Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwan­derung: Mehr als 100 Geschä­digte pro Tag

Fast 40.000 deutsche Opfer kri­mi­neller Hand­lungen durch Immi­granten. Dies sind rech­ne­risch mehr als 100 Geschä­digte pro Tag. Zu diesem Fazit kommt das „Bun­des­la­gebild Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwan­derung 2017“ des Bun­des­kri­mi­nal­amtes (BKA) unter Berück­sich­tigung allein der auf­ge­klärten Fälle – also nur einem geringen Aus­schnitt aller tat­sächlich ver­übten Straf­taten. Ein Bild des Schreckens. 
Das 62-seitige „Bun­des­la­gebild Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwan­derung 2017“  klärt im Intro darüber auf, dass in den Jahren 2015 und 2016 1,17 Mil­lionen Asyl­su­chende nach Deutschland kamen. Im Jahr 2017 waren es dann nochmals weitere 186.644 Asyl­su­chende, die über die offenen Grenzen Deutsch­lands ins Land kamen. Das „Bun­des­la­gebild zu Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwan­derung“ beschreibt die Aus­wir­kungen der gestei­gerten Zuwan­derung durch die soge­nannte „Flücht­lings­welle“ seit dem Jahr 2015 auf die Kri­mi­na­li­täts­ent­wicklung im Jahr 2017, sowohl für den Bereich der All­ge­mein­kri­mi­na­lität – unter den nach­folgend dar­ge­stellten Ein­schrän­kungen und ohne aus­län­der­recht­liche Ver­stöße – als auch für den Bereich der „Poli­tisch Moti­vierten Kri­mi­na­lität“ (PMK).
Unter den ins­gesamt 95.148 Opfern von Straf­taten mit tat­ver­däch­tigen Zuwan­derern befanden sich 39.096 Deutsche, und damit deutlich mehr als noch im Vorjahr (2016: 31.597). Der Anteil der Deut­schen liegt somit bei 41%.

Ver­ge­wal­ti­gungs- und Tötungstatbestände

Die Aus­wer­tungen zeigen auf, dass es sich bei 5.258 der auf­ge­klärten Delikte durch Asyl­be­werber um Ver­ge­wal­ti­gungs- und in 447 Fällen um Tötungs­tat­be­stände handelt.

Kri­mi­na­lität im Kontext von Zuwanderung/Bundeslagebild 2017 (Bild: Screenshot)

Es wird getrickst, wo es nur geht

Gerade bei „Straf­taten gegen die sexuelle Selbst­be­stimmung“ dürfte es sich nur um einen ver­schwin­denden Anteil der tat­sächlich ver­übten Straf­taten handeln, da nur ein geringer Teil dieser Delikte zur Anzeige gebracht wird, die Polizei diese in vielen Fällen nicht mehr ord­nungs­gemäß auf­nimmt und die Auf­klä­rungs­quote aus­ge­sprochen unzu­rei­chend ist, stellt die Preu­ßische All­ge­meine (PA) in ihrer Bewertung fest. Auch bei den Morden komme es allem Anschein nach zu einer staatlich gewollten Ver­schleierung, etwa, wenn Funde weib­licher Leichen in unmit­tel­barer Nähe sonst abge­le­gener Auf­nah­me­ein­rich­tungen für Asyl­be­werber bei schau­er­licher bis feh­lender Beweis­erhebung als „unge­klärte Todes­fälle“ aus der Tötungs­sta­tistik her­aus­ge­halten werden. Kri­mi­na­li­täts­häu­fungen im Umfeld von der­ar­tigen oder ähn­lichen neur­al­gi­schen Orten werden von der Polizei auch sonst nicht gesondert erfasst, bemerkt die Zeitung hierzu weiter.
In einem Punkt würde sich die Sta­tistik ehr­licher machen: Asy­lanten, deren Antrag bewilligt wurde, werden seit 2017 erstmals als aus­län­dische Straf­täter mit­er­fasst – zuvor fielen sie als Per­sonen mit einem „sons­tigen erlaubten Auf­enthalt“ schlicht aus der Sta­tistik heraus, klärt die PA weiter auf. Nur das grün regierte Baden-Würt­temberg habe auch im Jahr 2017 wei­terhin zu diesem Trick gegriffen. Der Autor ver­weist auf den Umstand zu den Toten und Ver­letzten des Breit­scheid­platzes in Berlin: Diese tauchen auf­grund der for­malen Vor­gaben trotz einer angeblich klaren Täter­schaft wei­terhin in keiner ent­spre­chenden Zah­len­sammlung auf.

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Deutsche Opfer sechsmal so hoch wie Gesamtzahl an ver­übter Gewalt gegen Aus­länder durch deutsche Täter
Die Zahl der deut­schen Opfer ist deutlich mehr als sechsmal so hoch wie die Gesamtzahl an Aus­ländern, die in dieser Zeit Straf­taten durch Per­sonen mit deut­scher Staats­an­ge­hö­rigkeit erlitten hatten. Nur 15 Prozent sämt­licher Straf­taten gegen Asyl­be­werber gingen 2017 von Deut­schen aus. 2016 waren es sogar nur zehn Prozent.
Delikte gegen Asyl­un­ter­künfte: Ins­gesamt gab es 312 Delikte gegen Asyl­un­ter­künfte, von denen aber nur 46 eine Gewalt­kom­po­nente ent­hielten. Bei weit über 60 Prozent han­delte es sich um soge­nannte „Pro­pa­ganda-Delikte“ wie Sach­be­schä­digung oder Ver­wendung ver­bo­tener Symbole – sprich Hakenkreuzschmierereien.
Sexu­al­de­likte von Deut­schen gegen Asyl­be­werber: Sexu­al­straf­taten unter Betei­ligung von Per­sonen mit deut­schem Pass gegen Asyl­be­werber gab es ganze 74.
Tötungs­de­likte gegen Asyl­be­werber durch Deutsche: Kein ein­ziger Asyl­be­werber bezie­hungs­weise „Flüchtling“ wurde durch Deutsche getötet. „Die meisten Tötungs­de­likte zum Nachteil von Asylbewerbern/Flüchlingen blieben im Ver­suchs­stadium“, heißt es hierzu im Bun­des­la­gebild 2017.

Mehr als 10% aller Neu-Migranten durch einen abge­schlos­senen Kri­mi­nalfall aktenkundig

Allein für das Erfas­sungsjahr 2017 wurden unter den Zuwan­derern ohne die Berück­sich­tigung aus­län­der­recht­licher Ver­stöße 167.268 Tat­ver­dächtige regis­triert, also deutlich mehr als 10 Prozent aller neu her­ein­ge­flüch­teten Immi­grierten wurden durch einen abge­schlos­senen Kri­mi­nalfall aktenkundig.

 
Unter ihnen befanden sich zu knapp 90 Prozent männ­liche Per­sonen und zu zwei Dritteln unter 30-Jährige. Bei einem Drittel von ihnen han­delte es sich um Mehr­fach­täter, wobei sich diese Gruppe für mehr als zwei Drittel aller Straf­taten ver­ant­wortlich zeichnete.
Ganz vorne mit dabei: Täter aus den Magreb­staaten, dar­unter Marok­kaner, Algerier um das gut Drei­fache und die deutlich weniger große und für ihr Her­kunftsland nicht sehr reprä­sen­tative Gruppe der Tunesier sogar um fast das Sie­ben­fache. Über­re­prä­sen­tiert auch Kau­kasier, dar­unter Georgier um etwa das Drei­fache sowie Schwarz­afri­kaner, Guineer bei­spiels­weise eben­falls um das Drei­fache, aber auch „zigeu­ner­do­mi­nierte Gruppen“ vom Balkan sowie aus der Türkei.

Besonders gewalt­tätig verübte Straf­taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die meisten tat­ver­däch­tigen Zuwan­derer im Bereich der Straf­taten gegen die sexuelle Selbst­be­stimmung kamen im Jahr 2017 aus Syrien (25%; 1.203 Tat­ver­dächtige), Afgha­nistan (21%; 1.031 Tat­ver­dächtige) und Irak (10%; 475 Tatverdächtige).

 

Sexu­al­straf­taten durch Afghanen, Paki­staner, Syrer und Iraker sowie Somalis, Eri­treer und Schwarzafrikaner

Während ins­gesamt 41 Prozent der Opfer von Immi­granten Deutsche waren, liegt dieser Anteil bei den Ver­ge­wal­ti­gungs­straf­taten bei 72 Prozent. Dies hat demnach offenbar weniger mit der Ver­füg­barkeit solcher Per­sonen für die Täter zu tun. Vielmehr wohl mit der Erwartung, von den Familien der Opfer weniger durch kör­per­liche Gewalt zur Rechen­schaft gezogen zu werden als bei Über­griffen auf Ausländer.
Dies sei ein immer wieder augen­fäl­liger und vielfach bestä­tigter Tat­be­stand, der die fun­da­men­talen Unter­schiede von Deut­schen und Immi­granten im Umgang mit Gewalt und Rechts­system deutlich her­aus­stellt, so das Fazit der PA. (SB)
 


Dieser wichtige Artikel wurde erst­ver­öf­fentlich auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com