Beatrix von Storch: Vor­würfe des Ver­fas­sungs­schutzes sind absurd (+Video)

Der ehe­malige Bun­des­ver­fas­sungs­richter Böcken­förde for­derte eine restriktive Migra­ti­ons­po­litik, um die Isla­mi­sierung zu ver­hindern. Das Prüf­gut­achten des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz zur AfD rückt Posi­tionen wie seine in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.

Der ehe­malige Bun­des­ver­fas­sungs­richter Böcken­förde for­derte eine restriktive Migra­ti­ons­po­litik, um die Isla­mi­sierung zu ver­hindern. Das Prüf­gut­achten des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz zur AfD rückt Posi­tionen wie seine in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.

Der Ver­fas­sungs­schutz kri­ti­siert die Kritik am Islam als mög­li­cher­weise ver­fas­sungs­feindlich, auch wenn diese sich auf mög­li­cher­weise ver­fas­sungs­feind­liche Ten­denzen im Islam bezieht. Das ist ein Widerspruch.
In einer Video-Bot­schaft erklärte Frau von Storch:
»Einer der seit Jahr­zehnten füh­renden Ver­fas­sungs­rechtler der Bun­des­re­publik Deutschland, der frühere Ver­fas­sungs­richter Ernst Wolfgang Böcken­förde, ein Sozi­al­de­mokrat, for­derte eine restriktive Migra­ti­ons­po­litik, um die Isla­mi­sierung Deutsch­lands zu verhindern.«
Und weiter:
»Die AfD liegt mit ihrer kri­ti­schen Haltung zur mus­li­mi­schen Ein­wan­derung ganz auf seiner Linie. Das Prüf­gut­achten des Bun­des­amtes für Ver­fas­sung­schutz zur AfD rückt die Posi­tionen wie die Böcken­fördes nun in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.«
Beatrix von Storch erklärt:
»Von Böcken­förde stammt das soge­nannte Böcken­förde-Diktum, wonach der frei­heit­liche säku­la­ri­sierte Staat von Vor­aus­set­zungen lebt, die er selbst nicht garan­tieren kann. Das heißt: Der frei­heitlich säkulare Staat lebt davon, dass die Bürger diese Gesell­schafts­ordnung mit­tragen und unter­stützen. Wenn durch die mus­li­mische Ein­wan­derung ein wach­sender Teil der Bevöl­kerung einem reli­giösen Ver­ständnis anhängt, das mit dieser frei­heitlich-säku­laren Ordnung nicht ver­einbar ist, hat das ernst­hafte Kon­se­quenzen für den Fort­be­stand dieser Ordnung.«
Sie weist darauf hin:
»Daraus zog Böcken­förde 2009 in einem Beitrag in der FAZ die Schluss­fol­gerung, dass die Ange­hö­rigen des Islams durch die geeig­neten Maß­nahmen im Bereich von Frei­zü­gigkeit und Migration in ihrer Min­der­hei­ten­po­sition ver­bleiben sollten, damit ihnen »der Weg verlegt wird«, um über die Aus­nützung demo­kra­ti­scher poli­ti­scher Mög­lich­keiten die liberale Staats­ordnung von innen her auf­zu­rollen. In einer derart restrik­tiven Migra­ti­ons­po­litik sah Böcken­förde eine Selbst­ver­tei­digung, die der frei­heit­liche Ver­fas­sungs­staat sich selbst ist.«
Sie zieht daraus die Schlussfolgerung:
»Dass inzwi­schen selbst Posi­tionen von Ver­fas­sungs­richtern vom Prüf­gut­achten des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz in die Nähe der Ver­fas­sungs­feind­lichkeit gerückt werden, zeigt die ganze Absur­dität der vom neuen Ver­fas­sung­schutz­prä­si­denten Hal­denwang vor­ge­tra­genen Vor­würfe gegen die AfD.«
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Quelle: FreieWelt.net