Geldautomat - Bild: Deutsche Bank - https://www.flickr.com/photos/deutschebank/5435760009 - CC BY-NC-ND 2.0

Der glä­serne Bürger: Behörden steigern Zahl der Kon­ten­ab­fragen bei Banken

Steu­er­be­hörden, Sozi­al­ämter und Gerichts­voll­zieher fragen immer häu­figer Kon­to­daten der Bürger beim Bun­des­zen­tralamt für Steuern an: Lag die Zahl der Kon­ten­abrufe bei Banken 2005 noch bei 10.200, stieg sie im ver­gan­genen Jahr bereits auf 796.600. Das geht aus der Antwort des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­riums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über welche die “Rhei­nische Post” berichtet. Demnach sahen sich allein die Steu­er­be­hörden im Jahr 2018 die Konten von gut 196.000 Steu­er­zahlern an, rund 108.000 davon ent­fielen auf die Finanz­ämter, der Rest auf den Zoll und andere Finanz­be­hörden. Der mit Abstand größte Anteil der Abfra­ge­wünsche kam mit knapp 556.000 von Gerichts­voll­ziehern, die Infor­ma­tionen über Schuldner sammelten.
Auf die Sozi­al­ämter ent­fielen 2018 gut 25.000 Kon­ten­abrufe. Bei den Kon­ten­ab­fragen der Finanz­ämter liegt das bevöl­ke­rungs­reichste Bun­desland Nord­rhein-West­falen mit rund 34.000 Erkun­di­gungen im Jahr 2018 weit vorn. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Berlin mit knapp 13.000 und Hessen mit knapp 12.000 Abfragen. “Die Antwort auf unsere kleine Anfrage zeigt deutlich, dass der Trend vom strengen Bank­ge­heimnis hin zum glä­sernen Bank­kunden wei­tergeht”, sagte FDP-Frak­ti­onsvize Christian Dürr. Der starke Anstieg der Kon­ten­ab­fragen sei besorg­nis­er­regend. Die anfra­genden Stellen erhalten keine Aus­künfte über Kon­to­stände oder Kon­to­be­we­gungen. Über­mittelt wird neben dem Namen und dem Geburts­datum des Kon­to­in­habers auch die Kon­to­nummer und wann ein Konto eröffnet und gelöscht wurde. Nur bei Ver­dacht auf Steu­er­betrug können die Behörden auch den Kon­to­stand abrufen. Ab 2020 müssen Banken zusätzlich auch die Adresse und die steu­er­liche Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer an das Bun­des­zen­tralamt für Steuern senden, wie aus der Antwort her­vorgeht. “Durch die Über­mittlung dieser wei­teren Para­meter wird eine noch genauere Aus­wertung der Abruf­er­geb­nisse durch das Bun­des­zen­tralamt für Steuern möglich sein”, schreibt das Finanzministerium.
 


Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Banken-Hoch­häuser, über dts Nachrichtenagentur