Foto: Arbeiter Gleisanlage, über dts Nachrichtenagentur

“Fach­kräfte”: Bun­destag bringt Ein­wan­de­rungs­gesetz auf den Weg

Berlin  — Der Bun­destag hat das erste Ein­wan­de­rungs­gesetz für Deutschland auf den Weg gebracht. In einer nament­lichen Abstimmung stimmten am Frei­tag­mittag 369 Abge­ordnete für das Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­gesetz der Bun­des­re­gierung. 257 Par­la­men­tarier stimmten dagegen, Ent­hal­tungen gab es keine.
Das Gesetz richtet sich vor allem an Men­schen aus Dritt­staaten. Mit der Neu­re­gelung soll die Erwerbs­mi­gration aus Staaten außerhalb der EU erleichtert werden, um gegen den aktu­ellen Fach­kräf­te­mangel vor­zu­gehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Ein­wan­derung in den deut­schen Arbeits­markt soll dem Gesetz­entwurf zufolge nicht nur für Hoch­qua­li­fi­zierte offen sein. Aus­länder, die einen Arbeits­vertrag und eine aner­kannte Qua­li­fi­kation vor­weisen können, sollen künftig auch in Deutschland arbeiten können. Auf die soge­nannte Vor­rang­prüfung wird in Zukunft bei Fach­kräften bis auf Wei­teres verzichtet.
Aus­län­dische Fach­kräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig eine Auf­ent­halts­er­laubnis für maximal sechs Monate erhalten, um sich in Deutschland einen Arbeits­platz suchen zu können. Ein wei­teres Gesetz, welches am Frei­tag­mittag beschlossen wurde, beschäftigt sich mit der Duldung von abge­lehnten Asyl­be­werbern bei Aus­bildung und Beschäf­tigung. Mit dieser soge­nannten Beschäf­ti­gungs­duldung können in Deutschland geduldete Aus­länder einen siche­reren Auf­ent­halts­titel erhalten, wenn sie längere Zeit gear­beitet oder eine qua­li­fi­zierte Berufs­aus­bildung auf­ge­nommen haben. Dabei geht es nach Angaben der Bun­des­re­gierung um Per­sonen, die nicht abge­schoben werden können, aber sehr gut inte­griert sind. Die Gesetze, die am Mittag beschlossen wurden, sind Teil eines umfang­reichen Migra­ti­ons­pakets der Großen Koalition, welches im Laufe des Tages den Bun­destag pas­sieren soll. Zuvor waren bereits drei Gesetz­ent­würfe zum Asyl- und Auf­ent­halts­recht auf den Weg gebracht worden. Am Nach­mittag sollen noch eine Änderung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes und ein Gesetz zur För­derung der Beschäf­tigung von Aus­ländern folgen.


Quelle: dts