Exklusiv: So zocken kri­mi­nelle Pfle­ge­kräfte wehrlose Senioren ab! – Was Sie wissen müssen und wie Sie sich davor schützen! (2)

Kri­mi­nelle zocken selbst Pfle­ge­be­dürftige und ihre Ange­hö­rigen ab! Schluss damit! Ich zeige Ihnen, wie Sie sich davor schützen können!
In Deutschland werden etwa zwei Mil­lionen Pfle­ge­be­dürftige zu Hause betreut. Nicht alle haben jedoch das Glück, dass sich Ange­hörige um sie kümmern. Vor allem nicht, wenn der Betreu­ungs­bedarf wächst. Deshalb greifen immer mehr Fami­li­en­mit­glieder auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zurück.
Doch meine Recherchen zeigen, dass unter den Pfle­ge­diensten auch ein­zelne schwarze Schafe sind, die wehrlose Senioren abzocken.
Im 1. Teil habe ich aus­führlich darüber berichtet: EXKLUSIV: AUS­BEUTUNG von Pfle­ge­be­dürf­tigen – So zocken KRI­MI­NELLE Pfle­ge­kräfte WEHRLOSE Senioren ab!

Pfle­ge­kräfte: Das müssen Sie wissen:

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Seit Mai 2011 dürfen Arbeits­ver­träge mit Betreu­ungs­kräften direkt geschlossen werden. Die Hilfs­person muss jedoch offi­ziell bei der Mel­de­be­hörde ange­meldet sein. Sie benötigt eine Lohn­steu­er­karte, die die Familie als Arbeit­geber bean­tragen muss. Außerdem ist eine Unfall­ver­si­cherung abzu­schließen. Vorteil ist, dass die Hilfs­kraft bei der Pfle­ge­person ein­ziehen kann und damit rund um die Uhr ver­fügbar ist. Hierbei gilt die gesetz­liche Arbeits­zeit­be­grenzung. Aller­dings trägt die Familie sämt­liche Risiken. So erhält etwa im Krank­heitsfall die ange­stellte Hilfe weiter ihre Bezahlung, bei der der Min­destlohn zugrunde liegt, plus Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge. Urlaubs­ver­tre­tungen müssen zusätzlich orga­ni­siert werden.
Haus­halts­hilfen können auch als Selbst­ständige auf­treten. Für den Arbeit­geber bedeutet das nicht nur weniger Ver­ant­wortung, sondern außerdem geringere Kosten. Denn die Pfle­ge­rinnen müssen selber ein Gewerbe anmelden, arbeiten auf eigene Rechnung. Auf­ge­passt: Wenn diese nur in einem Haushalt beschäftigt sind, handelt es sich um eine Schein­selbst­stän­digkeit. Und eine solche ist für beide Seiten strafbar. 
► Da in der EU die Dienst­leis­tungs­freiheit gilt, können aus­län­dische Firmen, bei­spiels­weise aus Polen, Pfle­ge­hilfen nach Deutschland schicken. Die jewei­ligen Betreue­rinnen sind dabei wei­terhin in ihrem Hei­matland ange­stellt, zahlen dort Steuern und Sozi­al­bei­träge. Hier­zu­lande gibt es ver­schiedene Ver­mitt­lungs­agen­turen, die mit aus­län­di­schen Anbietern zusam­men­ar­beiten. Der Aus­tausch erfolgt nor­ma­ler­weise für drei Monate. Aller­dings ist die Familie der Betreuerin gegenüber nicht wei­sungs­befugt. Ebenso wenig die deutsche Agentur. Bei Beschwerden müssen Sie sich direkt an die aus­län­dische Ver­mitt­lungs­agentur wenden.
► Noch ein Wort zur Schwarz­arbeit: In der Branche tummeln sich Anbieter, die eine kos­ten­günstige 24-Stunden-Betreuung offe­rieren. Aber Achtung: Beschäf­tigen Sie jemanden schwarz, können Sie nicht nur wegen Steu­er­hin­ter­ziehung, sondern auch wegen Betrugs belangt werden. Sollte die Pfle­ge­person bestohlen werden, haben Sie als Arbeit­geber rechtlich nichts gegen die Hilfs­kraft in der Hand. Nehmen Sie von aus­län­di­schen Hilfs­kräften ohne gültige Papiere prin­zi­piell Abstand. Wenn Sie solche Per­sonen beschäf­tigen, machen Sie sich strafbar und haben kei­nerlei recht­liche Ansprüche, sollte es zu Strei­tig­keiten oder anderen Vor­komm­nissen kommen.
► Übrigens: Ein Wechsel des Pfle­ge­dienstes ist immer möglich. Bei Ver­trau­ens­bruch kann er sogar fristlos gekündigt werden.
So erkennen Sie einen seriösen Pflegedienst:
□ Ein guter Pfle­ge­dienst bietet zu Beginn einen unver­bind­lichen und kos­ten­losen Haus­besuch zum Ken­nen­lernen an.
□ Bei der Aus­ge­staltung des Ver­trages geht der Pfle­ge­dienst indi­vi­duell auf Ihre Wünsche und Ihre Situation ein. Even­tuell gibt es sogar Spiel­räume, wenn das Geld der Pfle­ge­kasse etwas zu knapp bemessen ist.
□ Die Ver­träge sind nicht zu lang­fristig ange­setzt, damit Sie kurz­fristig die Mög­lichkeit haben den Anbieter zu wechseln.
□ Die Kün­di­gungs­frist ist nicht über­zogen lange, sodass Sie nicht dau­erhaft an einen Anbieter gebunden sind.
□ Die Abrech­nungen werden ver­ständlich erklärt. Die erbrachten Leis­tungen sind einzeln und über­sichtlich notiert, damit Sie diese, wenn nötig, im Nach­hinein ana­ly­sieren können.
Zuver­läs­sigkeit und Pünkt­lichkeit sind selbst­ver­ständlich.
□ Ebenso Trans­parenz. Fach­kräfte, die seriös arbeiten, erläutern ihr Vor­gehen und ihre Pfle­ge­maß­nahmen, ohne dass Sie andauernd nach­fragen müssen.
□ Für einen guten Pfle­ge­dienst sind die Ange­hö­rigen wichtige Partner.
Pro­bleme werden offen ange­sprochen und nicht etwa verschwiegen.
□ Vor allem: Der respekt­volle Umgang mit dem Pati­enten ist eine absolute Grund­vor­aus­setzung. Daran darf es nicht den geringsten Zweifel geben.
Das alles gilt natürlich auch für Pflege- und Betreu­ungs­per­sonal aus dem Ausland. Aber noch mehr:
□ Gute aus­län­dische Anbieter ver­mitteln nur Pfle­ge­kräfte mit aus­rei­chenden Deutsch­kennt­nissen.
Mein Rat zur Kri­mi­na­li­täts­prä­vention: Wenn Sie eine Betreu­ungs­kraft suchen, dann lassen Sie sich neben den Unter­lagen zu ihrer beruf­lichen Qua­li­fi­kation auch das poli­zei­liche Füh­rungs­zeugnis zeigen. Das ist zwar keine absolute Garantie bezüglich even­tu­eller kri­mi­neller Energien aber immerhin eine wichtige Vor­sichts­maß­nahme. Denn sollte dort ein Eintrag wegen Dieb­stahls, Betrugs, Unter­schlagung oder anderer Delikte vor­handen sein, müssen Sie von dieser Person unbe­dingt Abstand nehmen! Außerdem gehören teure Schmuck­stücke, Gold- und Sil­ber­münzen ins Bank­schließfach. Kon­trol­lieren Sie auch mit beson­derem Augenmerk Ihre Kon­to­auszüge oder die Ihres betreuten Ver­wandten auf even­tuelle Unre­gel­mä­ßig­keiten. Seien Sie wachsam!
Hier finden Sie weitere Hilfen und Informationen:
Zen­trale Aus­lands- und Fach­ver­mittlung (ZAV) der Bun­des­agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI521304): Ver­mittelt Haus­halts­hilfen aus Ost­europa in Pri­vat­haus­halte mit pfle­ge­be­dürf­tigen Per­sonen und infor­miert über die Rahmenbedingungen.
Zentrum für Qua­lität in der Pflege (http://bdb.zqp.de/#/home): Mit­hilfe einer Datenbank können Sie the­men­be­zogen nach Bera­tungs­an­ge­boten rund um das Thema Pflege in Ihrer Nähe suchen.
Ver­brau­cher­zen­trale Berlin (http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/Hilfe-fuer-pflegende-Angehoerige): Alle Infos zu Pfle­ge­be­ratung, finan­zi­ellen Hilfen, Betreu­ungs­an­ge­boten und mehr.


Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de