Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein “inklusives Wahlrecht” einzusetzen. Ziel sei, dass die Betroffenen zur Europawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten.
Union und SPD wollen im Herbst eine umstrittene Passage aus dem Wahlrecht streichen, die mehr als 80.000 Menschen mit geistiger Behinderung in Deutschland die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen verwehrt. Darauf verständigten sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen Ende Juni bei ihrer regelmäßigen Runde mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), schreibt das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Teilnehmer. Auch Seehofer habe seine Unterstützung für eine Reform signalisiert.
Einen eigenen Gesetzentwurf will das Innenministerium nicht vorlegen, da Wahlrechtsänderungen traditionell Sache des Bundestags sind. Über den Sommer soll Seehofers Haus dem Vernehmen nach aber eine Formulierungshilfe für einen Entwurf erarbeiten, den Union und SPD dann in das Parlament einbringen könnten. Der Wahlrechtsausschluss betrifft gut 81.000 Menschen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist. „Es ist höchste Zeit, dass auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können“, sagte Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem „Handelsblatt“. Ziel sei, dass die Betroffenen zur Europawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten. Aus der Unionsfraktion hieß es, man stehe einer entsprechenden Änderung des Wahlgesetzes wohlwollend gegenüber. Über die konkrete Ausgestaltung bestehe aber noch Beratungsbedarf mit der SPD. Ausklammern will die Große Koalition bei der Reform rund 3.300 schuldunfähige Straftäter, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden und ihr Wahlrecht verloren haben. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen. Die SPD-Sozialpolitikerin Kerstin Tack forderte, dass auch alle Bundesländer in ihren Wahlgesetzen Behinderten mit Vollbetreuung die Stimmabgabe bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglichen müssten. „Daneben sind unterstützende Maßnahmen wie Wahlinformationen in einfacher Sprache oder barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen nötig“, sagte Tack dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).
Quelle: Epochtimes