Ver­stoßen die Öffentlich-Recht­lichen Medien gegen Staatsverträge?

Die online ange­bo­tenen Nach­richten der öffentlich-recht­lichen Medien erreichen nur wenige junge Leute. Das hat eine euro­pa­weite Studie ergeben. Der Grund ist einfach.
Die im Internet ange­bo­tenen Nach­richten der öffentlich-recht­lichen Medien erreichen relativ wenige junge Leute. Das hat eine euro­pa­weite Studie laut Stutt­garter Nach­richten ergeben. Der Grund für ist einfach.
Die Jugend­lichen infor­mieren sich im Netz statt dessen eher bei Facebook und Youtube. Mit diesem Problem haben alle öffentlich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten zu kämpfen, heißt es in dem Report. Dabei fällt ein Unter­schied ins Auge: Während online lediglich 19 Prozent der Jugend­lichen Nach­richten der Main­stream-Medien kon­su­mieren, liegt der Anteil bei Radio und Fernsehn mit 49 Prozent deutlich höher. Einzige Aus­nahme: Die BBC. Sie kann in Groß­bri­tannien auch online bei jungen Leuten punkten.
Spe­ziell in Deutschland ant­wor­teten 69 Prozent aller Befragten, wöchentlich die Angebote der Staats­sender zu nutzen. Auch hier zeigte sich ein deut­licher Unter­schied beim online- und offline-Konsum. Offline ergaben sich 66, online lediglich 17 Prozent. Dabei wurden online über­wiegend Per­sonen erreicht, die ohnehin Fern­sehen schauen oder Radio hören. Die reine online-Reich­weite liegt bei gerade mal 3 Prozent. Noch schlechter sind die Werte bei den 18- bis 24-Jäh­rigen. Nur 4 Prozent nutzen in der Woche vor der Befragung die offline-Angebote der Staats­sender und gerade einmal 1 Prozent online.
Damit wird deutlich: Die Angebote der Staats­sender sind bei jungen Leuten irrelevant.
Den Grund liefert eine Studie, auf die sich die Welt bezieht. Sie besagt, dass die Inhalte der Staats­sender über­wiegend auf die Bedürf­nisse linker Kon­su­menten abge­stimmt sind. Selbst die Mitte wird kaum bedient. Und umge­kehrt: Private Sender wie RTL sprechen Hörer und Zuschauer an, die sich selber als bür­gerlich und rechts ein­ordnen würden.
Mit diesem ein­sei­tigen Angebot ver­stoßen die Anstalten aber gegen ihren Auftrag, unpar­teiisch und aus­ge­glichen zu senden. In den meisten Staats­ver­trägen heißt es, ähnlich wie im baye­ri­schen, die Sender hätten “die Grund­sätze der Objek­ti­vität und Unpar­tei­lichkeit der Bericht­erstattung, die Mei­nungs­vielfalt sowie die Aus­ge­wo­genheit ihrer Angebote zu berück­sich­tigen.” Davon kann also keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Es stellt sich die Frage, ob die Sender nicht durch­gehend gegen diese Ver­träge verstoßen?
In diesem Fall werden die Sender wegen ihrer Ein­sei­tigkeit nicht nur irrelevant — sie handeln auch fort­ge­setzt rechtswidrig.


Quelle: freiewelt.net