Kein Alters­nachweis: Frei­spruch für Afghanen, der 11-Jährige mehrfach ver­ge­waltigt haben soll

Per­fides Sei­ten­stück im Prozess gegen Susannas Mörder in Wies­baden: Der Rechts­anwalt des mut­maß­lichen Ver­ge­wal­tigers Mansoor Q bean­tragte Frei­spruch für seinen Man­danten, weil – wie üblich – kein genauer Alters­nachweis vor­liegt. Er soll zur Tatzeit noch ein „Kind“ gewesen sein. Obwohl Gut­achter ihn auf min­destens 14 Jahre, wenn nicht sogar älter schätzen.
Die 11-jährige, die mut­maßlich von Susannas Mörder Ali Basha und seinem afgha­ni­schen Kom­plizen Mansoor Q. mehrmals ver­ge­waltigt und sogar mit dem Tode bedroht wurde, erlebte Höl­len­qualen und ist wahr­scheinlich für ihr Leben gezeichnet. Umso scho­nender geht das Wies­ba­dener Land­ge­richt mit dem skru­pel­losen afgha­ni­schen Ange­klagten Mansoor um.
Bei dem gest­rigen Prozess am Dienstag wurde die Öffent­lichkeit aus­ge­schlossen. Der Rechts­anwalt des mut­maß­lichen Ver­ge­wal­tigers bean­tragte sogar Frei­spruch, weil – wie üblich – kein genauer Alters­nachweis vorliegt.

ÖFFENT­LICHE VER­HANDLUNG KÖNNTE DEN TÄTER STIGMATISIEREN

Er soll zur Tatzeit noch ein „Kind“ gewesen sein. Obwohl Gut­achter ihn auf min­destens 14 Jahre, wenn nicht sogar älter schätzen. Ein Jahr nach dem Mord an Mia in Kandel steckt scheinbar ein „Alters­nachweis“ für illegal ohne Papiere ein­ge­reiste kri­mi­nelle Asyl­zu­wan­derer immer noch in den Kinderschuhen.
„Wir haben hier eine besondere Schutz­be­dürf­tigkeit des 14-jäh­rigen Ange­klagten. Beim Jugend­straf­recht ist der Erzie­hungs­ge­danke im Vor­der­grund stehend, das heißt, eine öffent­liche Ver­handlung könnte ihn stig­ma­ti­sieren und in seiner wei­teren Ent­wicklung nach­träglich sein.“
Diese Sätze muss man sich ange­sichts einer 11-jäh­rigen, die wie die Ermitt­lungen ergaben, nach einem hin­ter­häl­tigen aus­ge­klü­gelten Plan ver­ge­waltigt und zunächst zum Schweigen gebracht wurde, auf der Zunge zer­gehen lassen. Gleich­zeitig ist Mansoor Q. laut Bild ein „Kron­zeuge“. In dem Susanna-Ver­fahren soll er der Polizei wichtige Hin­weise zur getö­teten 14-Jäh­rigen gegeben haben.

WIRD MASOOR FÜR STRAF­UN­MÜNDIG ERKLÄRT?

Voll­kommen von jeg­licher Schuld befreien will ihn sein Ver­tei­diger: „Es gibt große Unklar­heiten in Bezug auf das Alter: Wir haben Doku­mente vor­gelegt, aus denen sich ergibt, dass Mansoor zum Tat­zeit­punkt tat­sächlich noch keine 14 war. Das ist bislang nicht berück­sichtigt worden”, behauptet der Anwalt. Und setzt noch einen drauf:
„Sollte Mansoor bei der Ver­ge­wal­tigung tat­sächlich erst 13 gewesen sein, müsste das Ver­fahren gegen ihn ein­ge­stellt werden – strafunmündig!“
Die Rechts­an­wältin der Neben­klage erwiderte:
„Es wurden zwar ver­schiedene Per­sonal-Papiere, die immer wieder dif­fe­rieren, vor­gelegt, aber wir haben ein rechts­me­di­zi­ni­sches Alters­gut­achten, das klar besagt, dass Mansoor Q. zumindest über 14 war – mög­li­cher­weise sogar älter.“
Laut einem Bericht des WK geht das Institut für Rechts­me­dizin der Uni­ver­sität Frankfurt beim Alter des Afghanen von „min­destens 14 Jahren und neun Monaten“ aus. „Eine kon­ser­vative Schätzung.“

„WENN DU WAS VER­RÄTST, BIST DU GENAUSO TOT WIE SUSANNA!“

Über die Qualen des 11-jäh­rigen ver­ge­wal­tigten Mäd­chens schreibt der Mer­kurist Wies­baden:
„Während der Bruder von Ali B. die 11-Jährige ver­ge­wal­tigte, hielt Q. ihr den Mund zu. Im Anschluss hielt B. das Mädchen fest und Mansoor Q. verging sich an ihr. Dem Mädchen und ihrer Schwester drohte Q. Wenn sie jemandem von seinen Taten erzählen oder im Fall der getö­teten Susanna etwas sagen, sei sie „genauso tot wie dieses Mädchen“.
Hierzu noch einmal, sozu­sagen als pas­senden Schusssatz das Statement von Staats­an­wältin Sabine Kolb-Schlotter:
 „Wir haben hier eine besondere Schutz­be­dürf­tigkeit des 14-jäh­rigen Ange­klagten. Beim Jugend­straf­recht ist der Erzie­hungs­ge­danke im Vor­der­grund stehend, das heißt, eine öffent­liche Ver­handlung könnte ihn stig­ma­ti­sieren und seiner wei­teren Ent­wicklung nach­träglich sein.“
Eine weitere wohl­be­hütete Ent­wicklung auf Kosten des Sozi­al­staates in der Voll­pension Hotel Merkel, begleitet von Stock­holm­syndrom-kranken Sozi­al­ar­beitern, die dem Schutz­be­dürf­tigen nach dem Prozess ein schweres Trauma attes­tieren und vor allem eine Abschiebung ins Sha­rialand Afgha­nistan für unmenschlich halten.  (KL)
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