Zur Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofes gegen das line Netzwerk “ATTAC” — Von Peter Helmes
Laut wikipedia versteht sich ATTAC „als Netzwerk, in dem sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen aktiv sein können. In Deutschland gehören circa 200 Organisationen Attac an, darunter ver.di, BUND, Pax Christi, Evangelische StudentInnengemeinde in Deutschland (Bundes-ESG), Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienst-gegnerInnen (DFG-VK), Medico international und viele entwicklungspolitische und kapitalismuskritische Gruppen. Momentan sind von den über 29.000 Mitgliedern viele in den etwa 170 Regionalgruppen oder den bundesweiten Arbeitsgruppen aktiv.“
Immer, wenn ich die Aufzählung dieser „friedliebenden, demokratischen“ Aktivist_Innen und Organisationen sehe, schwillt mir der Kamm. Im Kampf um eine “Neue Gesellschaft” und für eine stramme sozialistische Denkhaltung vereint, hatten es die Brüder und Schwestern von der Linksfronde immer wieder verstanden, ihr Wüten „gegen Rechts“ als nützlich für die Gemeinschaft darzustellen, also als „gemeinnützig“ – ein im Steuerrecht wichtiger Begriff, der den edlen Spendern z.B. Manna in die Kasse zurückfließen lässt (vulgo: steuerliche Abzugsfähigkeit).
Nun hat der linke Spuk ein jähes Ende gefunden: ATTAC verliert zu Recht die Gemeinnützigkeit
In einem Urteil (Az.: V R 60/70), das bereits im Januar 2019 vom Bundesfinanzhof als höchst richterlichem Entscheidungsgremium auf Bundesebene getroffen wurde, wird ATTAC aufgrund seiner mannigfach durchgeführten politischen Agitationen und Direkt-Einmischungen in politische Entscheidungen, ohne jegliches demokratisches Mandat hierzu inne zu haben, jede Gemeinnützigkeit aberkannt.
Selbstverständlich muss im Rahmen der föderalen Länderhoheit nun noch das Hessische Verwaltungsgericht dieses Urteil übernehmen, aber das ist nach Auffassung fast aller Rechtsexperten lediglich reine Formsache.
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Der tiefe Fall ATTAC´s sollte weitere Konsequenzen nach sich ziehen:
Wir, die „Bürgergesellschaft der wahren, anständigen und toleranten Demokraten“ müssen nun zurückschlagen im Kampf gegen LINKS – d.h.: Die Existenzberechtigung und Fremdfinanzierung aller NGOs auf den Prüfstand stellen.
Analog zum Attac-Urteil gehören nun ALLE NGOs, Think Tanks, Foundations etc. auf den Prüfstand ihrer Existenzberechtigung und ihrer Fremdfinanzierung (vor allem diejenigen, die außerhalb unsres Vaterlandes ansässig sind und sich von außen – völlig unlegitimiert und ohne Mandat – in die inneren Angelegenheiten Deutschlands politisch einmischen und uns diktatorisch vorschreiben, wie wir zu denken haben („Soros und Co.).
Auf dem letzten CDU-Bundesparteitag z.B. wurde ein Beschluss gefasst, der in vielen Bereichen analog agierenden DUH (Deutsche Umwelthilfe) die Gemeinnützigkeit ebenfalls abzusprechen. Der NRW-Ministerpräsident Laschet zählt hier übrigens zu den entschiedensten Verfechtern im Kampf gegen die DUH, die keinerlei politisches Mandat – geschweige denn bisher auch nur ansatzweise eine Legitimation vom Wähler – erhalten hat.
Das gilt Jürgen Resch, dem Hauptmacher der DUH und seiner jungen und attraktiven „persönlichen Referentin“ Barbara Metz, die prompt hochgehievt wurde in das Amt der stellvertretenden Bundesgeschäftsführerin, die in fast keiner politischen Talk-Show fehlt und die dort dann auch über Querverbindungen der DUH plauderte u.a. zum DUH-Spendenskandal der japan. Auto-Industrie-Lobby um Toyota. Toyota hat seit Jahren die DUH mit Großspenden von hunderttausenden von Euro mitfinanziert.
Das soll ja nach Angaben von Frau Metz nun nicht mehr oder zumindest nicht mehr in diesem Umfang bei der DUH der Fall sein. Dass durch die von der DUH angestrebten Diesel-Fahrverbote das Hybrid-Modell von Toyota große Marktanteile erkämpfen könnte, das hat sie verschwiegen. Sie machte dabei den Anschein, als ob sie sämtliche Privat-PKW, (Diesel, Benziner und Elektro-Autos) als individuell nutzbare Fahrzeuge der freien Mobilität eines jeden von uns verbieten wolle! „Geheiligt sei das sozialistische Kollektiv“, das sich in Zukunft nur im Kollektiv fortbewegen darf unter strenger Kontrolle durch die Macht!
(Siehe hierzu auch Schellnhubers Ideologie-Papier: Der große Umzug der Menschheit (2016) – Urbanisation WBGU „Seite 376- Kapitel: 7.4.1.1 – „Macht als Kontrolle“
Die vagen Bemerkungen von Frau Metz, deren ca. 300 Mitglieder (Stand: 2016) umfassender Verein DUH ja auch Mitglied bei der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)“ ist – sorgten in ihren Talk-Show-Beiträgen nicht gerade für „höchste Transparenz“, wenn es um die Finanzierung der DUH ging.
Es bleibt ein Rätsel, wieso dieser „Abmahnverein“ – wie er von vielen Bürgern bezeichnet wird – jemals überhaupt in den Genuss kommen konnte, als „gemeinnützig“ anerkannt worden zu sein.
Im Internet finden sich zahlreiche, die wahren Hintergründe dieser DUH offen legende Beiträge – so z.B. auch der Beitrag: „Die dubiosen Machenschaften der Deutschen Umwelthilfe“ unter:
https://www.eike-klima-energie.eu/2017/07/18/die-dubiosen-machenschaften-der-deutschen-umwelthilfe-und-ihres-fuehrers-juergen-resch/
Ein Verein wie die DUH, dem jedes politische Mandat, jede Legitimierung seitens der Mehrheit der deutschen Wähler schlichtweg fehlt und der so klein ist, dass er noch nicht einmal im „globalen Raster-Elektronenmikroskop der weltweiten Vereine als Fliegenschiss“ wahrgenommen werden könnte, hat in meinen Augen jedes Recht verwirkt, als gemeinnützig anerkannt zu werden.
Unter Verwendung der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs gegen Attac und unter sorgfältiger Analyse aller vereinszweckfremden Aktivitäten der DUH (von „Verbraucherschutz“ bis zur „neuen Mobilität“ und bis zur „Energieeffizienz im Gebäudebereich“ sowie anhand der Aktivitäten als sich mehr und mehr bereichernder “Abmahnverein“ und nicht zuletzt im Hinblick auf die zig Tausende von Kilometern jährlicher Flugreisen des „umweltbewussten“ Herrn Resch, Vorsitzender der DUH, aber auch unter Klärung der Euro-Großspenden an die ca. 300 Mitglieder zu verzeichnende DUH durch Toyota, kommt man sehr schnell zum Schluss, dass im Fall der DUH, deren Anerkennung als „gemeinnütziger Verein mit eigenem Klagerecht“ ein unverzeihlicher Schildbürgerstreich war, was schnellstens korrigiert werden müsste.
Sollte Klage gegen die DUH in der Frage der Gemeinnützigkeit erhoben werden, so wird diese spätestens auf der Ebene des Bundesgerichtshofs – in Analogie zum „Attac“-Urteil – größte Erfolgsaussichten haben; denn auf dieser juristischen Ebene sind endlich auch mal wieder Demokraten „klageberechtigt“ – und verfassungstreue Richter sprechen dort die Urteile!
Unter den mittlerweile seit 1988 fast 5.000 neu gegründeten NGOs sind mit Sicherheit sehr viele Vereine, Think Tanks und „Foundations“, die ebenfalls in Sachen „Transparenz der Finanzierung“ und „Gemeinnützigkeit“ auf den Prüfstand der Gerichte gelangen müssen, wenn für uns aufrichtige Bürger die Begriffe „Grundgesetz, Demokratie und Freiheit“ nicht nur „Worthülsen“ sein sollen!
Die Urteilsbegründung in der Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs gegen Attac (jederzeit nachzulesen unter AZ: V R 60/70) ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Rettung unserer Demokratie in allen Folgeprozessen.
Peter Helmes — conservo.wordpress.com