AfD kann nicht auf mehr Geld aus Par­tei­en­fi­nan­zierung hoffen — Grüne bekommen 5 Mio. Euro zusätzlich

Die AfD kann 2020 trotz ihrer hohen Stim­men­zu­wächse bei der Euro­pawahl und den Land­tags­wahlen des Jahres 2019 nicht auf höhere Zuschüsse aus der staat­lichen Par­tei­en­fi­nan­zierung hoffen. Wie die “Welt am Sonntag” berichtet, ist der Grund dafür die ver­gleichs­weise geringe Höhe von eigenen Ein­nahmen der Partei. Zwar wird die AfD im Jahr 2019 nach Berech­nungen der Zeitung sowie einer Abschätzung für die Thü­ringer Land­tagswahl am 27. Oktober ihr bun­des­weites “Gesamt-Stim­men­konto” um rund 2,6 Mil­lionen Lis­ten­stimmen auf rund 14,8 Mil­lionen steigern und damit ihre rech­ne­ri­schen Ansprüche auf Zuschüsse aus der staat­lichen Par­tei­en­teil­fi­nan­zierung stark erhöhen.
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Diese Erhöhung der rech­ne­ri­schen Ansprüche aber kann bei der AfD nicht greifen, weil laut Gesetz die staat­lichen Zuschüsse kei­nes­falls höher sein dürfen als die Summe der Ein­nahmen, die eine Partei selbst durch Bei­trägen, Spenden und sonstige Gewinne erwirt­schaftet, so die Zeitung weiter. Diese Ein­nahmen waren bei der AfD schon bei den Berech­nungen für die staat­liche Par­tei­en­fi­nan­zierung des Jahres 2018 nied­riger als die rech­ne­ri­schen Ansprüche. Für 2018 beliefen sich diese rech­ne­ri­schen Ansprüche der AfD auf rund 14,7 Mil­lionen Euro — aber weil die Partei laut ihrem für 2018 maß­geb­lichen Rechen­schafts­be­richt von 2017 nur Ein­nahmen von gut 10,4 Mil­lionen Euro selbst erwirt­schaftet hatte, konnten für die AfD bei der Berechnung der staat­lichen Par­tei­fi­nan­zierung nur diese 10,4 Mil­lionen Euro zugrunde gelegt werden. Mit diesem Problem ist die AfD nun auch bei der im kom­menden Jahr anste­henden Berechnung der staat­lichen Par­tei­en­fi­nan­zierung für das Jahr 2019 kon­fron­tiert. Laut des Berichtes der “Welt am Sonntag” sind die selbst erwirt­schaf­teten Ein­nahmen der AfD in dem nun maß­geb­lichen Rechen­schaftsjahr 2018 sogar noch gesunken. Deshalb wird in der Partei damit gerechnet, dass die Staats­zu­schüsse, die an jene eigenen Ein­nahmen gekoppelt sind, im kom­menden Jahr geringer aus­fallen als im lau­fenden Jahr, so die Zeitung weiter.
Grüne bekommen fünf Mil­lionen Euro zusätzlich
Knapp fünf Mil­lionen Euro mehr als im Vorjahr werden die Grünen in diesem Jahr aus der “staat­lichen Grund- oder Teil­fi­nan­zierung” erhalten. Wie die “Welt am Sonntag” berichtet, steigen dank guter Ergeb­nisse ins­be­sondere bei der Euro­pawahl und ver­schie­denen Land­tags­wahlen die Zuwendung aus dem früher als “Wahl­kampf­kos­ten­er­stattung” bezeich­neten Topf von 19,9 Mil­lionen auf 24,6 Mil­lionen Euro. Die anre­chen­baren Zuwen­dungen aus Mit­glieds- und Man­dats­bei­trägen sowie Spenden bis 3.300 Euro pro Person lagen 2018 bei 20,4 Mil­lionen Euro und damit noch höher als im Bun­des­tags­wahljahr 2017. “Das ist her­aus­ragend und wahr­scheinlich keiner anderen Partei gelungen”, sagte Bun­des­ge­schäfts­führer Michael Kellner der “Welt am Sonntag”.
Der Zuschuss aus Steu­er­geldern für erzielte Stimmen darf nicht höher sein als die Partei-Ein­nahmen, ins­be­sondere Bei­träge und Spenden. Positiv wirkt sich für die Grünen ins­be­sondere die starken Ergeb­nisse bei der Euro­pawahl und bei ver­schie­denen Land­tags­wahlen im vorigen Jahr aus, ins­be­sondere in Bayern und Hessen. Wie die “Welt am Sonntag” weiter berichtet, pro­fi­tieren die Grünen auch von zahl­reichen Ein­tritten. Anfang Sep­tember zählten sie 90.000 Mit­glieder, von denen allein im ersten Halbjahr 10.000 bei­getreten waren. Das macht 2020 eine halbe Million Euro zusätzlich. Laut Kellner soll der zusätz­liche Geld­segen unter anderem in den nächsten Bun­des­tags­wahl­kampf fließen. Zudem werde die Par­tei­zen­trale aus­gebaut. Die Öffent­lich­keits­arbeit soll ver­stärkt und eine Wahl­kampf-App sowie Intranet für die Mit­glieder ent­wi­ckelt werden. Der Par­tei­ma­nager der Grünen warnt seine Basis aller­dings zugleich: “Die Ansprüche steigen noch schneller als die Zuwen­dungen.” Für die ersten vier Mil­lionen Stimmen gibt es 1,02 Euro pro Stimme, für jede weitere 84 Cent. Zudem bekommen die Par­teien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Mit­glieds­beitrag oder Spende im betref­fenden Jahr ein­ge­nommen haben. Dies gilt für maximal 3.300 Euro je natür­licher Person und Jahr.

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: AfD-Plakat, über dts Nachrichtenagentur