Lan­des­be­amter gesteht: „Behin­derte Men­schen werden mit fal­schen Gut­achten geprellt!“

Ein Beamter der Nie­der­säch­si­schen Lan­des­ver­waltung berichtete Erschüt­terndes. Laut seiner Aussage beauf­tragen die Sozi­al­be­hörden und Gerichte der Länder Nie­der­sachsen und Bremen seit Jahren zwecks Haus­halts­ent­lastung regel­mäßig kor­rupte ärzt­liche Gut­achter gegen schwer­be­hin­derte Men­schen und trau­ma­ti­sierte Gewalt­opfer zu Lasten ihrer exis­tenz­si­chernden Ansprüche auf Leis­tungen wie Berufs­scha­dens­aus­gleich und Opfer­ent­schä­digung. Das perfide Spiel läuft auch in wei­teren Bun­des­ländern ab. Die hohe Politik schweigt bislang.
Das Geständnis des Beamten wurde unter anderem Bun­des­mi­nister Heil und Minis­ter­prä­sident Weil vor­gelegt. Die Innen­po­li­tiker Pis­torius und Mäurer werden auf­ge­fordert, sofortige Ermitt­lungen ein­zu­leiten und weitere Falsch­be­gut­ach­tungen unver­züglich zu stoppen. Die kom­plette Aussage des behörd­lichen Whist­le­b­lowers findet sich hier (kon­krete Namen der Tat­per­sonen sind aus recht­lichen Gründen nicht ange­geben. Diese liegen den Ermitt­lungs­be­hörden in Bremen und Nie­der­sachsen vor und können zudem bei den Peti­ti­ons­aus­schüssen des Land­tages Nie­der­sachsen und der Bremer Bür­ger­schaft ange­fordert werden):
„Anzeige mit Bitte um Wei­ter­leitung an die richtige Stelle: Sys­te­ma­tische Erstellung unrich­tiger Gesund­heits­zeug­nisse zu Lasten von Gewaltopfern
Ich habe beruflich ständig mit Anträgen auf Opfer­ent­schä­digung und Berufs­scha­dens­aus­gleich zu tun. Dabei kenne ich die Abläufe und habe umfas­senden Ein­blick in das Gut­ach­ten­archiv der Ärzte welche vom Land Nie­der­sachsen regel­mäßig beauf­tragt werden. Es voll­zieht sich unglaub­liches. Politik und Ver­waltung decken die im fol­genden beschrie­benen Methoden. Sie wollen um jeden Preis Kosten sparen: ein Ver­gleich von hun­derten von Gut­achten ergab: es sind quasi aus­schließlich die gleichen Ärzte welche vom Land oder dem Sozi­al­ge­richt in Nie­der­sachsen bei besonders kost­spie­ligen Ren­ten­fällen ange­fordert werden. Kost­spielig bedeutet: den Antrag­stellern stehen zu erwarten sehr hohe Ansprüche zu.
Es wird zu Anfang geprüft: Alter der Antrag­steller (wegen noch zu erwar­tender Lebens­dauer und damit Bezugs­dauer einer Rente), ein­ge­reichte Dia­gnosen der Ärzte des Antrag­stellers, abge­schlos­sener Beruf (hieraus errechnet sich die monat­liche Höhe eines Berufs­scha­dens­aus­gleichs). Es erfolgt eine ersten Ein­schätzung nach dem Worst Case Sze­nario. Anträge bei denen bei Bewil­ligung für das Land besonders hohe Kosten ent­stehen würden bekommen einen spe­zi­ellen Vermerk. Nach Eingang der Anträge sor­tieren die Medi­ziner der Behörde diese Anträge sofort aus und legen sie mit einer beson­deren Notiz bei­seite. Eine solche Akte landet niemals zufällig bei irgend­einem noch unbe­kannten Arzt außerhalb eines sehr engen Kreises. Für diese Anträge werden nur besondere externe Gut­achter bestimmt. Diese haben sich immer über viele Jahre im Sinne der Behörde bewährt. Die Aufgabe lautet: Die besonders teuren Fälle abweisen, abweisen um jeden Preis! Nicht jeder Arzt würde dabei mit­machen. So gehören nur sehr wenige Ärzte zum exklu­siven eng gespannten Netzwerk und müssen um so mehr Fälle bear­beiten. Weit mehr als ein Arzt bei der Flut von Anträgen nor­ma­ler­weise bear­beiten kann. Schließlich soll kein Arzt von außerhalb des Netz­werkes ver­se­hentlich Ein­blick hinter die Kulissen bekommen. Manche der Ärzte des Netz­werkes haben über die Jahre hinweg bereits über 1000 Gut­achten für das Land Nie­der­sachsen gefertigt.
Dies konnten sie nur deshalb tun weil sie ganze Seiten und Abschnitte aus anderen Gut­achten pla­gi­ierten. Das heisst: nicht selten wurden nur der Name der zu Begut­ach­tenden und ein paar Details abge­ändert. Das Gut­achten über einen Antrag­steller auf Opfer­ent­schä­digung oder Berufs­scha­dens­aus­gleich wurde dann noch für andere Antrag­steller ver­wendet. Nur die indi­vi­du­ellen äußeren Angaben wie Name, Alter etc. wurden abge­ändert. Eine sorg­fältige Aus­wertung findet nicht oder allen­falls so ober­flächlich wie nötig statt. Aber mehr ist ja auch nicht nötig. Denn das Ziel ist ja bereits vor­ge­geben. Durch das wieder und wieder pla­gi­ieren ganzer Abschnitte können die Ärzte in der knappen von den Behörden bezie­hungs­weise Gerichten vor­ge­ge­benen Zeit bis zu 15 Gut­achten gleich­zeitig schreiben. Der Umfang dieser Gut­achten beträgt dann zum Teil sogar weit über 100 Seiten. Jeder der Ver­ant­wort­lichen weiß: kein gewis­sen­hafter Arzt kann ein der­ar­tiges Volumen stemmen und zugleich eine sorg­fältige Ein­zel­prüfung vor­nehmen. Die Richter inter­es­siert es auch nicht. Sie schauen nur auf das Ergebnis. Auf­fallend ist dabei: bei der Klärung von Ren­ten­an­sprüchen kommen quasi alle Gut­achten stets zum Ergebnis dass bei den Antrag­stellern kein aus­rei­chender Grad der Schä­digung vor­liegt welcher z.B. zu kost­spie­ligen Ansprüchen wie dem Berufs­scha­dens­aus­gleich führen würde. Die magische Grenze liegt zu 98% der Gut­achten bei Grad der Schä­digung 20 für OEG-Fälle und Grad der Schä­digung von 30 oder maximal 40 bei Antrag­stellern bei denen es aus­schließlich um die Frage eines Berufs­schadens geht. Egal welche Befunde andere Ärzte zuvor bei den Antrag­stellern dia­gnos­ti­ziert hatten. Es besteht längst eine still­schwei­gende Ver­ein­barung zwi­schen Auf­trag­geber (Land Nie­der­sachsen) und den externen Gut­achtern. Das heisst es wird nicht im Ein­zelfall gesagt. „Ihr dürft nur einen GdS von 20 oder weniger fest­stellen!“ Sondern die Gut­achter wissen längst was von ihnen ver­langt wird. Was sie zu tun haben. Bereit­willig machen sie dabei mit und stellen keine Fragen. Denn schliesslich wollen sie ja wei­terhin vom Land die lukra­tiven Gut­achten Auf­träge erhalten. An einem ein­zigen Gut­achten ver­dient ein Arzt in der Regel um die 1500–2000 Euro. Und mehr. So liefern sie die gewünschten Ergeb­nisse. Auch die Gerichte machen dabei mit.
Sie beauf­tragen in der Regel die gleichen „unab­hän­gigen“ Ärzte welche auch das Lan­desamt beauf­tragt wenn es kost­spielige Anträge abschmettern will. Es besteht flä­chen­de­ckend ein ein­ge­spieltes Netzwerk von Gut­achtern. Die Ärzte des Netz­werks decken sich gegen­seitig. Wer als neuer Arzt Zugang bekommen will muss sich zuvor hoch­dienen. Er muss seine Loya­lität zum Auf­trag­geber beweisen. Und dies beweist er regel­mäßig mit Gut­achten im Sinne seines staat­lichen Auf­trag­gebers. Die Ärz­te­kammern wissen von diesen Umständen. Sie decken aber die schwarzen Schafe der Ärz­te­schaft. Es ist ein ein­ge­spieltes Team. Ins­be­sondere zwi­schen Nie­der­sachsen und Bremen. Hier werden im Ver­gleich zu allen übrigen Bun­des­ländern pro­zentual weit mehr OEG-Anträge abge­schmettert als im Rest der Republik. Das Prinzip funk­tio­niert aller­dings auch in den anderen Bun­des­ländern ähnlich. Denn es geht ja um sehr viel Geld. Ein besonders dra­ma­ti­scher Fall ereignete sich vor einigen Jahren in Hessen: ein Polizist war im Einsatz von einem aids­kranken Dro­gen­süch­tigen gebissen und infi­ziert worden. Im Ergebnis war der Beamte dienst­un­fähig. Das Land Hessen wei­gerte sich die Aids­er­krankung als Folge des Angriffs durch den Dro­gen­süch­tigen im Einsatz anzu­er­kennen. Um den Poli­zisten nicht ent­schä­digen zu müssen wurde einer der besonders loyalen Gut­achter aus dem Netzwerk um Hilfe gebeten. Dieser unter­stellte dann einfach der Polizist müsse schon vorher an Aids erkrankt gewesen sein. Man beschei­nigte diesem einen lie­der­lichen Lebens­wandel im Pri­vat­leben und gab ihm einen Tritt. Schließlich habe er „die Dienst­un­fä­higkeit ja selber herbeigeführt“…
Es ist kein Wunder dass die Politik hierzu schweigt und alle Maß­nahmen duldet um Anträge zurück­zu­weisen. Und seien sie noch so berechtigt: bei nur 100 Antrag­stellern welche monatlich einen Netto-Berufs­scha­dens­aus­gleich von 500 Euro bekämen (was je nach Berufs­ab­schluss nicht viel ist), würden pro Person pro Jahr bereits 6000 Euro zusam­men­kommen. Bei einer Lebens­er­wartung von bei­spiels­weise noch 30 Jahren würden pro Person bereits 180000 Euro anfallen. Dies mal 100 gesetzt wären es bereits 18 Mil­lionen Euro. Und es sind ein Viel­faches mehr als 100 Antrag­steller welche einen BSA bean­tragt haben und ein­wand­freie Dia­gnosen vor­legen können, mit (bedingt durch ihren Berufs­ab­schluß) teils zu erwar­tenden deutlich höheren Ansprüchen als 500 Euro BSA im Monat. Es ist klar dass der Staat das nicht zahlen will. Und dass die Poli­tiker hier dicht machen. Unter diesem Hin­ter­grund ist klar dass diese Gesetze wie OEG, BSG etc. im Grunde nur Schein­ge­setze sind. Deren Anwendung wird so weit als möglich und mit allen Mitteln verhindert.
Ich könnte Ihnen eine ganze Zahl von Per­sonen nennen die an dieser unsau­beren Ver­fah­rens­weise mit­wirken. Doch ich nenne Ihnen zunächst zwei Namen. Damit können Sie einen Anfang machen und alle wei­teren Per­sonen selber ermitteln: Ich nenne Frau Dr. X als ein­zelne Ärztin. Sowie das Kli­nikum Bremen‑Y als Insti­tution. Im Kli­nikum Bremen‑Y weiß nicht jeder gewöhn­liche Ange­stellte Bescheid. Aber jeder lei­tende Arzt kennt die Dinge. Diese Ärzte werden vom Land Nie­der­sachsen (Lan­desamt für Soziales wie Sozi­al­ge­richt) besonders häufig für unliebsame Gut­achten beauf­tragt. Sie sind große Fische und gelten als „Ärzte fürs Grobe“. Sie werden immer dann geordert wenn dem Land besonders hohe Kosten drohen. So geht das Spiel schon seit Jahrzehnten.
Beschlag­nahmen Sie sämt­liche Gut­achten. Ver­gleichen Sie diese mit­ein­ander. Lassen Sie die Gut­achten durch wirklich unab­hängige Ärzte aus­werten. Am besten Ärzte die weit ent­fernt von Nie­der­sachsen und Bremen leben und bislang nichts mir Sozi­al­ver­fahren zu tun hatten. Ver­gleichen Sie die beschlag­nahmten Gut­achten sorg­fältig mit­ein­ander. Sie werden so ent­setzt sein wie ich. Sie werden fest­stellen wieviel von­ein­ander abge­schrieben ist ohne auch nur den Satzbau zu ändern. In etwa so wie bei einem abge­schrie­benen Schul­diktat. Und Sie werden fest­stellen. Die Ergeb­nisse der Gut­achten sind in nicht auch nur einem ein­zigen Fall güns­tiger für die Aner­kennung des Berufs­scha­dens­aus­gleichs als die Dia­gnosen der eigenen Ärzte der Antrag­steller. In Ein­zel­fällen könnte so etwas ja vor­stellbar sein. Aber nicht in einer Gesamtheit von aber­hun­derten von Fällen. Mehr brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Den Rest finden Sie selbst heraus…
Sie werden meinen Namen wissen wollen. Doch den kann ich Ihnen nicht nennen: solange es in Deutschland keinen Schutz für Whist­le­b­lower gibt kann ich nur den Weg einer anonymen Anzeige gehen. Ich kann meine beruf­liche Existenz nicht aufs Spiel setzen. Der Arm der Vor­ge­setzten und der Politik reicht weit. Viel­leicht sogar so weit dass die Gene­ral­staats­an­walt­schaft das Ermitt­lungs­ver­fahren ver­eiteln wird. Wer in der Justiz Kar­riere macht und wer nicht, darüber ent­scheiden schließlich eben­falls ein­fluss­reiche Poli­tiker. Die Staats­an­walt­schaft in H ist bekannt dafür der Politik besonders nahe zu stehen. Aber soll das Ganze ewig so weiter gehen? Denken Sie an Ihren Kol­legen aus Hessen…
Die sys­te­ma­tische see­lische Miß­handlung und Retrau­ma­ti­sierung kranker und behin­derter Men­schen ist eine Schande für uns alle. Es zeigt die Ver­kom­menheit der Per­sonen im Hin­ter­grund. Wo Intrans­parenz herrscht da ent­stehen Seil­schaften. Sie miss­brauchen das Ver­trauen der Men­schen in den Rechts­staat. Einem Rechts­staat dem ich ehrlich dienen möchte. Schon seit Jahren leide ich unter diesem unmensch­lichen System auf Kosten der Schwächsten unserer Gesell­schaft. Ich habe vor Jahren mal einen der großen Sozi­al­rechts­vereine kon­tak­tiert und auf die Miß­stände hin­weisen wollen. Doch da sitzen in der Führung ja auch nur Poli­tiker. Bezie­hungs­weise Leute die durch die Politik auf ihren Posten gekommen sind. Ich sprach vor­sichtig einen Vor­ge­setzten auf das Problem an. Ich erhielt eine Abfuhr mit klarer Ansage. Keiner dort will das Thema auf­greifen. Denn der Haushalt soll nicht geschmälert werden. Das Geld soll für Dinge zu Ver­fügung stehen welche für die Politik von Vorteil sind. Es sei „nicht dazu da um Men­schen zu ent­schä­digen die niemand mehr brauchen kann und von denen das Land ohnehin nicht mehr pro­fi­tiert“, so wurde es mir ganz unver­blümt erklärt. Alle wollten es schließlich so. Vor allem sei es so „im Sinne der Wähler“. Das bezweifle ich …
Aus Sicher­heits­gründen wird diese Anzeige von einem Abge­ord­neten meines Ver­trauens sowie einem ver­trau­ens­wür­digen Dritten aus dem Bereich des inves­ti­ga­tiven Jour­na­lismus begleitet.“
Ende der Aussage des Whistleblowers


Petition: Kor­rup­ti­ons­skandal in Nie­der­sachsen: Leiten Sie Ermitt­lungen ein, Innen­mi­nister Pistorius!
Chris­tophe Didillon,
Bür­ger­initiative „FAIRES OEG“