Bernt Herlitz, Screenshot Youtube, Nya Tider

Schwe­di­scher Medi­ziner deckt Alters­betrug von Asy­lanten auf – gefeuert, arbeitslos, ruiniert

Wir fassen uns hier in Deutschland schon an den Kopf über den Irrsinn, den wir täglich sehen. Aber, lieber Leser, das ist noch gar nichts. In Schweden geht es noch um ein paar Umdre­hungen irrer zu.
Er war Dentist und beim Gesund­heitsamt im schwe­di­schen Gotland ange­stellt. Als Zahn­pfle­ge­kun­diger behan­delte er dort viele Asyl­be­werber. Es gibt einige kör­per­liche Merkmale, die eine recht gute Dia­gnose der Alters­be­stimmung zulassen. Das sind unter anderem die Ent­wicklung der Kör­per­be­haarung, beim Mann der Adams­apfel, Hand- und Fuß­ge­lenke, die Schä­del­nähte und auch die Zähne.
Der Den­tal­hy­gie­niker Bernt Herlitz (Bei­tragsbild oben) stellte immer wieder fest, dass die Alters­an­gaben der Asyl­be­werber im krassen Wider­spruch zur Zahn­ent­wicklung standen. In min­destens sechs Fällen konnte er mit Sicherheit sagen, dass die jewei­ligen Pati­enten 25 Jahre oder älter sein mussten und kei­nes­falls min­der­jährige Kinder waren, als die sie sich ausgaben.
Die Behauptung, min­der­jährig zu sein ist eine beliebte Taktik unter Migranten, denn als „Kind“ ist es recht leicht, den begehrten Flücht­lings­status zuer­kannt zu bekommen und darüber hinaus auch noch diverse weitere Vor­teile. Außerdem werden Min­der­jährige bei Straf­taten von den Gerichten wesentlich milder bestraft, als Erwachsene.
 
https://www.youtube.com/watch?v=mQoGKNJhj8c
 
Der Alters­betrug ist also kein uner­heb­licher Tat­be­stand, und so meldete Herlitz seine Beob­ach­tungen der Migra­ti­ons­be­hörde. Die reagierte nicht auf seine Hin­weise. Offenbar hakte Herlitz bei der Behörde noch einmal nach und soll sie auf­ge­fordert haben, dem Betrug nachzugehen.
Aus heu­tiger Sicht würde Bernt Herlitz das sicherlich nicht wieder tun. Der Whist­le­b­lower wurde gefeuert, statt gelobt. Das ganze kam vor das schwe­dische Arbeits­ge­richt., doch das befand den Raus­schmiss für rechtens. Herlitz habe als Ange­stellter des Gesund­heits­amtes unbefugt im Alleingang und ohne Auftrag die Daten der betrü­ge­ri­schen Asy­lanten – also Namen, Sozi­al­ver­si­che­rungs­nummer und zahn­me­di­zi­nische Befunde – an die Migra­ti­ons­be­hörde gegeben. Das sei ein Verstoß gegen den Daten­schutz all­gemein und ein Verstoß gegen die ethi­schen Grund­sätze des Gesund­heits­amtes – Schutz der Pati­en­ten­daten, Respekt vor den Pati­enten. Er habe den Ruf der Gesund­heits­amtes beschädigt. Ein Mit­ar­beiter im Gesund­heits­wesen könne nicht nach eigenem Ermessen Pati­enten ver­däch­tigen, befand das Gericht:
Att en anställd inom hälso- och sjuk­vården på eget bevåg misstänk­liggör pati­enter på det sätt“
So unbefugt war sein Handeln aber offenbar doch nicht, stellte sich dann vor Gericht heraus: Ein Direktor der schwe­di­schen Ein­wan­de­rungs­be­hörde hatte nämlich eine Anfrage zu diesem Thema gestellt und Herlitz gab bereit­willig Aus­kunft über seine Beob­ach­tungen. Trotzdem wurde er sofort vom Dienst sus­pen­diert. Die Medien berich­teten breit, dif­fa­mierten Herrn Hertlitz und stellten ihn als einen Ras­sisten dar.
„På upp­maning av en chef från Migra­ti­ons­verket tipsade han myn­di­gheten om sina misstankar – vilket ledde till en prompt reaktion: Herlitz avs­ke­dades från sin tjänst och hängdes ut i media som rasist.“
Das ist zwei Jahre her. Bernt Herlitz hatte Berufung ein­gelegt und erst teil­weise Recht bekommen. In der Nächsten Instanz wurde aber dem Gesund­heitsamt Gotland, seinem ehe­ma­ligen Arbeit­geber voll­um­fänglich Recht gegeben.
Vor einigen Tagen meldete die schwe­dische Zeitung „Samnytt“ (Soziale News), dass Bernt Herlitz nicht nur arbeitslos ist und mitt­ler­weile auch völlig mit­tellos und sein Ruf rui­niert, er wurde auch noch zur Zahlung von ca. 50.000 € Gerichts­kosten ver­ur­teilt. Er selbst ist voll­kommen rui­niert. Er muss das Geld innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Mög­li­cher­weise wird seine Frau das Geld über einen Kredit besorgen müssen.
Das schwe­dische Volk scheint aber hinter Bernt Herlitz und seiner Familie zu stehen. Es gibt eine Kam­pagne, die zu Spenden für ihn aufruft und sehr erfolg­reich ver­läuft. Die Hetze in den links­ge­rich­teten Medien gegen den „Ras­sisten“ Herlitz wird von wütenden Kom­men­taren der Leser kon­ter­ka­riert. Die Bevöl­kerung nennt die Hand­lungs­weise des Got­länder Gesund­heits­amtes widerlich und manche fühlen sich an Kafkas Geschichte „der Prozess“ erinnert. Andere sehen das heutige Schweden als skan­di­na­vische DDR.
Die schwe­dische Linke dagegen feiert das Urteil gegen den Den­tisten in den sozialen Medien.
Überdies kann er nun, nachdem er den Prozess end­gültig ver­loren hat, auch noch straf­rechtlich ver­folgt werden. Eine Haft­strafe ist nicht ausgeschlossen.
Von den armen Kindern, deren medi­zi­nische Daten Bernt Herlitz so gewis­senlos wei­ter­ge­geben hatte, standen mitt­ler­weile auch schon ein paar vor Gericht. Letztes Jahr stach einer der lieben Kleinen in Visby einem Teenager ein Messer in den Bauch. Der Angriff war tödlich. Da er ja als noch min­der­jäh­riger 17jähriger galt, erhielt der Mörder dafür 100 Stunden Sozi­al­dienst. Dabei störte es die milden Richter nicht, dass der angeblich min­der­jährige, in Wahrheit über 25ährige Najeeb Ahmadi, unter dem Kreigs­namen „The mad Ahmadi“ Anführer einer Afghanen-Gang in Visby war und als Gewalt­täter berüchtigt.
 

Der herzige, kleine Junge auf dem Foto ist Najeeb Ahmadi, Anführer einer Afgha­nengang im schwe­di­schen Visby, ganze 17 Jahre alt.

 
 
Das Problem der min­der­jäh­rigen Flücht­lings­kinder mit Bart­wuchs, buschigen Augen­brauen, Falten im Gesicht und tiefer Stimme ist auch in Deutschland nicht unbekannt.
Hussein K., der Mörder der Frei­burger Stu­dentin Maria Laden­burger, galt als min­der­jährig. Nach einer Über­prüfung seines Alters und den Angaben seines Vaters stellte sich heraus, dass der schon wegen schwerer Kör­per­ver­letzung in Grie­chenland vor­be­strafte Mann 33 Jahre alt ist, also ein aus­ge­wach­senes Mannsbild und Gewalt­täter, der aber in einer Gast­fa­milie als Jugend­licher betreut, gehät­schelt und dra­ma­tisch unter­schätzt worden ist.
Die Fotos, die von dem Mörder der 15jährigen Mia in Kandel im Netz zu finden sind, zeigen eben­falls einen aus­ge­wach­senen Mann von wahr­scheinlich um die 30 Jahre mit einem sichtlich schon von ersten Falten geprägten Gesicht, buschigen Brauen und kräf­tigem Bartschatten.
Bisher tat sich die Rich­ter­schaft immer sehr schwer, eine medi­zi­nische Alters­be­stimmung vor­nehmen zu lassen, da den mög­lich­weise doch noch min­der­jäh­rigen, kleinen Jungen damit eine „invasive“ Unter­su­chung zuge­mutet würde. Bisher konnte ein ein­deu­tiges Ergebnis des Alters nur mittels „Kno­chen­al­te­rungs­be­stimmung durch ioni­sie­rende Rönt­gen­strahlung“ erzielt werden. Das darf nur in Ein­zel­fällen und auf rich­ter­lichen Beschluss ange­wandt werden.
Das könnte sich jetzt ändern. Die Fraun­hofer Gesell­schaft hat ein Gerät ent­wi­ckelt, das klein und mobil ist, preiswert und mit Ultra­schall arbeitet. Das System misst und ana­ly­siert die Schall­ge­schwin­digkeit einer Ultra­schall­welle durch unter­schied­liche Ver­knö­cherung von Hand­ge­lenks­knochen oder Wachs­tums­fugen. Damit wird sofort das Alter des Pro­banden klar erkennbar. Ultra­schall gilt als nicht-invasive Unter­su­chungs­me­thode. Die Polizei bräuchte also keinen rich­ter­lichen Beschluss mehr und könnte sofort das wahre Alter der jungen Männer bestimmen, die nur sel­tenst über Aus­weis­pa­piere ver­fügen. Die neuen Geräte sollen der Bun­des­po­lizei an den Grenzen zur Ver­fügung gestellt werden.