Ver­tu­schung? — NSU-Akten bleiben bis zum Jahre 2134 gesperrt

Wenn Sie die Wahrheit über den NSU-Prozess wissen wollen: Am 20. November 2134 können Sie den Abschluss­be­richt zur Akten­prüfung des hes­si­schen Ver­fas­sungs­schutzes aus dem Jahr 2014 anfragen und ein­sehen. Vorher nicht. Wer dann noch lebt, wird sich für den Fall so sehr inter­es­sieren, wie sich heute jemand für einen Fall aus dem Jahre 1898 inter­es­siert. Was steckt hinter der Geheimhaltung?
Die epochtimes findet die Dauer der Sperr­frist »grotesk«. Soll hier nur ein Män­gel­be­richt kaschiert werden oder geht es um mehr? Die Süd­deutsche Zeitung hin­gegen fürchtet, dass nun Ver­schwö­rungs­theorien genährt werden.
Was könnten das für Ver­schwö­rungs­theorien sein? So viele kommen nicht in Frage. Es stellt sich nur eine wichtige Frage: Hat man mit den NSU-Morden womöglich den Mythos von einer Bedrohung von Rechts geschaffen – einen Mythos, an dem gar nichts dran ist?
Mehr zum Thema lesen Sie hier oder im Buch von Udo Schulze “NSU — Was die Öffent­lichkeit nicht wissen soll”:
https://dieunbestechlichen.com/2018/04/nsu-das-ende-eines-politischen-schauprozesses-und-seine-wahren-hintergruende/