Wir fassen uns hier in Deutschland schon an den Kopf über den Irrsinn, den wir täglich sehen. Aber, lieber Leser, das ist noch gar nichts. In Schweden geht es noch um ein paar Umdrehungen irrer zu.
Er war Dentist und beim Gesundheitsamt im schwedischen Gotland angestellt. Als Zahnpflegekundiger behandelte er dort viele Asylbewerber. Es gibt einige körperliche Merkmale, die eine recht gute Diagnose der Altersbestimmung zulassen. Das sind unter anderem die Entwicklung der Körperbehaarung, beim Mann der Adamsapfel, Hand- und Fußgelenke, die Schädelnähte und auch die Zähne.
Der Dentalhygieniker Bernt Herlitz (Beitragsbild oben) stellte immer wieder fest, dass die Altersangaben der Asylbewerber im krassen Widerspruch zur Zahnentwicklung standen. In mindestens sechs Fällen konnte er mit Sicherheit sagen, dass die jeweiligen Patienten 25 Jahre oder älter sein mussten und keinesfalls minderjährige Kinder waren, als die sie sich ausgaben.
Die Behauptung, minderjährig zu sein ist eine beliebte Taktik unter Migranten, denn als „Kind“ ist es recht leicht, den begehrten Flüchtlingsstatus zuerkannt zu bekommen und darüber hinaus auch noch diverse weitere Vorteile. Außerdem werden Minderjährige bei Straftaten von den Gerichten wesentlich milder bestraft, als Erwachsene.
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Der Altersbetrug ist also kein unerheblicher Tatbestand, und so meldete Herlitz seine Beobachtungen der Migrationsbehörde. Die reagierte nicht auf seine Hinweise. Offenbar hakte Herlitz bei der Behörde noch einmal nach und soll sie aufgefordert haben, dem Betrug nachzugehen.
Aus heutiger Sicht würde Bernt Herlitz das sicherlich nicht wieder tun. Der Whistleblower wurde gefeuert, statt gelobt. Das ganze kam vor das schwedische Arbeitsgericht., doch das befand den Rausschmiss für rechtens. Herlitz habe als Angestellter des Gesundheitsamtes unbefugt im Alleingang und ohne Auftrag die Daten der betrügerischen Asylanten – also Namen, Sozialversicherungsnummer und zahnmedizinische Befunde – an die Migrationsbehörde gegeben. Das sei ein Verstoß gegen den Datenschutz allgemein und ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze des Gesundheitsamtes – Schutz der Patientendaten, Respekt vor den Patienten. Er habe den Ruf der Gesundheitsamtes beschädigt. Ein Mitarbeiter im Gesundheitswesen könne nicht nach eigenem Ermessen Patienten verdächtigen, befand das Gericht:
„Att en anställd inom hälso- och sjukvården på eget bevåg misstänkliggör patienter på det sätt“
So unbefugt war sein Handeln aber offenbar doch nicht, stellte sich dann vor Gericht heraus: Ein Direktor der schwedischen Einwanderungsbehörde hatte nämlich eine Anfrage zu diesem Thema gestellt und Herlitz gab bereitwillig Auskunft über seine Beobachtungen. Trotzdem wurde er sofort vom Dienst suspendiert. Die Medien berichteten breit, diffamierten Herrn Hertlitz und stellten ihn als einen Rassisten dar.
„På uppmaning av en chef från Migrationsverket tipsade han myndigheten om sina misstankar – vilket ledde till en prompt reaktion: Herlitz avskedades från sin tjänst och hängdes ut i media som rasist.“
Das ist zwei Jahre her. Bernt Herlitz hatte Berufung eingelegt und erst teilweise Recht bekommen. In der Nächsten Instanz wurde aber dem Gesundheitsamt Gotland, seinem ehemaligen Arbeitgeber vollumfänglich Recht gegeben.
Vor einigen Tagen meldete die schwedische Zeitung „Samnytt“ (Soziale News), dass Bernt Herlitz nicht nur arbeitslos ist und mittlerweile auch völlig mittellos und sein Ruf ruiniert, er wurde auch noch zur Zahlung von ca. 50.000 € Gerichtskosten verurteilt. Er selbst ist vollkommen ruiniert. Er muss das Geld innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Möglicherweise wird seine Frau das Geld über einen Kredit besorgen müssen.
Das schwedische Volk scheint aber hinter Bernt Herlitz und seiner Familie zu stehen. Es gibt eine Kampagne, die zu Spenden für ihn aufruft und sehr erfolgreich verläuft. Die Hetze in den linksgerichteten Medien gegen den „Rassisten“ Herlitz wird von wütenden Kommentaren der Leser konterkariert. Die Bevölkerung nennt die Handlungsweise des Gotländer Gesundheitsamtes widerlich und manche fühlen sich an Kafkas Geschichte „der Prozess“ erinnert. Andere sehen das heutige Schweden als skandinavische DDR.
Die schwedische Linke dagegen feiert das Urteil gegen den Dentisten in den sozialen Medien.
Überdies kann er nun, nachdem er den Prozess endgültig verloren hat, auch noch strafrechtlich verfolgt werden. Eine Haftstrafe ist nicht ausgeschlossen.
Von den armen Kindern, deren medizinische Daten Bernt Herlitz so gewissenlos weitergegeben hatte, standen mittlerweile auch schon ein paar vor Gericht. Letztes Jahr stach einer der lieben Kleinen in Visby einem Teenager ein Messer in den Bauch. Der Angriff war tödlich. Da er ja als noch minderjähriger 17jähriger galt, erhielt der Mörder dafür 100 Stunden Sozialdienst. Dabei störte es die milden Richter nicht, dass der angeblich minderjährige, in Wahrheit über 25ährige Najeeb Ahmadi, unter dem Kreigsnamen „The mad Ahmadi“ Anführer einer Afghanen-Gang in Visby war und als Gewalttäter berüchtigt.
Das Problem der minderjährigen Flüchtlingskinder mit Bartwuchs, buschigen Augenbrauen, Falten im Gesicht und tiefer Stimme ist auch in Deutschland nicht unbekannt.
Hussein K., der Mörder der Freiburger Studentin Maria Ladenburger, galt als minderjährig. Nach einer Überprüfung seines Alters und den Angaben seines Vaters stellte sich heraus, dass der schon wegen schwerer Körperverletzung in Griechenland vorbestrafte Mann 33 Jahre alt ist, also ein ausgewachsenes Mannsbild und Gewalttäter, der aber in einer Gastfamilie als Jugendlicher betreut, gehätschelt und dramatisch unterschätzt worden ist.
Die Fotos, die von dem Mörder der 15jährigen Mia in Kandel im Netz zu finden sind, zeigen ebenfalls einen ausgewachsenen Mann von wahrscheinlich um die 30 Jahre mit einem sichtlich schon von ersten Falten geprägten Gesicht, buschigen Brauen und kräftigem Bartschatten.
Bisher tat sich die Richterschaft immer sehr schwer, eine medizinische Altersbestimmung vornehmen zu lassen, da den möglichweise doch noch minderjährigen, kleinen Jungen damit eine „invasive“ Untersuchung zugemutet würde. Bisher konnte ein eindeutiges Ergebnis des Alters nur mittels „Knochenalterungsbestimmung durch ionisierende Röntgenstrahlung“ erzielt werden. Das darf nur in Einzelfällen und auf richterlichen Beschluss angewandt werden.
Das könnte sich jetzt ändern. Die Fraunhofer Gesellschaft hat ein Gerät entwickelt, das klein und mobil ist, preiswert und mit Ultraschall arbeitet. Das System misst und analysiert die Schallgeschwindigkeit einer Ultraschallwelle durch unterschiedliche Verknöcherung von Handgelenksknochen oder Wachstumsfugen. Damit wird sofort das Alter des Probanden klar erkennbar. Ultraschall gilt als nicht-invasive Untersuchungsmethode. Die Polizei bräuchte also keinen richterlichen Beschluss mehr und könnte sofort das wahre Alter der jungen Männer bestimmen, die nur seltenst über Ausweispapiere verfügen. Die neuen Geräte sollen der Bundespolizei an den Grenzen zur Verfügung gestellt werden.