hiesiger Auffassung andere EU-Länder für die Bearbeitung dieser Asylanträge zuständig waren. In etwa 46 000 Fällen haben andere EU-Staaten den Ersuchen zugestimmt. Nur: Tasächlich erfolgt sind etwa 7000 Überstellungen, nicht zuletzt deshalb, weil EU-Staaten — auch wenn sie einer Überstellung zugestimmt hatten — tatsächlich nicht zurücknehmen.
In das Bild passt, dass Deutschland von Januar bis April 2018 laut Eurostat über 50 000 Asylbewerberzugänge registriert hat. Das ist weit mehr als in jedem anderen EU-Land. Frankreich hat nicht einmal 28 000 (bis März), Schweden weniger als 6000, Griechenland etwa 13 000 und Italien – von dem nur Zahlen bis Februar vorliegen – etwas mehr als 12000 aufgenommen. Von den noch geringeren Zahlen der anderen Länder ganz zu schweigen. Tatsache ist: Das europarechtliche Zuständigkeitssystem nach der Dublin-Verordnung steht nur auf dem Papier, wie jüngst auch das Drama um die „Aquarius“ vor Augen geführt hat. Italiens neue Populisten-Regierung macht die Häfen dicht, um ihre „Wehrhaftigkeit“ zu demonstrieren. Und Spaniens Sozialisten präsentieren sich als humanitäre Nothelfer – verschweigen aber, dass die meisten Migranten an Bord direkt nach Frankreich und Deutschland weiterziehen. Willkommen in der Wirklichkeit!
Der müsste sich endlich auch Merkel stellen. Wenn Deutschland quasi über Nacht seine Grenze für bereits in der EU registrierte Flüchtlinge schlösse, könnten Staaten wie Italien auf die Idee kommen, Neuankömmlinge erst gar nicht mehr zu registrieren, mahnt die Kanzlerin vor einem Durchwinken wie 2015. Doch sie blendet aus, dass das deutsche Grundgesetz in dem Fall eindeutig ist: Wer aus einem „sicheren Drittstaat“ einreist, egal ob registriert oder nicht, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen! Und wer wollte bestreiten, dass EU-Staaten sicher sind?
Solidarität nur auf dem Papier
Kleinster gemeinsamer Nenner ist daher, die Ausgaben für Migration und zum Schutz der Außengrenzen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, im neuen Jahrzehnt auf 35 Milliarden Euro fast zu verdreifachen. Damit soll von 2021 bis 2027 auch die Aufstockung der EU-Grenzschutzbehörde Frontex auf 10 000 Beamte berappt werden. Doch Vorsicht: Die bei Frontex beschäftigten Mitarbeiter sind von den EU-Staaten entsandte Beschäftigte – die Frontex-Aufstockung bedeutet daher tatsächlich, dass insbesondere noch mehr deutsche Polizisten an die EU „ausgeliehen“ werden – folglich hierzulande fehlen, was bei der derzeitigen Personalausstattung zu neuen Problemen führen wird. Zudem soll ein mit fast zehn Milliarden Euro ausgestatteter Grenzmanagement-Fonds geschaffen werden – zur Bekämpfung von Menschenschmuggel, für Rettungsmaßnahmen auf See und für eine schnelle Unterstützung besonders belasteter Staaten. Das war’s dann aber auch schon mit dem Gemeinsinn!
„Die Basis eines funktionierenden Staates ist doch, dass ein Land auch selbst darüber entscheidet, welche und wie viele Menschen zuwandern dürfen“, positioniert sich Österreichs Kanzler Sebastian Kurz gegen Merkel und die mächtige EU-Kommission. Statt über die seit Jahren nicht funktionierende Verteilung von Flüchtlingen nach festen Quoten zu debattieren, will er lieber mit CSU-Chef Horst Seehofer und Italiens Innenminister Matteo Salvini eine „Achse der Willigen“ zur Bekämpfung der illegalen Migration schmieden. EU-Grenzschützer sollen in Nordafrika tätig werden, um Migranten an der Überfahrt über das Mittelmeer zu hindern – im Extremfall unterstützt vom Militär.
Kurz’ Pläne stehen der von Brüssel verfochtenen „humanen und effizienten Asylpolitik“ diametral entgegen, finden aber viel Zustimmung. Neben Italien und etwa Dänemark wissen auch die Visegrád-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die sich gegen die Zwangsumverteilung von Flüchtlingen stemmen, was ihnen durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem blühen würde.
Ist zum Beispiel in Deutschland bislang für Asyl und Flüchtlingsschutz das Asylgesetz maßgeblich, träten an dessen Stelle neue, übergeordnete EU-Verordnungen. Deren Zielsetzung ist nicht nur eine vollständige Angleichung der nationalen Asylsysteme innerhalb der EU. Geregelt würde auch nahezu lückenlos, was als Verfolgungshandlung gilt oder unter welchen Voraussetzungen ein Schutz erlischt. Die Folgen wären tiefgreifend. Was derzeit in den Planungen ist, ist ein Geheimnis: Die EU-Kommission hatte im September 2016 ihre wesentlichen Vorschläge für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem an den Bundesrat zur Stellungnahme gesandt. Der äußerst komplexe Text der Vorschläge umfasste über 250 Seiten. Die Stellungnahmen der Bundesländer mussten binnen weniger Tage abgegeben werden – auf Antrag von Nordrhein-Westfalen wurde dann der Tagesordnungspunkt von der an sich am 28. September 2016 vorgesehenen Bundesrats-Sitzung genommen, weil die Zeit viel zu kurz war, um Stellung zu nehmen. Bis Ende 2016 wurden dann die Stellungnahmen in den Bundesländern eingeholt, woraufhin sich die EU-Kommission mit Schreiben vom 9. März 2017 beim Bundesrat bedankte und schrieb, dass man hoffe, die offenen Fragen zu klären. Ob und inwieweit die vielfachen Bedenken von deutscher Seite inzwischen berücksichtigt wurden, weiß man in den Bundsländern nicht.
Demnach befindet man sich auf EU-Ebene inhaltlich noch auf dem Stand von Ende 2016 – und diese seinerzeit von der EU-Kommission unterbreiteten Vorschläge haben es in sich:
Nur ein „Knackpunkt“ wäre die „Wahrung der Einheit der Familie“. Während die große Koalition in Berlin gerade den Nachzug von maximal 1000 Familienangehörigen pro Monat auf den Weg gebracht hat, legt die EU-Kommission die Regelungen für Familienangehörige recht großzügig aus. Wird einer Person „internationaler Schutz“ zuerkannt, dann haben auch der Ehegatte, nicht verheiratete und in dauerhafter Beziehung lebende Partner, minderjährige Kinder und – sofern der Flüchtling minderjährig ist – Eltern oder andere verantwortliche Erzieher einen Anspruch auf Aufenthalt. Diese Angehörigen genössen die gleichen Rechte wie derjenige, dem Schutz zugesprochen wurde. Der Familiennachzug gälte auch in allen Fällen von subsidiärem Schutz – anders lautende nationale Regelungen wären damit ausgehebelt. Auch die mühsam zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag ausgehandelte Obergrenze, die offiziell nicht so heißen soll, wäre Makulatur.
Der Innenausschuss des Europaparlaments geht sogar noch zwei Schritte weiter als die EU-Kommission: Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedstaat zu haben, die einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, soll der betreffende Mitgliedstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag werden. Auf gut Deutsch: Das wäre in vielen Fällen die Bundesrepublik! Antragsteller sollen sich auch zu Gruppen von bis 30 Personen zusammenschließen können. Eine Einladung, ganze Clans nach Europa zu bringen.
Parallel will die Brüsseler Bürokratie in sage und schreibe 62 Artikeln allen EU-Staaten vorschreiben, wie sie die Verwaltungsverfahren und später auch die gerichtlichen Verfahren nach einheitlichen Standards durchzuführen haben. Nicht allein, dass ein Schutzsuchender Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung via Anwalt haben soll, jede Anhörung ist auch audiovisuell aufzunehmen. Und stellt ein unbegleiteter Minderjähriger einen Antrag, müssen ihm die Behörden spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragstellung einen Vormund bestellen. Käme dies zum Tragen, drohte nicht nur eine neue Kostenlawine. Wegen des Vorrangs von EU-Recht vertreten viele Juristen sogar die Auffassung, dass das Grundrecht auf Asyl in Art 16a GG gestrichen werden muss: Da die Anerkennungsverordnung der EU sehr genau die Definition eines Flüchtlings und dessen Schutzanspruch regelt und es neben einer EU-Verordnung kein nationales Recht geben dürfe, müsse auch Art 16a GG gestrichen werden.
So einig sich die europäische Schicksalsgemeinschaft beim besseren Schutz ihrer Außengrenzen ist, so wenig funktioniert die solidarische Verteilung von Schutzsuchenden. Besonders die Hotspots Italien und Griechenland betteln vergeblich um mehr Beistand. Die Gräben sind tief und weiterer Beweis das die EU nicht funktioniert. Österreichs Kanzler Kurz hält die Quote ohnehin für gescheitert. Sie treibe den Keil zwischen den Staaten nur noch tiefer. „Wir können nicht länger jeden aufnehmen, der es mit Hilfe eines Schleppers illegal in die EU schafft“, umreißt der ÖVP-Chef seine Linie. Die Flüchtlingsfrage wird für die Europa zum Lackmustest. Nicht nur für die EU, sondern auch für Merkel, die am Ende ihrer Kanzlerschaft steht. Mit unabsehbaren Folgen für Deutschland.
Marc Friedrich und Matthias Weik sind studierte Ökonomen und vierfache Bestseller-Autoren. Sie halten Vorträge und schreiben Bücher (“Der Crash ist die Lösung”). Außerdem sind sie Gründer der Honorarberatung Friedrich & Weik Vermögenssicherung.
Christof Völlinger ist Redakteur bei der Fuldaer Zeitung