Fragen und Antworten zur Finanzierung islamischer Umtriebe — Von Albrecht Künstle und Ulla Steiner
Die aufkommende Debatte um eine Moscheesteuer bedeutet ein Armutszeugnis für die Berliner Akteure – besser gesagt, Re-Akteure. Denn der Auslöser dafür kam nicht etwa von den religionspolitischen Sprechern der Parteien des Bundestags, die ihr Geld nicht wert sind, sondern die Initialzündung kam aus Kuwait. Aus einem islamischen Land, das eingebettet ist zwischen dem wahabitischen Saudi-Arabien und dem Irak mit 66 Prozent Schiiten und 33 Prozent Sunniten. Weil im Islam Religion und Staat untrennbar verbunden sind, ist es Kuwait genauso wie Erdogan nicht egal, was sich in Deutschland mit seinem Islam aller Schattierungen tut. Immerhin gibt es in unserem Land inzwischen über sieben Mio. Muslime, rechnet man die Kinder dazu (fünf Mio. sind längst überholt). Denn die Kinder von Muslimen sind automatisch von Geburt an ebenfalls Muslime – es sind mittlerweile unheimlich viele. Einen religiösen Akt, wie die Taufe zur Begründung der Zugehörigkeit zum Christentum, gibt es im Islam nicht. Söhne und Töchter von Muslimen sind automatisch auch welche. Dem Aufruf zum Geburten-Dschihad folgen die Muslime offensichtlich willig und erfolgreich.
Ein Auslöser für die Intervention Kuwaits in Berlin könnte die unauslöschliche Konkurrenz der islamischen Staatsreligionen sein – jeder gegen jeden. So, wie deutsche Strategen vorgaben, am Hindukusch unsere Interessen zu verteidigen, hätte Kuwait umgekehrt denselben Vorwand. Vielleicht ist auch ein anderer Grund maßgebend: Kuwait ist ein Exot unter den islamischen Ländern, weil immerhin noch etwa zehn Prozent der Bevölkerung Christen sind, ungefähr doppelt so viele wie in Syrien, dem Stammland der Christenheit. Und wie Christen im Staatsdienst des Irak und Syrien einmal gefragt waren, weil sie gebildeter, tüchtiger und zuverlässiger waren als die eigenen Muslime im Land, so könnte das auch in Kuwait eine Rolle spielen. Es hat dort vielleicht noch einen einflussreichen Christen im Staatsapparat? Vielleicht ist er die Triebfeder des Vorstoßes von Kuwait? Denn die Christen im Orient wissen aus eigener leidvoller Erfahrung, wohin es führt, wenn man die Gehirnwäsche in Moscheen nicht im Zaum hält, und die dort verbreitete Ideologie zum Leitbild im Alltag wird.
Gesichert ist jedenfalls, dass Kuwait die Finanzierung der islamischen Gemeinden und ihrer Moscheen zuerst im Focus hatte. Im Sachstandbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung WD 10–3000-028/18 ist Kuwait an erster Stelle genannt. Aber dann auch die „VAE, Bosnien, die palästinensischen Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Katar, Marokko, Pakistan, Indonesien, Ägypten und Iran“. Und was ist mit der Türkei? Ist auch der WD im Griff der Kanzlerin? Aber was die Sache noch brisanter macht: Der WD bekam einen Maulkorb verpasst. Die Bundesregierung will die zugrunde liegende „kleine Anfrage“ „aus Gründen des Staatswohls nicht offen“ beantworten. Die Berliner Herrschaften scheinen das Volk wieder einmal nicht beunruhigen zu wollen.
Fakt ist, dass nun endlich darüber diskutiert wird, wie man zumindest dem islamischen Salafismus, der auch Dschihadisten für den IS rekrutiert, Paroli bieten kann. Solange die Korane der „Lies-Aktion“ der Salafisten in einer von vier gängigen Übersetzungen mit Nuancen dieselben sind, die in allen Moscheen und deren Koranschulen verwendet werden, reicht es nicht, „Spenden“ für Moscheen aus dem Ausland zu unterbinden.
Hier einige Forderungen und Begründungen, die Gebot der Stunde sein sollten:
Nicht nur die Finanzierung der Moscheen muss anders geregelt werden.
In Deutschland gibt es bis zu 2.700 Moscheen, räumt der WD ein. Davon ca. 1.000 türkische DiTiB- Moscheen, darunter viele Prachtmoscheen, die architektonisch durchaus imposant sind – nur die dort verbreiteten Gedankengebäude sind baufällig. Sind diese Moscheen nur von den in unserem Land lebenden „armen, diskriminierten Muslime“ bezahlt worden? Wohl kaum. Das Geld kommt zu einem großen Teil aus dem islamischen Ausland. Ebenso die Bezahlung von Allahs Bodenpersonal.
Regelungsbedarf besteht auch für den Einsatz der Imame und deren Bezahlung
Bei uns in Deutschland werden die Pfarrer und Pastoren von den Kirchen bezahlt – wovon es eine Ausnahme gibt: die Bischöfe (dazu unten). Die Kirchen erheben von ihren Mitgliedern – Gläubige oder nicht – Kirchensteuer. Sie ist an die Lohn- und Einkommensteuer geknüpft und beträgt je nach Bundesland acht oder neuen Prozent derselben – immerhin keinen „Zehnt“. Bei einem angenommenen Durchschnittsteuersatz von 30 Prozent beträgt die Kirchensteuer effektiv ca. 2,5 Prozent des Einkommens. Also genau die „Hausnummer“, die auch ein Muslim aufbringen sollte.
Darf man auch von Muslimen in Deutschland regelmäßig Zahlungen verlangen?
Eine der fünf Säulen des Islam ist der „zakat“ für mildtätige Zwecke. Wobei dieses Spektrum sehr breit ist, bis hin zur indirekten Terrorfinanzierung. Z.B. Unterhalt für Mütter, die ihren Kindern einen Sprenggürtel um den Bauch banden, um Ungläubige ins „Höllenfeuer“ und ihre eigenen Kinder ins Paradies zu befördern. Warum sollen die Muslime in Deutschland nicht dazu verpflichtet werden, Geld für andere Zwecke locker zu machen. Übrigens war Muhammad nicht so genügsam, er beanspruchte nicht weniger als 20 Prozent für sich. Wer es nicht glaubt, möge im Koran nachlesen. Wer sich bei der Mildtätigkeit knauserig zeigt, verliert das Image eines guten Muslim.
Übrigens widerspricht der WD in einer Fußnote den Bedenkenträgern, der Zakat dürfe nur freiwillig erfolgen, also nicht per Steuer oder Vereinsbeitrag. Er stellt fest, „die Almosenabgabe … ist neben der verpflichtenden Form der regelmäßig abzuführenden Zakat, eingeführt bereits zu Lebzeiten Muhammads …“ Wir Christen zeigen uns außer regelmäßigen Kirchensteuern darüber hinaus für den sonntäglichen „Klingelbeutel“ spendabel und leisten beträchtliche Spenden für viele mildtätige Zwecke. Wenn in einem islamischen Land eine Katastrophe passiert, sind Menschen christlicher Länder spendabler als die muslimischen selbst.
Wir sollten uns heraushalten, WIE die Islam-Oberen ihre Angelegenheiten regeln
Bei uns wurde das Kirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen: Das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln – im Rahmen des sogenannten „Jedermannsrechts“. Deshalb steht es uns auch nicht zu, den Islamverbänden vorzuschreiben, wie sie sich finanzieren. Das könnten zwar Steuern sein, wozu sie aber Körperschaften des öff. Rechts sein müssen. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat sind es schon seit fünf Jahren, dürften also ihre Islamsteuer erheben. Aber warum nicht über Vereinsbeiträge?! Schließlich sind die meisten Islamverbände als eingetragene Vereine organisiert. Die Satzungen ermöglichen Familienmitgliedschaften. Die Islam-Vereine könnten also 2,5 Prozent des Familienkommens als Vereins-„Steuer“ erheben. Alle in Deutschland haben das Recht auf ein Girokonto, somit ließe sich das nötige Geld bequem per Lastschrift eintreiben.
Und wer nicht zahlt? Unsere Satzungen sehen in solchen Fällen den Ausschluss aus dem „Laden“ vor. Ein Verbot der Auslandsfinanzierung – wie in Österreich – würde die Köpfchen der Verbandsfunktionäre schon in Bewegung setzen, wie sie zu ihren Moscheen und Imamen kommen. Die muslimischen Gemeinden sollen selbst schauen, wie sie ihre vielen Verbände über Wasser halten.
Alles viel zu gefährlich für unsere (?) muslimische Bevölkerung?
Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer muslimischen „Glaubensgemeinschaft“ wäre lebensgefährlich, wenden nun Bedenkenträger ein. Denn darauf steht laut Koran u.U. der Tod. Aber ist das unser Problem? Wenn wir es ernst meinen mit der säkularen Nichteinmischung in religiöse Angelegenheiten, dann sind das eben „Kollateralschäden“ jener „Religion“. Und jene, die Abtrünnige bedrohen oder gar umbringen, kollidieren gleich doppelt mit dem Grundgesetz: Zum einen halten sie sich nicht an die verbriefte Religionsfreiheit und zum anderen missachten sie das Recht Anderer auf körperliche Unversehrtheit. Wer so straffällig würde, kann in jene Länder zurückgeführt werden, wo sie ihr Verständnis von Religion auskosten können. Was natürlich nicht mehr möglich ist, wenn sie vorher einen Pass von unserem Staat erhielten – dessen Grundgesetz sie nicht ernst nehmen.
Wir können nicht verhindern, dass die muslimischen Gemeinden auslandsfinanziert werden?
Doch, können wir. Nicht nur, weil es Österreich vorgemacht hat. Die Auslandsfinanzierung fiele unter die sogenannte „Kapitalverkehrskontrolle“, die nur innerhalb der EU verboten ist und da auch nicht durchgängig. Ein berechtigter Grund erlaubt nicht nur die Kontrolle des Kapitalverkehrs, sondern auch dessen Untersagung. Wer hier Zweifel hat, schaue sich diese Links an …
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kapitalverkehrskontrollen/kapitalverkehrskontrollen.htm
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/was-kapitalkontrollen-bewirken-koennten-a-1024649.html
http://www.tagesgeldvergleich.com/kapitalverkehrskontrollen-deutschland-eu
Werden nicht auch unsere klerikalen Institutionen und Kirchenmänner fremdgesteuert?
Die Caritas und das Diakonische Werk nicht, diese erhalten Geld zur Erfüllung staatlicher Aufgaben und schießen Eigenmittel und Kirchensteuern zu. Aber: Die Bischöfe werden tatsächlich von den Ländern bezahlt – ein Sakrileg, wie ich meine. Denn damit besteht keine echte Unabhängigkeit. Wenn Jesus einst sagte, „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“, gilt das nicht auch für Bischöfe? Und wenn man sich vergegenwärtigt, was die Oberhirten an Weihnachten wieder losgelassen haben, ist jeder Euro aus Steuergeldern zuviel — und sei es aus Kirchensteuern. „Herr vergib ihnen, denn sie wissen (oft) nicht, was sie tun“.
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