Die Plastiktüte soll bis 2020 aus deutschen Supermärkten und Discountern verbannt werden. Händlern, die nach Ablauf einer Übergangsfrist immer noch solche Tüten anbieten, droht eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Doch der Antrag geht knallhart am Problem vorbei.
Den Plastiktüten droht in Deutschland das »Aus«. Ein Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) wird aktuell in die Ressortabstimmung gebracht. Alle Plastiktüten, auch bio-basierte und bio-abbaubare, sollen im Einzelhandel bis Mitte 2020 verboten werden. Anschließend gelte eine Karenzzeit bis Ende 2020. Händlern, die danach immer noch Plastiktüten anbieten, droht laut Gesetzentwurf eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Der Verbrauch an Plastiktüten in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig. 2015 lag der Pro-Kopf-Verbrauch an solchen Tüten hierzulande noch bei 68. In dem Jahr verabschiedete die EU ein Gesetz, dass den Verbrauch auf 40 Tüten pro Kopf begrenzte. Von 45 Tüten (2016) über 29 Tüten (2017) ging der Verbrauch auf 24 Tüten im Vorjahr zurück. Immer mehr Käufer stiegen um auf mehrfach verwertbare Stofftüten oder nutzen beim Einkauf, wie zu Großmutters Zeiten, Einkaufskörbe. Lediglich der Verbrauch von den dünnen Einmal-Tütchen, sogenannten Hemdchentüten, am Obst- und Gemüsestand bleibt nach wie vor hoch respektive wurde sogar gesteigert.
Doch genau diese Tütchen werden bei dem Gesetzentwurf von Schulze ausgenommen. Für die gibt es kein Limit, die dürfen nach wie vor unlimitiert angeboten und verbraucht werden. Dabei sind sie es, die als noch weniger umweltfreundlich gelten als normale Plastiktüten. Der Gesetzentwurf der Umweltministerin geht also knallhart an dem tatsächlichen Problem vorbei. Solche Anträge werden allgemein als »Schaufensteranträge« bezeichnet: hören sich toll an, tragen aber nichts zur Problemlösung bei.
Quelle: freiewelt.net
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