Nach der Sperre von Tommy Robinson der nächste Schlag gegen die Meinungsfreiheit: Der 22 jährige YouTuber, der unter dem Pseudonym Shlomo Finkelstein auf dem Kanal „die vulgäre Analyse“ seit Jahren Videos hochlädt, muss nach eigenen Angaben wegen Volksverhetzung vor Gericht.
Nach dem großen Datenleak zahlreicher Politiker und Prominenter Anfang des Jahres war “Shlomo” ins Visier der Behörden geraten, da sein Admin, der sich um dessen Copyright-Claims kümmert, in sporadischem Kontakt zu dem inzwischen festgenommenen Doxxer Johannes S stand. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat sich zusammen mit dem Spiegel dahintergeklemmt, den wohl bekanntesten regierungskritischen YouTuber in Deutschland zu doxxen. “Shlomo” drohen laut eigener Angabe nun bis zu fünf Jahre Haft.
Bei einer Verurteilung dürfte es für ihn im Gefängnis ähnlich gefährlich werden wie für Tommy Robinson: Shlomo hatte in seinen Videos in Dauerschleife gezeigt, wie er einen Koran verbrennt und Schweinefleisch auf diesem grillt. Er selbst vermutet, dass in seinem Fall ein Exempel statuiert werden wird. Da er seinem Namen gerecht einen entsprechend vulgären Stil pflegt, dürfte ihm dieser nun ebenfalls auf die Füße fallen.
In einem Interview auf dem Youtube-Kanal „Malenki“ wirkte Shlomo entsprechen angeschlagen, bereut aber nichts: „Wenn die Frage ist: Würde ich die Konsequenzen in Kauf nehmen, um es noch mal so zu machen, dann ja.“ Politischer Aktivismus sei es Wert, im schlimmsten Fall dafür ins Gefängnis zu gehen. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sieht Shlomo bei Aufrufen zu Gewalt, Verleumdung und Drohungen.
Der aktuelle Paragraph 130 StGB, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, greift bereits bei Meinungsäußerungen, die in unterschiedlicher Art und Weise geeignet sind den „öffentlichen Frieden zu stören und gegen religiöse Gruppen […] zum Hass aufzustacheln bzw. deren Menschenwürde […] beschimpft oder böswillig verächtlich macht.“
Es bleibt abzuwarten ob die Richter — der Linie der Merkel-Regierung entsprechend — , die nicht näher definierte ‚Hassrede‘ auch strafrechtlich verfolgen werden, oder ob Shlomos Videos als extreme Form des aufklärerischen Protests im Grenzbereich der Meinungsfreiheit anordnen werden.
Hier kann man Shlomo Finkelstein unterstützen:
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