Kon­trolle ist kein Rassismus

In Deutschland ent­schied dieser Tage ein Gericht, dass es ver­fas­sungs­widrig sei, eine Person wegen ihrer Haut­farbe einer Polizei-Kon­trolle zu unter­ziehen. Der Kläger, ein aus Nord­afrika stam­mender Deut­scher, hatte ein Ver­fahren ange­strengt, nachdem er am Bahnhof Bochum wegen auf­fäl­ligen Ver­haltens von der Polizei ange­halten worden war. Das Gericht hielt es für gesi­chert, dass nicht nur sein Ver­halten, sondern auch die erkennbare Her­kunft und Haut­farbe des Klägers ein Anlass für die poli­zei­liche Kon­trolle gewesen sei.

Die Polizei darf kon­trol­lieren, aber…

Die Richter räumten zwar ein, dass unter gewissen gefah­ren­be­zo­genen Bedin­gungen die Haut­farbe alleine aus­reiche, um kon­trol­liert zu werden, beriefen sich aber auf die jeweils im Ein­zelfall fest­zu­stel­lende und zu bewei­sende Not­wen­digkeit der Kon­trolle. Nun kann man dieser Rechts­meinung sein, sie ist aber zu Ende gedacht nicht schlüssig argu­men­tierbar. Das Urteil bedeutet nämlich im Grunde eine Dis­kri­mi­nierung der hell­häu­tigen Men­schen, weil es eine erhöhte Gefährdung der­selben  mit sich bringt und es erzeugt auch für die legalen Migranten kei­nerlei Vor­teile. Warum das so ist, lässt sich klar darstellen.

Wie weit soll Kon­trolle gehen?

Zunächst ein Bei­spiel: Wenn der völlig unver­dächtige Otto Nor­mal­ver­braucher heute als harm­loser Flug-Tourist ver­reist, muss er beim Ein­checken seine Iden­tität mittels Pass beweisen und er muss sich unter Umständen bis auf die Unterhose von diversen Sicher­heits­kräften kon­trol­lieren lassen. Die Begründung ist banal: Es besteht laut Behörden auf Flug­häfen und in Flug­zeugen die per­ma­nente Gefahr von Atten­taten und Anschlägen. Man lässt also diese Kon­trollen wohl oder übel über sich ergehen, denn sie dienen ja dem Wohle aller. Und noch nie hat jemand wegen Dis­kri­mi­nierung geklagt bzw. sich darüber beschwert, dass jeder Pas­sagier aus Sicht der Behörden ein mög­licher Ver­däch­tiger ist und des­wegen kon­trol­liert werden muss. Das Ver­dachts­moment ent­steht wohl­ge­merkt aus einem ein­zigen gemein­samen und harm­losen Merkmal dieser großen Gruppe von Leuten: Nämlich aus der Tat­sache, dass sie per Flugzeug verreist.

Ethnic pro­filing ist notwendig

Das soge­nannte “Ethnic pro­filing”, also das Agieren der Polizei auf­grund der Haut­farbe, ist immer wieder in Dis­kussion — aber es ist not­wendig. Wir wissen, dass es derzeit hun­dert­tau­sende illegale Migranten und abge­wiesene Asyl­werber in Europa gibt, die sich oft auf bestimmten Hot­spots wie Bahn­höfen auf­halten. Aus recht­licher Sicht sollten diese Leute gar nicht hier sein und der Rechts­staat samt Exe­kutive müssen daher danach trachten, die Gesetze zu voll­ziehen und die Per­sonen ohne Auf­ent­halts­recht zu finden. Die aller­meisten von ihnen haben eine dunklere Haut­farbe und ein anderes Aus­sehen als die Durch­schnitts-Europäer, das ist ein unleug­bares Faktum. Würde man hier die poli­zei­lichen Routine-Kon­trollen inten­si­vieren und diese auf­grund der erkenn­baren Haut­farbe auch ent­spre­chend fokus­sieren, wäre die Erfolgs­quote wesentlich höher: Man würde deutlich mehr Illegale auf­greifen und könnte die Abzu­schie­benden danach den dafür vor­ge­se­henen rechts­staat­lichen Pro­ze­duren überantworten.

Kein Ras­sismus

Aus ver­nünf­tiger Sicht wäre das auch jeder Person ganz ras­sis­musfrei zumutbar — am Flug­hafen gibt es ja wie gesagt auch lückenlose Kon­trollen infolge eines objek­ti­vier­baren kol­lek­tiven Anfangs­ver­dachts und dort sind die Kon­trollen noch viel inten­siver als auf Bahn­höfen. Bei den Kon­trollen aus eth­ni­schen Gründen kann jeder, der sich aus­weist und eine gesi­cherte Iden­tität besitzt, ohne wei­teres sofort seiner Wege gehen. Es pas­siert den Leuten defi­nitiv über­haupt nichts. Wenn alles ok ist, müssen nicht einmal Daten auf­ge­nommen werden. Soviel (eigentlich so wenig!) Kon­trolle sollte zumutbar sein und sie stellt auch kei­nerlei Ras­sismus dar, weil ja keine wie immer geartete Ver­folgung auf­grund des Merkmals “Haut­farbe” statt­findet, sondern eine durch Tat­sachen belegbare und für die Sicherheit not­wendige Suche von Ille­galen und Kri­mi­nellen durch­ge­führt wird.

Und was ist mit den Unbescholtenen?

Man wird bei Kon­trollen, die infolge des “Ethnic pro­filing” erfolgen, immer auch viele Unbe­scholtene kon­trol­lieren (müssen), das ist unver­meidlich. Im Sinne der All­ge­meinheit ist das aber in Kauf zu nehmen, denn das höhere Gut bei dieser Frage ist die Funk­ti­ons­tüch­tigkeit des Rechts­staates und die Sicherheit der Bürger. Wir kommen auch mit den aller­schönsten Mensch­lich­keits- und Men­schen­rechts-Phrasen nicht daran vorbei: Ein Teil der Ille­galen und der abge­lehnten Asyl­werber stellt eine teils poten­zielle, teils reale Gefahr für die Ein­hei­mi­schen dar. Man denke nur an die Kölner Sil­ves­ter­nacht und an die vielen Berichte über Bedro­hungen, Ver­ge­wal­ti­gungen, Über­fälle, Mes­ser­at­tentate und sogar Morde.

Die poli­tische Kor­rektheit als Bumerang

Wenn es nun aus polit­kor­rekten Gründen ganz abscheulich und ver­werflich sein sollte, ein “Ethnic pro­filing” durch­zu­führen, hat man diesen Gefah­ren­po­ten­zialen wenig ent­ge­gen­zu­setzen und man vergibt sich eine wichtige Mög­lichkeit des Eigen­schutzes. Damit gefährdet man letztlich von Staats wegen die eigene Bevöl­kerung. Die ideo­lo­gisch ein­ge­engte Inter­pre­tation vom “struk­tu­rellen Ras­sismus”, der angeblich bei den Behörden herr­schen würde, erweist sich damit als kontraproduktiv.
In Wirk­lichkeit müssten alle Men­schen mit dün­k­lerer Haut bzw. nicht-euro­päi­scher Her­kunft das höchste Interesse daran haben, dass solche Kon­trollen flä­chen­de­ckend ein­ge­führt werden. Nur so kann man nämlich den guten Ein­wan­derer vom weniger guten Ille­galen unter­scheiden. Und nur so kann man klar zeigen, dass es eben nicht um Ras­sismus geht, sondern um die Sicherheit und Freiheit der Bürger — auch jener mit anderer Hautfarbe.
Wenn man “Ethnic pro­filing” prin­zi­piell ablehnt oder nur in Aus­nah­me­fällen zulassen will, so wie das die deut­schen Richter getan haben, geschieht genau das Gegenteil von dem, was die Juristen und Men­schen­rechtler angeblich ver­hindern wollen: Man bekämpft den Ras­sismus nicht, sondern man fördert seine Ver­breitung. Durch die offi­zielle Leugnung von Tat­sachen wird das Res­sen­timent der Bürger befeuert, es ent­stehen Ängste und ein nur hinter vor­ge­hal­tener Hand aus­ge­spro­chener Gene­ral­ver­dacht gegen alles Fremde wird immer größer.


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