Zwei Jahre Jugend­strafe auf Bewährung für Islamist Deday A.

Der Staats­schutz­senat des Ober­lan­des­ge­richts Frankfurt am Main hat am Montag den 20-jäh­rigen ira­ki­schen Staats­an­ge­hö­rigen Deday A. wegen Vor­be­reitung einer schweren staats­ge­fähr­denden Gewalttat, des Werbens für eine aus­län­dische ter­ro­ris­tische Ver­ei­nigung („Isla­mi­scher Staat“) und wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staats­ge­fähr­denden Gewalttat zu einer Jugend­strafe von zwei Jahren ver­ur­teilt und deren Voll­stre­ckung zur Bewährung aus­ge­setzt. Der gegen den Ange­klagten gerichtete Haft­befehl wurde aufgehoben.
Geleitet von der radikal-isla­mi­schen Vor­stellung, Per­sonen nicht-mus­li­mi­schen Glaubens in der Bun­des­re­publik Deutschland zu töten oder zu ver­letzen, soll Deday A. spä­testens seit Dezember 2017 einen nicht näher kon­kre­ti­sierten Anschlag in der Bun­des­re­publik Deutschland vor­be­reitet haben, indem er sich spä­testens am 30.12.2017 Schwarz­pulver in Form von Chi­na­böllern ver­schaffte und dieses in der elter­lichen Wohnung ver­wahrte. Dabei war er fest ent­schlossen, hieraus einen Sprengsatz her­zu­stellen und diesen zu einem nicht bekannten Zeit­punkt an einem unbe­kannten Ort zu zünden, um viele Men­schen nicht-mus­li­mi­schen Glaubens zu töten und zu verletzen.
Des Wei­teren for­derte Deday A. im Zeitraum vom 23.12.2017 bis 10.01.2018 über das Inter­net­portal Facebook eine nicht iden­ti­fi­zierte Person mit dem Benut­zer­namen „Shakir Kurdi“ auf, sich zum soge­nannten „Isla­mi­schen Staat“ nach Syrien oder in den Irak zu begeben, sich dieser Orga­ni­sation als Mit­glied anzu­schließen und dort als Mär­tyrer einen Selbst­mord­an­schlag zu begehen.
Schließlich über­mit­telte Deday A. am 11.02.2018 um 22:59 Uhr an seinen nicht iden­ti­fi­zierten Chat-Partner „Diba“ über den Mes­senger-Dienst Telegram ein Video, bei dem es sich um Pro­pa­gan­da­ma­terial der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­nigung „Isla­mi­scher Staat“ handelt. In dem Video wird demons­triert, wie aus han­dels­üb­lichen Mate­rialien eine impro­vi­sierte Hand­feu­er­waffe, namentlich eine Ein­zel­lader-Flinte, im Kaliber 12/70 gebaut werden kann. Dem Ange­klagten kam es dabei darauf an, die Bereit­schaft des „Diba“ zu fördern oder zu wecken, eine schwere staats­ge­fähr­dende Gewalttat mittels der gebauten Schuss­waffe zu begehen.
Der Ange­klagte befand sich seit dem 13.02.2018 bis zum heu­tigen Tage in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Sowohl die Gene­ral­staats­an­walt­schaft als auch der Ange­klagte können gegen das Urteil Revision ein­legen, über die dann der Bun­des­ge­richtshof ent­scheiden muss.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.09.2019, Az. 5 – 2 OJs 23/18 – 4/18
Im Laufe des Ver­fahrens hat sich her­aus­ge­stellt, dass der Ange­klagte tat­sächlich nicht wie von ihm ange­geben 18, sondern 20 Jahre alt ist. Der Senat hat dennoch Jugend­straf­recht angewandt.


Quelle: Oppo­sition 24