Hessen: Bouffier kündigt Rechts­mittel gegen Diesel-Fahr­verbote an

Die Lan­des­re­gierung hat ent­schieden, Rechts­mittel gegen die Ent­scheidung des Wies­ba­dener Ver­wal­tungs­ge­richts bezüglich Fahr­verbote für Die­sel­fahr­zeuge in Frankfurt ein­zu­legen und sich gegen den Antrag der Deut­schen Umwelt­hilfe e.V. auf einst­weilige Anordnung zu wehren. Das erklärten Hessens Minis­ter­prä­sident Volker Bouffier und die Umwelt­mi­nis­terin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wies­baden hat in seinem Urteil zum Luft­rein­hal­teplan für die Stadt Frankfurt auch die Mög­lichkeit von Fahr­ver­boten für Diesel- und ältere Benzin-Fahr­zeuge als zulässig erachtet. Die Klä­gerin, die Deutsche Umwelt­hilfe e.V., hat darüber hinaus noch einen Antrag auf einst­weilige Anordnung gestellt, um zu erreichen, dass auf Grundlage des Urteils bereits zum 01. Februar 2019 Fahr­verbote für Diesel- und ältere Ben­zin­fahr­zeuge in Kraft gesetzt werden könnten. Die Lan­des­re­gierung beab­sichtigt jetzt, gegen das Urteil Rechts­mittel ein­zu­legen und wird gegen die einst­weilige Anordnung Stellung beziehen.

Berufung beim Ver­wal­tungs­ge­richtshof Kassel beantragen

„Um zu ver­hindern, dass zum 01. Februar 2019 Fahr­verbote für Diesel- und ältere Ben­zin­fahr­zeuge in Frankfurt erlassen werden können, hat sich die Lan­des­re­gierung jetzt ent­schlossen, gegen das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Wies­baden Berufung beim Ver­wal­tungs­ge­richtshof Kassel zu bean­tragen, sobald die schrift­liche Begründung des Urteils vor­liegt. Auch werden wir zu dem Antrag der Umwelt­hilfe auf einst­weilige Anordnung Stellung nehmen.
Das Urteil des VG Wies­baden fordert erheb­liche Ein­schrän­kungen für die Fahrer der betrof­fenen Fahr­zeuge. Eine Redu­zierung der Luft­ver­schmutzung durch schäd­liche Stick­oxide ist auch für uns unab­dingbar. Unbe­schadet der not­wen­digen Ver­bes­serung der Luft­rein­haltung halten wir aber die Aus­wir­kungen für die betrof­fenen Fahr­zeuge durch ein mög­liches Fahr­verbot in Frankfurt für nicht hin­nehmbar. Ein mög­liches Fahr­verbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt regis­trierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten. Auf Grund mög­licher Alter­na­tiven zu Fahr­ver­boten und damit deutlich gerin­geren Folgen für die Mobi­lität von Men­schen und Gütern halten wir die Maß­nahmen zur Umsetzung des Urteils für unver­hält­nis­mäßig. Denn auch der im Recht der Euro­päi­schen Union ver­an­kerte Grundsatz der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit muss gewahrt bleiben, worauf das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt Leipzig aus­drücklich hin­ge­wiesen hat“, sagten Minis­ter­prä­sident Volker Bouffier und Umwelt­mi­nis­terin Priska Hinz.

Eine Ent­scheidung im Haupt­sa­che­ver­fahren anstreben

„Es zeigt sich, dass die Ent­scheidung des Gerichts von grund­sätz­licher Bedeutung ist. Verbote sind das letzte Mittel. Daher werden wir eine Ent­scheidung im Haupt­sa­che­ver­fahren anstreben, um eine grund­sätz­liche Klärung her­bei­zu­führen.“, so Bouffier und Hinz weiter.
Die Lan­des­re­gierung habe ihr Mög­lichstes getan, um mit Luft­rein­hal­te­plänen die Schad­stoff-Belastung in Frankfurt zu redu­zieren. „Saubere Luft ist uns wichtig. Mit den geplanten Maß­nahmen wie dem Einsatz von Elektro-Bussen, dem Ausbau bes­serer Rad­ver­kehrs­netze, Park-und-Ride-Ange­boten und umge­rüs­teter Diesel könnten wir prak­tisch den gleichen Effekt erzielen wie mit gene­rellen Fahr­ver­boten. Dies wird jedoch nur möglich sein, wenn der Bund unver­züglich handelt und eine Grundlage für die Hardware-Nach­rüstung von Diesel-Fahr­zeugen schafft“, sagten der Regie­rungschef und die Umweltministerin.

Auto­mo­bil­her­steller sollen Kosten für Hardware-Nach­rüstung tragen

Die Lan­des­re­gierung unter­streicht daher ihre For­derung, dass der Bund eine Grundlage für die Hardware-Nach­rüstung schafft und die Auto­mo­bil­her­steller die Kosten dafür tragen müssen. Das hat auch der Hes­sische Landtag ein­stimmig beschlossen. In den jüngsten Tagen hat sich gezeigt, dass das Drängen der Hes­si­schen Lan­des­re­gierung erfolg­reich ist und der Bund seine bis­herige Haltung zu der Hardware-Nach­rüstung ver­ändert. Bei Vor­liegen einer Alter­native werden Fahr­verbote daher unver­hält­nis­mäßig sein und deshalb hat sich die Lan­des­re­gierung ent­schlossen, gegen das Urteil vorzugehen.
„Es darf nicht sein, dass wohl­mei­nende Ver­brau­che­rinnen und Ver­braucher, die geglaubt haben, einen wenig emit­tie­renden Diesel zu kaufen, am Ende die Dummen sind. Außerdem muss der Bund rasch dafür sorgen, dass umge­rüstete Autos eine gültige Betriebs­er­laubnis erhalten.“ Nach der der­zei­tigen Rechts­grundlage erlischt bei einer Umrüstung die Betriebs­er­laubnis des Fahr­zeuges, es darf dann über­haupt nicht mehr gefahren werden.

Für eine schnelle und prak­ti­kable Lösung zum Nutzen der Autofahrer

Der Minis­ter­prä­sident machte in diesem Zusam­menhang nochmals deutlich, dass er für eine schnelle und prak­ti­kable Lösung zum Nutzen der Auto­fahrer plä­diert. „Ich möchte einen Fonds, in dem die Auto­kon­zerne ein­zahlen und über den die Kosten für die Nach­rüstung getragen werden“, so Bouffier. „Wir wollen keine Fahr­verbote, sondern eine grund­sätz­liche Lösung des Pro­blems“, sagten Minis­ter­prä­sident Volker Bouffier und Umwelt­mi­nis­terin Priska Hinz abschließend.