Der angebliche Syrer Alaa S. (27), angeklagt im August 2018 in Chemnitz Daniel Hillig (kleines Bild) erstochen zu haben, mit seiner Anwältin Ricarda Lang, die vom Gericht einen Gesinnungstest fordert.

Chemnitz-Prozess: Ver­tei­di­gerin fordert Gesin­nungstest von den Richtern

Linke Aus­richtung des Gerichts soll vorab sicher­ge­stellt werden!

Am 26. August des ver­gangen Jahres wurde in Chemnitz der Tischler Daniel Hillig, laut Staats­an­walt­schaft mit fünf Mes­ser­stichen, wobei Herz und Lunge des Opfers getroffen wurden, getötet. Unter strengen Sicher­heits­vor­keh­rungen begann am Montag am Ober­land­ge­richt Dresden der Prozess gegen den angeblich aus Syrien stam­menden Alaa S. (23), der als ver­sor­gungs­su­chender Gast der Kanz­lerin 2015 nach Deutschland kam.
S. ist ange­klagt, gemeinsam mit dem immer noch flüch­tigen „Geflüch­teten“ Farhad A. aus dem Irak den kuba­nisch­stäm­migen 35-Jäh­rigen am Rande des Chem­nitzer Stadt­festes erstochen zu haben.
Die Staats­an­walt­schaft wirft Alaa S. gemein­schaft­lichen Tot­schlag an Daniel H., ver­suchten gemein­schaft­lichen Tot­schlag an Dimitri M., der eben­falls durch Stiche schwer ver­letzt wurde, sowie gefähr­liche Kör­per­ver­letzung vor.
Die Ver­tei­digung des Syrers will aus der Tat ein Poli­tikum machen und trägt die linke Gesin­nungs­ver­folgung bis in den Gerichtssaal, wofür natürlich auch die AfD her­halten muss. Der Beschul­digte ent­spreche dem „erklärten Feindbild“ jener Men­schen, die die AfD unter­stützen, so Ver­tei­di­gerin Ricarda Lang, die auch auf Ara­bisch für Kli­enten wirbt. Sie fordert nicht nur die Ein­stellung des Ver­fahrens, da es angeblich keine Beweise gegen den Ange­klagten gäbe, sondern redu­ziert den bru­talen Mes­sermord auch auf ein „Kli­schee fehl­ge­gan­gener Flücht­lings­po­litik“.

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Ein­stellung der Richter zur Flücht­lings­frage ent­scheidend für faires Verfahren
Noch bevor Staats­anwalt Stephan Butzkies die Anklage ver­lesen konnte, brachte Lang einen Antrag ein, in dem sie unter­stellte, der Syrer würde vor diesem Gericht keinen fairen Prozess erhalten, da poli­ti­scher Ein­fluss genommen würde und erklärte: „Die Ein­stellung der Richter zur Flücht­lings­frage ist ent­scheidend für ein faires Ver­fahren“. Dann for­derte sie unver­blümt einen Gesin­nungstest vom Gericht. Berufs­richter und Schöffen sollten Erklä­rungen zu fol­genden Fragen abgeben:
  • Wie ist ihre Ein­stellung zu Flüchtlingen?
  • Haben sie an einer Demons­tration von Pegida teilgenommen?
  • Sind sie Mit­glied oder Sym­pa­thisant der AfD?
  • Sind sie bekannt mit Neonazis?

Wenn also ein Gericht nicht ein­deutig als links­ge­richtet ein­zu­ordnen ist, so sollte das nun offenbar im Vorfeld genau geklärt werden. So gesehen sollten Per­sonen, die mit der AfD oder Pegida sym­pa­thi­sieren weder Richter noch Schöffen sein dürfen. Mit der SPD, den Grünen, Linken und Antifa-Sym­pa­thi­santen hat man da wohl weniger Bedenken. Nur wer hinter Merkels Inva­si­ons­po­litik steht, ist linken Anwälten, wie Ricarda Lang wohl genehm. Die offene Dreis­tigkeit, mit der die Ver­tei­di­gerin diese For­derung stellte, zeigt, wie zemen­tiert der Links­staat in Deutschland schon ist. Ähn­liche Ansinnen in Bezug auf die linke Aus­richtung von Richtern sind uns bisher nicht bekannt, obwohl es dafür mit Sicherheit genug Belege gebe.
Die Staats­an­walt­schaft wies die Kritik der Ver­tei­digung als „nicht sach­dienlich“ und in Teilen „unseriös“ zurück.
Der Ange­klagte, der sehr selbst­be­wusst auf­ge­treten sein soll, schweigt eisern. Da half auch gutes Zureden der Rich­terin nicht. Ver­tei­di­gerin Lang: „Frau Vor­sit­zende, der Ange­klagte beant­wortet keine Fragen!“
Aktuell sind 24 Ver­hand­lungstage bis Ende Oktober anbe­raumt. (lsg)
 


Quelle: PI-News.net