Von – Wladyslaw [Disk.] - selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=3902145

Das „Fach­kräfte-Zuwan­de­rungs­gesetz“: Macht es doch endlich wie Kanada!

Die „Große Koalition“ ringt um das wich­tigste Vor­haben der Legis­la­tur­pe­riode. Und tat­sächlich scheint endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Aller­dings ist die Nach­rich­tenlage recht unüber­sichtlich. Hatte man sich zunächst auf einen Entwurf geeinigt, der unqua­li­fi­zierten Zuwan­derern aus Staaten außerhalb der Euro­päi­schen Union Tür und Tor geöffnet hätte, so soll die jüngste Ver­ab­redung der zustän­digen Fach­mi­nister etwas restrik­tiver aus­fallen. Vor­aus­ge­gangen war der Brand­brief füh­render Uni­ons­po­li­tiker, die davor warnten, mit einem zu lax for­mu­lierten Ein­wan­de­rungs­gesetz das Gegenteil einer gezielten Fach­kräf­te­an­werbung zu pro­vo­zieren. Pech für den soge­nannten Sach­ver­stän­di­genrat deut­scher Stif­tungen für Migration (SVR), der etwas zu früh darüber gejubelt haben könnte, dass künftig Hun­dert­tau­sende Nicht-EU-Migranten ohne jede Aus­bildung per Gesetz nach Deutschland gelotst werden. Damit wäre das Ziel, das Asyl­recht zugunsten einer unge­hin­derten Ein­wan­derung abzu­schaffen, erreicht gewesen. Die Aus­wir­kungen der seit 2016 gel­tenden Son­der­re­gelung für die West­balkan-Staaten ver­deut­lichen, was dies bedeuten würde: 18.000 unqua­li­fi­zierte Arbeits­mi­granten kamen von dort allein im Jahr 2017. So recht mag man aller­dings nicht daran glauben, dass sich die Politik tat­sächlich dem Diktat der Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen zu wider­setzen vermag. Aber auch so ist der Entwurf viel zu kurz gesprungen. Denn zu einem Punk­te­system nach kana­di­schem Vorbild konnte sich die Koalition bisher nicht durchringen.

Die ohne jede Anfor­derung an Qua­li­fi­kation und Deutsch­kennt­nisse gel­tende West­balkan-Regelung läuft aller­dings wie geplant bis Ende 2020 weiter

Aus­ge­rechnet die Grünen ver­suchen sich nun mit dieser alten FDP-For­derung zu pro­fi­lieren. Immerhin besteht damit ein wenig Hoffnung, dass deren öffentlich-recht­liche Mit­ar­beiter ein Punk­te­system unter­stützen werden und eine breite Debatte darüber in Gang kommt. Davon sind wir aktuell  jedoch weit ent­fernt. Bisher sieht der Gesetz­entwurf vor, neben Fach­kräften mit einer abge­schlos­senen Berufs­aus­bildung Nicht-EU-Migranten bis zum Alter von 24 Jahren die Ein­reise zu erlauben, um in Deutschland eine Aus­bildung anzu­streben. Nach­weisen müssen sie dazu gute Deutsch­kennt­nisse sowie einen Schul­ab­schluss an einer deut­schen Aus­lands­schule oder einen Abschluss, der zum Hoch­schul­zugang berechtigt. Für Länder, die einen erheb­lichen Anstieg offen­sichtlich unbe­grün­deter Asyl­an­träge auf­weisen, sollen Zugangs­sperren ver­hängt werden können. Ein Kin­der­geld­an­spruch soll während der Suche nach einem Arbeits- oder Aus­bil­dungs­platz aus­ge­schlossen sein. Die ohne jede Anfor­derung an Qua­li­fi­kation und Deutsch­kennt­nisse gel­tende West­balkan-Regelung läuft aller­dings wie geplant bis Ende 2020 weiter. So werden auch in den kom­menden beiden Jahren Zehn­tau­sende Unge­lernte aus Albanien, Bosnien-Her­ze­gowina, dem Kosovo, Maze­donien, Mon­te­negro und Serbien zu uns gelangen. Gerade an der Ent­wicklung der sechs Balkan-Staaten kann man ablesen, dass der Ver­zicht auf Ein­rei­se­be­schrän­kungen die unqua­li­fi­zierte Migration in beson­derem Maße fördert, da sie Wirt­schafts­mi­granten von der läs­tigen Pflicht ent­bindet, sich Asyl­gründe auszudenken.

Solange kein schlüs­siges Konzept für die Steuerung der Arbeits­mi­gration vor­liegt, wird der Mangel an Fach­per­sonal nicht zu beheben sein

Sogar die Experten des Migra­ti­ons­rates stellen fest, es sei „empi­risch bislang nicht belegt“, dass sich irre­guläre durch legale Migration redu­zieren lasse, ein Dogma, von dem uns die Kanz­lerin unbeirrt zu über­zeugen ver­sucht, um ihr Handeln zu recht­fer­tigen. Die Behauptung ist maß­geb­licher Bestandteil der Argu­men­tation Angela Merkels für die Not­wen­digkeit des UN-Migra­ti­ons­paktes. Immerhin sollen mit einem Ein­wan­de­rungs­gesetz nun Rege­lungen geschaffen werden, die endlich aner­kennen, dass der über­wie­gende Teil der Zuwan­derer aus wirt­schaft­lichen und nicht aus Asyl­gründen den Weg zu uns sucht. Doch solange kein schlüs­siges Gesamt­konzept für die Steuerung der Arbeits­mi­gration vor­liegt, wird es kaum möglich sein, den Mangel an Fach­per­sonal zu beheben. Wer wirklich an einer Lösung inter­es­siert ist, wird am Ende um ein Ein­wan­de­rungs­gesetz mit einem Punk­te­system nicht her­um­kommen. Jeder, der weniger will, muss sich vor­werfen lassen, dass es ihm nicht um die Behebung des Fach­kräf­te­mangels geht. Der Migra­ti­onsrat räumt denn auch frei­mütig ein, dass er sich in erster Linie eine Ent­lastung des Asyl­systems erhofft und ver­weist auf die posi­tiven Effekte der Geld­über­wei­sungen von Migranten in ihre Heimat, wohl wissend, dass diese sich zu einem guten Teil aus den hier­zu­lande erhal­tenen Trans­fer­leis­tungen speisen. Die Dritte Welt zu uns zu holen, statt die Struk­turen vor Ort zu ver­bessern, ist aber ein zum Scheitern ver­ur­teiltes Ent­wick­lungs­hil­fe­konzept. Fata­ler­weise fußen darauf nicht nur die jüngsten UN-Vereinbarungen.
 

 
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