Min­der­jährige Mörder mit Falten und dichtem Bart­wuchs? — ein neues Gerät kann Auf­klärung bringen

Die Studie „Zur Ent­wicklung der Gewalt in Deutschland“, gefördert vom Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­terium, ist erst einige Tage alt, zeigt aber weit­rei­chende Aus­wir­kungen. Die Main­stramm­edien baga­tel­li­sieren, die Alter­na­tiven, Oppo­si­tio­nellen weisen zu Recht darauf hin, dass – trotz der vor­sich­tigen, um Neu­tra­lität bemühten Sprache – die Studie den Warnern voll­um­fänglich recht gibt. Bei­spiels­weise wird – laut dieser Studie — der Zuwachs der regis­trierten Gewalt­taten um 10,4 Prozent zwi­schen 2014 und 2016 in Nie­der­sachsen zu 92,1 Prozent von Flücht­lingen verursacht.
Der Schwer­punkt der Studie lag auf Jugend­lichen und Flücht­lingen als Täter und Opfer. Die Ver­fasser der Studie ver­suchen, die ein­deutig wesentlich höhere Straf­fäl­ligkeit der Flücht­linge damit zu erklären, dass die Flücht­linge ja zum aller­größten Teil in dem Alter seien, in der der Mensch eben besonders geneigt sei, Straf­taten zu begehen, also junge Männer (Studie Seite 73). Dann seien diese jungen Männer auch noch aus Ländern, die von „mas­ku­liner Dominanz geprägt“ sind. Außerdem würden Gewalt­taten von Flücht­lingen min­destens doppelt so oft ange­zeigt werden, wie von deut­schen Tätern (S. 74).
Den min­der­jäh­rigen Flücht­lingen wird in der Studie breiter Raum gegeben. Es gibt viele Erklä­rungs­an­gebote, was man alles für die Min­der­jäh­rigen tun muss, und wie schwierig es für die min­der­jäh­rigen Flücht­linge sei, nicht in Alko­hol­miss­brauch, Drogen, Gewalt, Frus­tration und Aggression zu versinken:
Eine feh­lende Tages­struktur führt oft zu Lan­ge­weile, Frus­tration und Aggression. Pas­si­vität ver­hindert zudem prä­ventive Erfah­rungen von Selbst­wirk­samkeit. Dem­ge­genüber würden aus einem gut orga­ni­sierten Schul­besuch, aus regel­mä­ßigen Ange­boten von Sport und Frei­zeit­ge­staltung oder auch aus Praktika zum Erlernen arbeits­be­zo­gener Fähig­keiten starke Prä­ven­ti­ons­ef­fekte erwachsen, was jedoch derzeit noch zu selten der Fall ist. [ … ] Unbe­gleitete min­der­jährige Flücht­linge brauchen ange­sichts des Ver­lusts ihrer Familie dringend ver­läss­liche soziale Kon­takte. Ehren­amt­lichen Helfern gelingt es oft, für sie zu einer wich­tigen Bezugs­person zu werden. [ … ] Der Schul­besuch von unbe­glei­teten, min­der­jäh­rigen Flücht­lingen kann dann zum Problem werden, wenn dadurch der Unter­richt der ein­hei­mi­schen Schüler/innen leidet und die jungen Flücht­linge als Störer emp­funden und ent­spre­chend behandelt werden. [ … ]“
Poli­zei­ge­werk­schafter haben nun ener­gisch Kon­se­quenzen aus der aktu­ellen Studie zur Flücht­lings­kri­mi­na­lität gefordert. Der stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des Bundes Deut­scher Kri­mi­nal­be­amter, Ulf Küch, macht seinem Ärger Luft. Lange sei das Phä­nomen der „soge­nannten unbe­glei­teten, min­der­jäh­rigen Aus­länder“ bei den Poli­tikern und Ver­ant­wort­lichen auf taube Ohren gestoßen. Schon 2015 war den an der Front arbei­tenden Poli­zisten klar, dass unter den angeblich Min­der­jäh­rigen viele erwachsene Männer sind. Haben die Beamten das Jugendamt aber auf­ge­fordert, das Alter des betref­fenden Täters medi­zi­nisch zu über­prüfen, sei das rundweg abge­lehnt worden. „Hof­fentlich trägt Pfeiffers Studie dazu bei, dass die Pro­bleme mit erwach­senen Kri­mi­nellen, die hier als Flücht­lings­ju­gend­liche umsorgt werden, ange­gangen werden“, hofft Küch.
Bei den zwei spek­ta­ku­lärsten Fällen der jüngsten Ver­gan­genheit zeigte sich die Pro­ble­matik auch in aller Schärfe: Hussein K., der Mörder der Frei­burger Stu­dentin Maria Laden­burger galt als min­der­jährig. Nach einer Über­prüfung seines Alters und den Angaben seines Vaters stellte sich heraus, dass der schon wegen schwerer Kör­per­ver­letzung in Grie­chenland vor­be­strafte Mann 33 Jahre alt ist, also ein aus­ge­wach­senes Mannsbild und Gewalt­täter, der aber in einer Gast­fa­milie als Jugend­licher betreut, gehät­schelt und dra­ma­tisch unter­schätzt worden ist.
Die Fotos, die von dem Mörder der 15jährigen Mia in Kandel im Netz zu finden sind, zeigen eben­falls einen aus­ge­wach­senen Mann von wahr­scheinlich um die 30 Jahre mit einem sichtlich schon von ersten Falten geprägten Gesicht, buschigen Brauen und kräf­tigem Bart­schatten. Ein voll aus­ge­wach­sener Gewalt­täter, der im Schafspelz des angeblich 15jährigen, min­der­jäh­rigen Flücht­lings aus gekränkter Man­nesehre ein halbes Kind erstochen hat? Sollte sich der Ver­dacht erhärten, dass Abdul Dawodzai doch voll­jährig und der Ver­dacht des Vaters von Mia richtig war („Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Ver­fahren jetzt sein wahres Alter erfahren.“), ist das eine Unge­heu­er­lichkeit. Dann wäre dem Jugendamt Ger­mersheim vor­zu­werfen, einen aus­ge­wach­senen Mann, der dazu noch noch durch Dro­hungen sein Gewalt­po­tenzial offenbart hat, auf ein wehr­loses, min­der­jäh­riges, 15jähriges Mädchen los­ge­lassen zu haben. Man könnte bei einem voll­jäh­rigen Mann auch kaum erwarten, dass die Beziehung nur aus Händ­chen­halten und ver­schämten Küsschen bestanden hat. Das Jugendamt hätte sich damit auch mög­li­cher­weise der Bei­hilfe zum Miss­brauch einer Min­der­jäh­rigen schuldig gemacht.
Statt dass das min­der­jährige Mädchen den Schutz der Gesell­schaft auf ihrer Seite hatte, wurde der mög­li­cher­weise voll­jährige und gewalt­tätige Mann vom Jugendamt als schutz­be­dürf­tiger Teenager umsorgt. Die Infor­ma­tionen der Polizei an das Jugendamt, Abdul D. bedrohe massiv ein Mädchen, viel­leicht deshalb nicht für voll genommen.
Die Wei­gerung von Orga­ni­sa­tionen und Behörden, das Alter von angeblich min­der­jäh­rigen Flücht­lingen medi­zi­nisch nach­prüfen zu lassen, ist ein flä­chen­de­ckendes Phä­nomen. Immer wieder erfährt man das aus der Presse. Manche sind der Meinung, dass die Insti­tu­tionen, die sich um min­der­jährige Flücht­linge kümmern, dadurch sehr gute Ein­nahmen erzielen und deshalb kein gestei­gertes Interesse zeigen, einen großen Anteil ihres Kli­entels via Alters­be­stimmung zu verlieren.
Die offi­zielle Begründung jeden­falls lautet, dass man zur Alters­be­stimmung die Hand­ge­lenk­knochen röntgen muss. Das ist bisher nur mit “Kno­chen­al­te­rungs­be­stimmung durch ioni­sie­rende Rönt­gen­strahlung” möglich. Diese Methode gilt juris­tisch als invasiv und darf nur mittels eines rich­ter­liches Beschlusses ange­wendet werden. Sie wird daher sehr selten nur auf­grund eines ein­fachen Ver­dachts von der Polizei vorgenommen.
Das könnte sich jetzt ändern. Die Fraun­hofer Gesell­schaft hat ein Gerät ent­wi­ckelt, das klein und mobil ist, preiswert und mit Ultra­schall arbeitet. Das System misst und ana­ly­siert die Schall­ge­schwin­digkeit einer Ultra­schall­welle durch unter­schied­liche Ver­knö­cherung von Hand­ge­lenks­knochen oder Wachs­tums­fugen. Damit wird sofort das Alter des Pro­banden klar erkennbar. Ultra­schall gilt als nicht-invasive Unter­su­chungs­me­thode. Die Polizei bräuchte also keinen rich­ter­lichen Beschluss mehr und könnte sofort das wahre Alter der meist papier­losen jungen Männer bestimmen.
Die Infor­ma­tionen auf der Web­seite stellen die Unter­bindung des Men­schen­handels in den Vor­der­grund. Nicht selten werden min­der­jährige Mädchen mit fal­schen Papieren als angeblich voll­jährige Frauen über die Grenzen geschleust, um sie als Pro­sti­tu­ierte sexuell aus­zu­beuten. Laut Fraun­hofer Gesell­schaft geht es bei dem Gerät haupt­sächlich darum, zur Prä­vention von Men­schen­handel beizutragen:
Im Rahmen des mul­ti­dis­zi­pli­nären For­schungs­pro­jekts »Prä­vention und Inter­vention bei Men­schen­handel zum Zweck sexu­eller Aus­beutung (PRIMSA)« ent­wi­ckelt das Fraun­hofer IBMT einen mobilen Ultra­schall-Hand­scanner zur raschen Iden­ti­fi­zierung min­der­jäh­riger Opfer von Men­schen­handel. [ … ] Das von uns ent­wi­ckelte ›PRIMSA‹-Handscanner-System ermög­licht die Bestimmung der Voll­jäh­rigkeit durch mobile Ultra­schall­mess­technik und kann nicht-invasiv und effi­zient ohne rich­ter­lichen Beschluss bei jedem Ver­dachtsfall ange­wandt werden .“
Wenn solche Geräte nun der Bun­des­po­lizei an den Grenzen und der Polizei im Inland zur Ver­fügung stehen, sollte es also möglich sein, nicht nur anscheinend min­der­jährige Mädchen zuver­lässig zu erkennen und aus den Klauen von Men­schen­händlern retten zu können, sondern auch die tat­sächlich min­der­jäh­rigen Flücht­linge, die wirklich Betreuung und besondere Auf­merk­samkeit benö­tigen von den erwach­senen Männern zu unter­scheiden, die sich in betrü­ge­ri­scher Weise den beson­deren Schutz und Aufwand des Gast­landes erschleichen wollen.