Rheinland-Pfalz/Haßloch – Der somalische Sexualstraftäter, der der Gemeinde Haßloch zur Unterbringung zugewiesen wurde, hat nach insgesamt drei Kundgebungen der AfD-Fraktion Deutschland freiwillig verlassen. Der abgelehnte Asylbewerber reiste am 6. August 2018 in Begleitung eines Arztes zurück nach Somalia. Als „Belohnung“ erhielt der Straftäter noch 1.300 Euro vom deutschen Steuerzahler hinterher geschmissen.
Zuvor konnte der somalische Sexualstraftäter trotz Verurteilung und mehrjähriger Haftstrafe nicht angeschoben werden, da sein Heimatland die Aufnahme abgelehnter Asylbewerber grundsätzlich verweigert.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hatte Mitte November 2017 dann entschieden, dass die 20.000 Einwohner zählende Gemeinde einen abgelehnten Asylbewerber, der wegen mehrerer Sexualdelikte eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hatte, aufnehmen muss (Jouwatch berichtete). Der aus Somalia stammende Sexualstraftäter gilt wegen seiner angeblichen Psychose als besonders aggressiv und rückfallgefährdet.
Die AfD-Fraktion forderte auf insgesamt drei Kundgebungen unter dem Motto: „Bürger schützen, Asylwahnsinn stoppen“ (25.11.2017, 03.02.2018, 04.08.2018) die Abschiebung des Mannes.
Matthias Joa weiter: „Es ist nicht hinnehmbar, dass einem Staat wie Somalia Entwicklungshilfe in Millionenhöhe zugesichert wird, die Behörden sich aber weigern, kriminelle und abgelehnte Asylbewerber wiederaufzunehmen. Sollte diese mangelnde Kooperationsbereitschaft anhalten, muss Somalia jegliches Geld gestrichen werden.
Statt abgeschoben zu werden, wurde der Sextäter für seine freiwillige Ausreise auch noch mit 1.300 € belohnt. Die AfD wird auch in Zukunft das Mittel der Kundgebungen nutzen, um den Bürgern eine Stimme zu geben, die schon zu lange von den linken Eliten und Altparteien ignoriert wurden.“
Quelle: Jouwatch