Berlin — Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will härter gegen Kindesmissbrauch im Internet vorgehen. So sollen etwa Polizisten, die verdeckt ermitteln, mehr Rechte bekommen, um Täter zu verfolgen. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten.
“In Chats, Messengern oder Computerspielen geben sich Täter selbst als Kinder aus. Wer einem Kind zum Beispiel Bilder schickt um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, kann schon heute mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden”, sagte die Justizministerin den Funke-Zeitungen. Strafverfolgungsbehörden sprechen vom sogenannten “Cybergrooming”. Der Versuch dieses Anbahnens an potenzielle Opfer ist bisher allerdings ausdrücklich nicht strafbar. “Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Das ändern wir jetzt und erfassen auch diese Fälle”, sagte Ministerin Barley. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums, der am Freitag an andere Ministerien zu Ressortabstimmung verschickt wird, sieht nun vor, dass auch der Versuch des “Cybergroomings” strafbar ist. Kommt der Gesetzentwurf durch, können Täter künftig auch strafverfolgt werden, wenn sie etwa auf Internetprofile von verdeckten Ermittlern hereinfallen. Barley hob hervor: “Wir schützen Kinder in der digitalen Welt.”
Denn sexueller Missbrauch beginne “oft im Schatten der Anonymität des Netzes”. “Cybergrooming” beschreibt im Strafgesetzbuch (§176 StGB) die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern durch ein Anbahnen an das Opfer etwa in Internetchats. Sexualstraftäter sprechen ihre Opfer an, versuchen ihr Vertrauen zu gewinnen und manipulieren sie, um die Person unter 14 Jahre am Ende zu missbrauchen. “Die Gefahr für Kinder Opfer von ‘Cybergrooming‘ zu werden, hat in den letzten Jahren jedoch weiter zugenommen”, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Barley-Ministerium. “Denn die Digitalisierung schreitet voran und die Nutzung digitaler Dienste ist auch bei Kindern weit verbreitet.” Zwar sei der Straftatbestand “sehr weit gefasst” und stelle auch Vorbereitungshandlungen für Missbrauch unter Strafe. “Er greift jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert.” Die Bundesregierung von Union und SPD hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, diese Gesetzeslücke zu schließen.
Quelle: DTS