Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Böckenförde forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung zu verhindern. Das Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD rückt Positionen wie seine in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.
Der Verfassungsschutz kritisiert die Kritik am Islam als möglicherweise verfassungsfeindlich, auch wenn diese sich auf möglicherweise verfassungsfeindliche Tendenzen im Islam bezieht. Das ist ein Widerspruch.
In einer Video-Botschaft erklärte Frau von Storch:
»Einer der seit Jahrzehnten führenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, der frühere Verfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde, ein Sozialdemokrat, forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung Deutschlands zu verhindern.«
Und weiter:
»Die AfD liegt mit ihrer kritischen Haltung zur muslimischen Einwanderung ganz auf seiner Linie. Das Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungschutz zur AfD rückt die Positionen wie die Böckenfördes nun in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.«
Beatrix von Storch erklärt:
»Von Böckenförde stammt das sogenannte Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitliche säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Das heißt: Der freiheitlich säkulare Staat lebt davon, dass die Bürger diese Gesellschaftsordnung mittragen und unterstützen. Wenn durch die muslimische Einwanderung ein wachsender Teil der Bevölkerung einem religiösen Verständnis anhängt, das mit dieser freiheitlich-säkularen Ordnung nicht vereinbar ist, hat das ernsthafte Konsequenzen für den Fortbestand dieser Ordnung.«
Sie weist darauf hin:
»Daraus zog Böckenförde 2009 in einem Beitrag in der FAZ die Schlussfolgerung, dass die Angehörigen des Islams durch die geeigneten Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration in ihrer Minderheitenposition verbleiben sollten, damit ihnen »der Weg verlegt wird«, um über die Ausnützung demokratischer politischer Möglichkeiten die liberale Staatsordnung von innen her aufzurollen. In einer derart restriktiven Migrationspolitik sah Böckenförde eine Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich selbst ist.«
Sie zieht daraus die Schlussfolgerung:
»Dass inzwischen selbst Positionen von Verfassungsrichtern vom Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt werden, zeigt die ganze Absurdität der vom neuen Verfassungschutzpräsidenten Haldenwang vorgetragenen Vorwürfe gegen die AfD.«
In einer Video-Botschaft erklärte Frau von Storch:
»Einer der seit Jahrzehnten führenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, der frühere Verfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde, ein Sozialdemokrat, forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung Deutschlands zu verhindern.«
Und weiter:
»Die AfD liegt mit ihrer kritischen Haltung zur muslimischen Einwanderung ganz auf seiner Linie. Das Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungschutz zur AfD rückt die Positionen wie die Böckenfördes nun in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.«
Beatrix von Storch erklärt:
»Von Böckenförde stammt das sogenannte Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitliche säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Das heißt: Der freiheitlich säkulare Staat lebt davon, dass die Bürger diese Gesellschaftsordnung mittragen und unterstützen. Wenn durch die muslimische Einwanderung ein wachsender Teil der Bevölkerung einem religiösen Verständnis anhängt, das mit dieser freiheitlich-säkularen Ordnung nicht vereinbar ist, hat das ernsthafte Konsequenzen für den Fortbestand dieser Ordnung.«
Sie weist darauf hin:
»Daraus zog Böckenförde 2009 in einem Beitrag in der FAZ die Schlussfolgerung, dass die Angehörigen des Islams durch die geeigneten Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration in ihrer Minderheitenposition verbleiben sollten, damit ihnen »der Weg verlegt wird«, um über die Ausnützung demokratischer politischer Möglichkeiten die liberale Staatsordnung von innen her aufzurollen. In einer derart restriktiven Migrationspolitik sah Böckenförde eine Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich selbst ist.«
Sie zieht daraus die Schlussfolgerung:
»Dass inzwischen selbst Positionen von Verfassungsrichtern vom Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt werden, zeigt die ganze Absurdität der vom neuen Verfassungschutzpräsidenten Haldenwang vorgetragenen Vorwürfe gegen die AfD.«
Quelle: FreieWelt.net