Prozess wegen Volks­ver­hetzung: Die „Vulgäre Analyse“ muss vor Gericht

Nach der Sperre von Tommy Robinson der nächste Schlag gegen die Mei­nungs­freiheit: Der 22 jährige You­Tuber, der unter dem Pseudonym Shlomo Fin­kel­stein auf dem Kanal „die vulgäre Analyse“ seit Jahren Videos hochlädt, muss nach eigenen Angaben wegen Volks­ver­hetzung vor Gericht.
Nach dem großen Datenleak zahl­reicher Poli­tiker und Pro­mi­nenter Anfang des Jahres war “Shlomo” ins Visier der Behörden geraten, da sein Admin, der sich um dessen Copy­right-Claims kümmert, in spo­ra­di­schem Kontakt zu dem inzwi­schen fest­ge­nom­menen Doxxer Johannes S stand. Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat sich zusammen mit dem Spiegel dahin­ter­ge­klemmt, den wohl bekann­testen regie­rungs­kri­ti­schen You­Tuber in Deutschland zu doxxen. “Shlomo” drohen laut eigener Angabe nun bis zu fünf Jahre Haft.
Bei einer Ver­ur­teilung dürfte es für ihn im Gefängnis ähnlich gefährlich werden wie für Tommy Robinson: Shlomo hatte in seinen Videos in Dau­er­schleife gezeigt, wie er einen Koran ver­brennt und Schwei­ne­fleisch auf diesem grillt. Er selbst ver­mutet, dass in seinem Fall ein Exempel sta­tuiert werden wird. Da er seinem Namen gerecht einen ent­spre­chend vul­gären Stil pflegt, dürfte ihm dieser nun eben­falls auf die Füße fallen.
In einem Interview auf dem Youtube-Kanal „Malenki“ wirkte Shlomo ent­sprechen ange­schlagen, bereut aber nichts: „Wenn die Frage ist: Würde ich die Kon­se­quenzen in Kauf nehmen, um es noch mal so zu machen, dann ja.“ Poli­ti­scher Akti­vismus sei es Wert, im schlimmsten Fall dafür ins Gefängnis zu gehen. Die Grenzen der Mei­nungs­freiheit sieht Shlomo bei Auf­rufen zu Gewalt, Ver­leumdung und Drohungen.
Der aktuelle Para­graph 130 StGB, der Volks­ver­hetzung unter Strafe stellt, greift bereits bei Mei­nungs­äu­ße­rungen, die in unter­schied­licher Art und Weise geeignet sind den „öffent­lichen Frieden zu stören und gegen reli­giöse Gruppen […] zum Hass auf­zu­sta­cheln bzw. deren Men­schen­würde […] beschimpft oder bös­willig ver­ächtlich macht.“
Es bleibt abzu­warten ob die Richter — der Linie der Merkel-Regierung ent­spre­chend — , die nicht näher defi­nierte ‚Hassrede‘ auch straf­rechtlich ver­folgen werden, oder ob Shlomos Videos als extreme Form des auf­klä­re­ri­schen Pro­tests im Grenz­be­reich der Mei­nungs­freiheit anordnen werden.

Hier kann man Shlomo Fin­kel­stein unterstützen:

https://www.patreon.com/salzmine
Bitcoin: 1NRWc4C63jc2EBCSLStWW84wthCfsCSKNW
 
https://www.youtube.com/watch?v=k21q7ugaQOs