Jörg Meuthen: Schwarz-Grün ris­kiert die Sicherheit der Bürger

“Wie es um die Sicherheit im grün-schwarz regierten Baden-Würt­temberg tat­sächlich bestellt ist, zeigt ein­drucksvoll der fol­gende, nun bekannt gewordene Fall”, schreibt Jörg Meuthen.
Weiter heißt es in seinem Statement auf Facebook:
“Zwei aus­län­dische Tat­ver­dächtige, die des ver­suchten Tot­schlags beschuldigt werden, wurden nun vom Ober­lan­des­ge­richt Stuttgart auf freien Fuß gesetzt. Begründung: Ihre Pro­zesse konnten nicht schnell genug beginnen, da das Gericht ‘über­lastet’ sei.
Es geht ja auch ’nur’ um ver­suchten Tot­schlag durch diese zwei Straf­täter – der eine von ihnen ist Syrer, der andere laut Angaben des Gerichts jemand, ‘der schon länger hier lebt’ (den Rest muss man sich denken). Bekannt ist der Vorwurf gegen den Syrer, sein Opfer bei einer Schlä­gerei mit einer Glas­flasche trak­tiert zu haben.
Zumindest bei dem noch nicht ganz so lange hier lebenden Syrer besteht nun natürlich akute Flucht­gefahr, da er sich nach seiner Haft­ent­lassung pro­blemlos ins Ausland absetzen kann. Nicht einmal das hat die Haft­ent­lassung verhindert.
Da fragt sich doch der recht­schaffene Bürger (dar­unter mit Sicherheit auch die Poli­zisten, die den Fall erfolg­reich bear­beitet haben):
Wie kann es sein, dass gegen den Nor­mal­bürger von Gerichten durch­ge­griffen wird, wenn er bei­spiels­weise Ein­spruch gegen einen Buß­geld­be­scheid einlegt, dass hierfür also die Kapa­zi­täten vor­handen sind, während gegen Ver­dächtige solcher – gegen Leib und Leben gerich­teten! – Straf­taten nichts recht­zeitig unter­nommen wird?
Wie kann es sein, dass ein Gericht sich als über­lastet ansieht und die ver­ant­wort­lichen Poli­tiker von Grün und Schwarz dies nicht ändern?
Wie kann es sein, dass Poli­tiker tatenlos zuschauen, wie solche mut­maß­lichen Gewalt­täter wieder frei her­um­spa­zieren und dadurch viel­leicht die nächsten Bürger Opfer schwerster Straf­taten werden?
Solche Poli­tiker gefährden die innere Sicherheit unseres Landes. Sie gehören bei nächster Gele­genheit abgewählt.”