Berlin — Der Bundestag hat das erste Einwanderungsgesetz für Deutschland auf den Weg gebracht. In einer namentlichen Abstimmung stimmten am Freitagmittag 369 Abgeordnete für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung. 257 Parlamentarier stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.
Das Gesetz richtet sich vor allem an Menschen aus Drittstaaten. Mit der Neuregelung soll die Erwerbsmigration aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel vorzugehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt soll dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur für Hochqualifizierte offen sein. Ausländer, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen können, sollen künftig auch in Deutschland arbeiten können. Auf die sogenannte Vorrangprüfung wird in Zukunft bei Fachkräften bis auf Weiteres verzichtet.
Ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erhalten, um sich in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen zu können. Ein weiteres Gesetz, welches am Freitagmittag beschlossen wurde, beschäftigt sich mit der Duldung von abgelehnten Asylbewerbern bei Ausbildung und Beschäftigung. Mit dieser sogenannten Beschäftigungsduldung können in Deutschland geduldete Ausländer einen sichereren Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie längere Zeit gearbeitet oder eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben. Dabei geht es nach Angaben der Bundesregierung um Personen, die nicht abgeschoben werden können, aber sehr gut integriert sind. Die Gesetze, die am Mittag beschlossen wurden, sind Teil eines umfangreichen Migrationspakets der Großen Koalition, welches im Laufe des Tages den Bundestag passieren soll. Zuvor waren bereits drei Gesetzentwürfe zum Asyl- und Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht worden. Am Nachmittag sollen noch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und ein Gesetz zur Förderung der Beschäftigung von Ausländern folgen.
Quelle: dts