Mittlerweile wurden auf der Seite „Die Unbestechlichen“ mehrere Berichte über die Abstimmung in Kaufbeuren bezüglich des Moschee-Neubaus veröffentlicht. In allen Berichten hieß es, die Kaufbeurer hätten sich gegen den Bau einer Moschee ausgesprochen. Ich möchte an dieser Stelle berichtigen, dass die Kaufbeurer nur über die Vergabe eines Grundstücks abgestimmt haben. Es ging bei dem Bürgerentscheid am 22.07.2018 nicht darum, ob in Kaufbeuren eine Moschee gebaut werden darf oder nicht. Übrigens gibt es bereits zwei Moscheen[1] in Kaufbeuren, die „Kaufbeuren Camii“ in der Augsburger Str. 15 und „Ulu Camii“, eine DITIB-Moschee, in der Danziger Str. 9. Nein, bei der Abstimmung ging es lediglich darum, ob die Bevölkerung einverstanden ist, wenn die Stadt hierfür ein Grundstück „zur Verfügung stellt“[2]. Der Wortlaut des Stimmzettels für den Bürgerentscheid am 22.07.2018 lautete entsprechend: „Sind Sie gegen die Vergabe eines Grundstücks der Stadt Kaufbeuren im Gewerbegebiet ‚Untere Au‘ zum Bau einer Moschee an den Türkisch Islamischen Kulturverein e.V. – DITIB?“[3]. Die Stadt Kaufbeuren wollte der Islamgemeinde für diesen Moschee-Neubau nämlich ein Grundstück „per Erbpacht“ zur Verfügung stellen, wobei vermutlich Erbbaurecht gemeint war. Das bedeutet, dass jemand „meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses“[4] das Recht hat, auf einem „Grundstück ein Bauwerk zu errichten …“. Das Grundstück bleibt trotzdem Eigentum des Erbbaurechtgebers, in diesem Falle der Stadt Kaufbeuren.
Diese Abstimmung bezog sich demnach nicht darauf, ob in Kaufbeuren eine Moschee gebaut werden darf, sondern es ging lediglich darum, ob die Bürger damit einverstanden sind, dass die Stadt hierfür ein Grundstück per Erbbaurecht zur Verfügung stellt. Und die Kaufbeurer haben mit einer Stimmenmehrheit von 59,6 % dafür gestimmt, dass sie dagegen sind. Man kann jetzt spekulieren, wie viele von diesen knapp 60 % wirkliche Moscheegegner waren und wie viele einfach nicht eingesehen haben, dass eine islamische Gemeinde nur einen Erbbauzins bezahlen muss, während jeder andere Bauherr sein Grundstück in diesem Gewerbegebiet erwerben muss. Bei einer Grundstücksgröße von ca. 5.000 m² und einem Preis von 42 €/m² handelt es sich hier immerhin um ca. 210.000 € zuzüglich Erschließungskosten. Auch wenn sich diese Frage im Nachhinein nicht klären lässt, so finde ich es doch beachtenswert, dass die Bevölkerung sich hier eingemischt hat, weil die Stadt etwas entschieden hat, womit das Volk nicht einverstanden war. Insofern „Hut ab“ vor den Kaufbeurern. Sie haben gezeigt, dass sich Mut und Engagement lohnt, wenn sie mit der Entscheidung der Stadträte nicht einverstanden sind, denn sie haben nun das erreicht, was die Mehrheit wollte. Diesbezüglich könnte sich die Bevölkerung des Landes/Staates/Bundes/der EU (was auch immer) ein Beispiel nehmen.
Durch diesen Entscheid kann natürlich nicht verhindert werden, dass die DITIB-Gemeinde ein anderes Grundstück in Kaufbeuren erwirbt und dort eine Moschee baut. Ob das Volk dann noch Einfluss nehmen kann, muss man abwarten.
Machen Sie´s gut!
Ihre Gabriele Schuster-Haslinger
https://dieunbestechlichen.com/2018/07/kaufbeuren-spd-stadtraetin-weint-vor-laufender-kamera-keine-moscheeee/
[1] Moscheesuche [Online] 05.02.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.moscheesuche.de/moschee/stadt/Kaufbeuren/8467
[2] BR [Online] 21.11.2017 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.br.de/nachricht/schwaben/inhalt/entscheidung-ueber-grundstueck-fuer-neue-moschee-100.html
[3] Kreisbote [Online] 21.07.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.kreisbote.de/lokales/kaufbeuren/sonntag-buergerentscheid-wichtigsten-fragen-antworten-zusammengefasst-10046581.html
[4] Wikipedia [Online] 18.03.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht