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Geld­strafe bis 100.000 Euro droht: Plas­tik­tü­ten­verbot soll ab 2020 gelten

Die Plas­tiktüte soll bis 2020 aus deut­schen Super­märkten und Dis­countern ver­bannt werden. Händlern, die nach Ablauf einer Über­gangs­frist immer noch solche Tüten anbieten, droht eine Geld­strafe von 100.000 Euro. Doch der Antrag geht knallhart am Problem vorbei.

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Den Plas­tik­tüten droht in Deutschland das »Aus«. Ein Gesetz­entwurf von Umwelt­mi­nis­terin Svenja Schulze (SPD) wird aktuell in die Res­sort­ab­stimmung gebracht. Alle Plas­tik­tüten, auch bio-basierte und bio-abbaubare, sollen im Ein­zel­handel bis Mitte 2020 ver­boten werden. Anschließend gelte eine Karenzzeit bis Ende 2020. Händlern, die danach immer noch Plas­tik­tüten anbieten, droht laut Gesetz­entwurf eine Geld­strafe von 100.000 Euro.
Der Ver­brauch an Plas­tik­tüten in Deutschland ist in den ver­gan­genen Jahren stark rück­läufig. 2015 lag der Pro-Kopf-Ver­brauch an solchen Tüten hier­zu­lande noch bei 68. In dem Jahr ver­ab­schiedete die EU ein Gesetz, dass den Ver­brauch auf 40 Tüten pro Kopf begrenzte. Von 45 Tüten (2016) über 29 Tüten (2017) ging der Ver­brauch auf 24 Tüten im Vorjahr zurück. Immer mehr Käufer stiegen um auf mehrfach ver­wertbare Stoff­tüten oder nutzen beim Einkauf, wie zu Groß­mutters Zeiten, Ein­kaufs­körbe. Lediglich der Ver­brauch von den dünnen Einmal-Tütchen, soge­nannten Hemd­chen­tüten, am Obst- und Gemü­se­stand bleibt nach wie vor hoch respektive wurde sogar gesteigert.
Doch genau diese Tütchen werden bei dem Gesetz­entwurf von Schulze aus­ge­nommen. Für die gibt es kein Limit, die dürfen nach wie vor unli­mi­tiert ange­boten und ver­braucht werden. Dabei sind sie es, die als noch weniger umwelt­freundlich gelten als normale Plas­tik­tüten. Der Gesetz­entwurf der Umwelt­mi­nis­terin geht also knallhart an dem tat­säch­lichen Problem vorbei. Solche Anträge werden all­gemein als »Schau­fens­ter­an­träge« bezeichnet: hören sich toll an, tragen aber nichts zur Pro­blem­lösung bei.

Quelle: freiewelt.net