Bild: Philosophia Perennis

Isla­mi­sierung: Bußgeld, weil Gym­na­siast Moschee nicht besuchen wollte — Begründung: Kein Religionsunterricht!

Urteil des Amts­ge­richtes in Meldorf im Namen des Volkes von Buntland:
Die Eltern eines Gym­na­si­asten bekamen ein Bußgeld von zweimal 25 Euro, weil sie ihren Sohn nicht mit der Schule in die Moschee geschickt haben. Seitens der Schul­klasse war ein Moschee­besuch ver­pflichtend vorgesehen.
Der Moschee-Besuch der Schule sei Reli­gi­ons­un­ter­richt gewesen, argu­men­tierte der Anwalt des Vaters des Jungen. Somit hätten die Eltern das Recht gehabt, ihren Sohn davon fern zu halten, argu­men­tierte der Düs­sel­dorfer Jurist. Laut Rich­terin Melanie B. hätten „reli­giösen Bezüge“ beim Moschee-Besuch nicht gereicht, um den Sohn vom Unter­richt fern zu halten. Nicht Eltern sollen daher das Erzie­hungs­recht ausüben, sondern Schule und Behörden. Dem Jungen aus der 7. Klasse sei die Unter­stützung bzw. Besuch einer Mina­retten-Moschee zuzu­muten, auch wenn dieser dort die isla­mi­schen Regeln und die tra­di­tio­nelle isla­mische Rei­nigung ver­pflichtend sei.
Isla­mi­sierung hat demnach auch rein rechtlich nichts mit Religion zu tun, sondern mit Politik und Staatserziehung.
https://dieunbestechlichen.com/2017/08/die-tragoedie-der-selbst-islamisierung-deutschlands/