Linke Netz­werke: ATTAC & Co. – Kra­wall­macher, aber nicht gemeinnützig!

Zur Grund­satz­ent­scheidung des Bun­des­fi­nanz­hofes gegen das line Netzwerk “ATTAC” — Von Peter Helmes
Laut wiki­pedia ver­steht sich ATTAC „als Netzwerk, in dem sowohl Ein­zel­per­sonen als auch Orga­ni­sa­tionen aktiv sein können. In Deutschland gehören circa 200 Orga­ni­sa­tionen Attac an, dar­unter ver.di, BUND, Pax Christi, Evan­ge­lische Stu­den­tIn­nen­ge­meinde in Deutschland (Bundes-ESG), Deutsche Frie­dens­ge­sell­schaft – Ver­ei­nigte Kriegs­dienst-geg­ne­rInnen (DFG-VK), Medico inter­na­tional und viele ent­wick­lungs­po­li­tische und kapi­ta­lis­mus­kri­tische Gruppen. Momentan sind von den über 29.000 Mit­gliedern viele in den etwa 170 Regio­nal­gruppen oder den bun­des­weiten Arbeits­gruppen aktiv.“

Hier bestellen!

Immer, wenn ich die Auf­zählung dieser „fried­lie­benden, demo­kra­ti­schen“ Aktivist_Innen und Orga­ni­sa­tionen sehe, schwillt mir der Kamm. Im Kampf um eine “Neue Gesell­schaft” und für eine stramme sozia­lis­tische Denk­haltung vereint, hatten es die Brüder und Schwestern von der Links­fronde immer wieder ver­standen, ihr Wüten „gegen Rechts“ als nützlich für die Gemein­schaft dar­zu­stellen, also als „gemein­nützig“ – ein im Steu­er­recht wich­tiger Begriff, der den edlen Spendern z.B. Manna in die Kasse zurück­fließen lässt (vulgo: steu­er­liche Abzugsfähigkeit).
Nun hat der linke Spuk ein jähes Ende gefunden: ATTAC ver­liert zu Recht die Gemeinnützigkeit 
In einem Urteil (Az.: V R 60/70), das bereits im Januar 2019 vom Bun­des­fi­nanzhof als höchst rich­ter­lichem Ent­schei­dungs­gremium auf Bun­des­ebene getroffen wurde, wird ATTAC auf­grund seiner man­nigfach durch­ge­führten poli­ti­schen Agi­ta­tionen und Direkt-Ein­mi­schungen in poli­tische Ent­schei­dungen, ohne jeg­liches demo­kra­ti­sches Mandat hierzu inne zu haben, jede Gemein­nüt­zigkeit aberkannt.
Selbst­ver­ständlich muss im Rahmen der föde­ralen Län­der­hoheit nun noch das Hes­sische Ver­wal­tungs­ge­richt dieses Urteil über­nehmen, aber das ist nach Auf­fassung fast aller Rechts­experten lediglich reine Formsache.
*****
Der tiefe Fall ATTAC´s sollte weitere Kon­se­quenzen nach sich ziehen:
Wir, die „Bür­ger­ge­sell­schaft der wahren, anstän­digen und tole­ranten Demo­kraten“ müssen nun zurück­schlagen im Kampf gegen LINKS – d.h.: Die Exis­tenz­be­rech­tigung und Fremd­fi­nan­zierung aller NGOs auf den Prüf­stand stellen.
Analog zum Attac-Urteil gehören nun ALLE NGOs, Think Tanks, Foun­da­tions etc. auf den Prüf­stand ihrer Exis­tenz­be­rech­tigung und ihrer Fremd­fi­nan­zierung (vor allem die­je­nigen, die außerhalb unsres Vater­landes ansässig sind und sich von außen – völlig unle­gi­ti­miert und ohne Mandat – in die inneren Ange­le­gen­heiten Deutsch­lands poli­tisch ein­mi­schen und uns dik­ta­to­risch vor­schreiben, wie wir zu denken haben („Soros und Co.).
Auf dem letzten CDU-Bun­des­par­teitag z.B. wurde ein Beschluss gefasst, der in vielen Bereichen analog agie­renden DUH (Deutsche Umwelt­hilfe) die Gemein­nüt­zigkeit eben­falls abzu­sprechen. Der NRW-Minis­ter­prä­sident Laschet zählt hier übrigens zu den ent­schie­densten Ver­fechtern im Kampf gegen die DUH, die kei­nerlei poli­ti­sches Mandat – geschweige denn bisher auch nur ansatz­weise eine Legi­ti­mation vom Wähler – erhalten hat.
Das gilt Jürgen Resch, dem Haupt­macher der DUH und seiner jungen und attrak­tiven „per­sön­lichen Refe­rentin“ Barbara Metz, die prompt hoch­ge­hievt wurde in das Amt der stell­ver­tre­tenden Bun­des­ge­schäfts­füh­rerin, die in fast keiner poli­ti­schen Talk-Show fehlt und die dort dann auch über Quer­ver­bin­dungen der DUH plau­derte u.a. zum DUH-Spen­den­skandal der japan. Auto-Industrie-Lobby um Toyota. Toyota hat seit Jahren die DUH mit Groß­spenden von hun­dert­tau­senden von Euro mitfinanziert.
Das soll ja nach Angaben von Frau Metz nun nicht mehr oder zumindest nicht mehr in diesem Umfang bei der DUH der Fall sein. Dass durch die von der DUH ange­strebten Diesel-Fahr­verbote das Hybrid-Modell von Toyota große Markt­an­teile erkämpfen könnte, das hat sie ver­schwiegen. Sie machte dabei den Anschein, als ob sie sämt­liche Privat-PKW, (Diesel, Ben­ziner und Elektro-Autos) als indi­vi­duell nutzbare Fahr­zeuge der freien Mobi­lität eines jeden von uns ver­bieten wolle! „Geheiligt sei das sozia­lis­tische Kol­lektiv“, das sich in Zukunft nur im Kol­lektiv fort­be­wegen darf unter strenger Kon­trolle durch die Macht!
(Siehe hierzu auch Schellnhubers Ideo­logie-Papier: Der große Umzug der Menschheit (2016) –  Urba­ni­sation WBGU „Seite 376- Kapitel: 7.4.1.1 – „Macht als Kontrolle“
Die vagen Bemer­kungen von Frau Metz, deren ca. 300 Mit­glieder (Stand: 2016) umfas­sender Verein DUH ja auch Mit­glied bei der „Initiative Trans­pa­rente Zivil­ge­sell­schaft (ITZ)“ ist – sorgten in ihren Talk-Show-Bei­trägen nicht gerade für „höchste Trans­parenz“, wenn es um die Finan­zierung der DUH ging.
Es bleibt ein Rätsel, wieso dieser „Abmahn­verein“ – wie er von vielen Bürgern bezeichnet wird – jemals über­haupt in den Genuss kommen konnte, als „gemein­nützig“ aner­kannt worden zu sein.
Im Internet finden sich zahl­reiche, die wahren Hin­ter­gründe dieser DUH offen legende Bei­träge – so z.B. auch der Beitrag: „Die dubiosen Machen­schaften der Deut­schen Umwelt­hilfe“ unter:
https://www.eike-klima-energie.eu/2017/07/18/die-dubiosen-machenschaften-der-deutschen-umwelthilfe-und-ihres-fuehrers-juergen-resch/
Ein Verein wie die DUH, dem jedes poli­tische Mandat, jede Legi­ti­mierung seitens der Mehrheit der deut­schen Wähler schlichtweg fehlt und der so klein ist, dass er noch nicht einmal im „glo­balen Raster-Elek­tro­nen­mi­kroskop der welt­weiten Vereine als Flie­gen­schiss“ wahr­ge­nommen werden könnte, hat in meinen Augen jedes Recht ver­wirkt, als gemein­nützig aner­kannt zu werden.
Hier kos­tenlos downloaden!

Unter Ver­wendung der Urteils­be­gründung des Bun­des­fi­nanzhofs gegen Attac und unter sorg­fäl­tiger Analyse aller ver­eins­zweck­fremden Akti­vi­täten der DUH (von „Ver­brau­cher­schutz“ bis zur „neuen Mobi­lität“ und bis zur „Ener­gie­ef­fi­zienz im Gebäu­de­be­reich“ sowie anhand der Akti­vi­täten als sich mehr und mehr berei­chernder “Abmahn­verein“ und nicht zuletzt im Hin­blick auf die zig Tau­sende von Kilo­metern jähr­licher Flug­reisen des „umwelt­be­wussten“ Herrn Resch, Vor­sit­zender der DUH, aber auch unter Klärung der Euro-Groß­spenden an die ca. 300 Mit­glieder zu ver­zeich­nende DUH durch Toyota, kommt man sehr schnell zum Schluss, dass im Fall der DUH, deren Aner­kennung als „gemein­nüt­ziger Verein mit eigenem Kla­ge­recht“ ein unver­zeih­licher Schild­bür­ger­streich war, was schnellstens kor­ri­giert werden müsste.
Sollte Klage gegen die DUH in der Frage der Gemein­nüt­zigkeit erhoben werden, so wird diese spä­testens auf der Ebene des Bun­des­ge­richtshofs – in Ana­logie zum „Attac“-Urteil – größte Erfolgs­aus­sichten haben; denn auf dieser juris­ti­schen Ebene sind endlich auch mal wieder Demo­kraten „kla­ge­be­rechtigt“ – und ver­fas­sungs­treue Richter sprechen dort die Urteile!
Unter den mitt­ler­weile seit 1988 fast 5.000 neu gegrün­deten NGOs sind mit Sicherheit sehr viele Vereine, Think Tanks und „Foun­da­tions“, die eben­falls in Sachen „Trans­parenz der Finan­zierung“ und „Gemein­nüt­zigkeit“ auf den Prüf­stand der Gerichte gelangen müssen, wenn für uns auf­richtige Bürger die Begriffe  „Grund­gesetz, Demo­kratie und Freiheit“ nicht nur „Wort­hülsen“ sein sollen!
Die Urteils­be­gründung in der Grund­satz­ent­scheidung des Bun­des­fi­nanzhofs gegen Attac (jederzeit nach­zu­lesen unter AZ: V R 60/70) ist ein wich­tiger Mei­len­stein auf dem Weg der Rettung unserer Demo­kratie in allen Folgeprozessen.
 

Peter Helmes — conservo.wordpress.com