Urteil des Amtsgerichtes in Meldorf im Namen des Volkes von Buntland:
Die Eltern eines Gymnasiasten bekamen ein Bußgeld von zweimal 25 Euro, weil sie ihren Sohn nicht mit der Schule in die Moschee geschickt haben. Seitens der Schulklasse war ein Moscheebesuch verpflichtend vorgesehen.
Der Moschee-Besuch der Schule sei Religionsunterricht gewesen, argumentierte der Anwalt des Vaters des Jungen. Somit hätten die Eltern das Recht gehabt, ihren Sohn davon fern zu halten, argumentierte der Düsseldorfer Jurist. Laut Richterin Melanie B. hätten „religiösen Bezüge“ beim Moschee-Besuch nicht gereicht, um den Sohn vom Unterricht fern zu halten. Nicht Eltern sollen daher das Erziehungsrecht ausüben, sondern Schule und Behörden. Dem Jungen aus der 7. Klasse sei die Unterstützung bzw. Besuch einer Minaretten-Moschee zuzumuten, auch wenn dieser dort die islamischen Regeln und die traditionelle islamische Reinigung verpflichtend sei.
Islamisierung hat demnach auch rein rechtlich nichts mit Religion zu tun, sondern mit Politik und Staatserziehung.
https://dieunbestechlichen.com/2017/08/die-tragoedie-der-selbst-islamisierung-deutschlands/
Sie bekommen alle neuesten Artikel per E-Mail zugesendet.