„Das Opfer war die dritthöchste politische Person in Hessen. Journalisten, Polizeibeamte und Staatsanwälte wissen, dass gewisse Sicherheitsvorkehrungen für solche Personen gelten. Warum sagt die Staatsanwaltschaft nicht, was die Videoüberwachung ergeben hat? Warum fragen Journalisten nicht nach, was mit der Videoüberwachung ist? Ich finde es sehr auffällig, dass bis heute darüber nicht wirklich gesprochen wird.“
Stammt DNA wirklich vom echten Täter?
Laut Justizbehörden und Medien weise eine am Tatort gefundene, bewegliche DNA-Spur nach, dass Stephan E. der dringend Tatverdächtige sei. Bei der DNA (in der Biologie auch DNS genannt) handelt es sich um menschliches Erbgut, das beispielsweise in zurückgelassenen Haaren, Hautschuppen oder Speichel gefunden werden kann.
„Es kann doch nicht sein“, kommentierte Wetzel, „dass eine bewegliche DNA-Spur ausreicht, um jemand des Mordes zu bezichtigen. Wie die DNA dorthin gekommen ist, ist völlig offen. Bis hin zu der Möglichkeit, dass man eine DNA-Spur legt, um von anderen Tätern abzulenken. Bei einem Mordvorwurf muss man darauf bestehen nachzufragen: Ist dies das einzige Indiz? Falls ja, ist es ein äußerst schwaches Indiz. Wenn es andere Indizien gibt, muss man fragen: Warum werden diese nicht öffentlich gemacht?
Was die DNA-Spuren angehe, sieht der NSU-Experte Parallelen zum NSU-Mord an einer Polizistin in Heilbronn. Wetzel rechnet mit einer „schwachen Aufklärung“ von Behördenseite im Fall Lübcke, wie dies auch schon beim NSU-Komplex der Fall war. Zudem gebe es personelle und organisatorische Verflechtungen rechtsextremer Netzwerke zum mutmaßlichen Täter Stephan E. Außerdem soll E. vor drei Jahren auch dem AfD-Landesverband in Thüringen eine Wahlkampf-Spende zukommen lassen haben. Das berichtet die „taz“.
„Stephan E. war in rechten Gruppen aktiv“
„Das wird ein zweites Desaster“, sagte Wetzel für die laufenden Ermittlungen voraus. „Der Zufall will es, dass dieses Mordgeschehen nach Kassel zurückkommt. 2006 war der letzte Mord in Kassel, der dem NSU zugeschrieben wurde.“ Zum damaligen Zeitpunkt habe sich der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Andreas Temme (auch „Klein-Adolf“ genannt), in einem Kasseler Internet-Café aufgehalten. Das war der Tatort. „Temme hatte einen Nazi als V‑Mann geführt, der heute wieder eine Rolle spielt. Nämlich Benjamin G.“
Benjamin G. und Stephan E. waren laut ihm in „denselben politischen Zusammenhängen aktiv.“ Beide seien in rechten Gruppierungen in Hessen äußerst aktiv gewesen. „Es geht um all die Strukturen, die der Verfassungsschutz bis heute als profunde und terror-affine Gruppierungen leugnet. Um ‚Blood & Honour‘, um ‚Combat 18‘ und um ‚Freie Kameradschaften‘, die eng mit dem NSU kooperiert haben. Die spannende Frage ist: Wenn man ermittelt, wird man in diesen Strukturen auch auf V‑Leute stoßen. Haben diese vorab etwas gewusst? Der Verfassungsschutz hat mit großer Wahrscheinlichkeit sehr viel über Stephan E. gewusst. Er war mehrfach vorgestraft und wurde von den Behörden als gewaltbereiter Neonazi geführt. Hat der Verfassungsschutz etwas von der Tat gewusst und es nicht verhindert? Diese Fragen stehen im Raum.“
Journalist Wetzel hat für die „NachDenkSeiten“ aktuell in dem Beitrag „Mordfall Lübcke – NSU 2.0?“ geschrieben: „Wer sich die Ermittlungs(un-)tätigkeit in der Mordserie in Erinnerung ruft (…), der kann die Wut nachvollziehen, die hochkommt, wenn man den Mordfall Lübcke bis heute verfolgt.“
Vernichtete Hessens Verfassungsschutz Akten?
Dass die Behörden bis heute im Fall Lübcke keine gute Figur abgeben, machen aktuelle Meldungen deutlich. Zunächst meldete die „Hessenschau“, Hessens Verfassungsschützer „entfernten die Akte des Rechtsextremen Stephan E. aus ihrem Informationssystem“. Daraufhin teilte das hessische Innenministerium mit, es seien „keine Akten geschreddert“ worden. Die „Daten und Akten (…) liegen im LfV Hessen weiterhin physisch vor“, so die Behauptung. Die Linke in Hessen fordert mittlerweile eine umfassende Aufklärung, was mit den Akten wirklich passiert ist.
Letztlich sieht Investigativ-Journalist und NSU-Kenner Wetzel eine Parallele zum Oktoberfest-Attentat von 1980. Auch bei diesem Ereignis sei mittlerweile die zu Beginn angebotene „Einzeltäter-Theorie“ zusammengebrochen. Die Frage sei nun, wie lange die Öffentlichkeit beim aktuellen Fall auf Aufklärung warten muss.
Das Radio-Interview mit Wolf Wetzel zum Nachhören:
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Quelle: Sputniknews.com