Ein neuer Gesetzentwurf enthüllt wahre Stasi-Methoden: Geheimdienst soll Grundrecht aushebeln dürfen! Eindringen in Wohnungen ohne Richterbeschluss, um Staatstrojaner aufzuspielen!
Aus Angst der Politik vor den Bürgern, die als Maßnahmen zur inneren Sicherheit „verkauft“ werden, sind längst schon neue Massnahmen diskutiert worden.
So wird klammheimlich ein Gesetz vorbereitet, das dem Inlandsgeheimdienst neue Kompetenzen verleihen soll und an nichts anderes als an Stasi-Methoden erinnert!
Um das geht es laut MDR:
Das Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes des von Horst Seehofer geführten Bundesinnenministeriums, dessen Entwurf bereits seit März 2019 vorliegt, ist salopp gesagt eine Bombe!
Der Rechtsprofessor Fredrik Roggan, der an der Polizeihochschule Brandenburg lehrt, erklärt dazu:
Verfassungsschützer könnten ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen eindringen, um Überwachungssoftware (Staatstrojaner) auf Smartphones oder Computer zu spielen, um diese zu überwachen.
Damit widerspricht der Gesetzentwurf dem Grundgesetz, das eine „Unverletzlichkeit der Wohnung“ garantiert.
Ebenso sollen auch Daten von unter 14-Jährigen gespeichert werden können.
Der innenpolitische Sprecher der FDP, Konstantin Kuhle, meint dazu:
„Wir wollen in Deutschland keine Geheimpolizei, sondern einen Nachrichtendienst, der Informationen sammelt, und eine Polizei, die eingreift – unter richterlicher Kontrolle.“
Der Verfassungsschutz dürfe nicht heimlich in Wohnungen eindringen, das sei eine absolute Übertretung seiner Befugnisse, meint Kuhle.
Während das Justizministerium eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs verlangt, erklärt das Bundesinnenministerium, dass der Verfassungsschutz auch in einer digitalen Welt seinen Aufgaben nachkommen müsse. Statt Richtern müsse die sogenannte G10-Kommission alle Maßnahmen absegnen. Das ist ein Gremium aus überwiegend ehemaligen Bundestagsabgeordneten, das geheim tagt.
Details über die Gespräche mit dem CSU-geführten Justizministerium und dem SPD-geführten Justizministerium gibt es nicht. Vielmehr wird auf eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag verwiesen, dass eine maßvolle Erweiterung der Kompetenzen der Verfassungsschutzämter mit einer Stärkung der parlamentarischen Kontrolle verbunden sein solle. Doch davon ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.
Letztlich stellen sich die Geheimpläne als massive Eingriffe in die Bürgerrechte dar!
Es ist schon ein Treppenwitz der Geschichte, die Stasi abgeschafft zu haben und heute wieder nach ihr zu betteln, meint ein Kommentator auf der entsprechenden MDR-Seite.
Es ist anscheinend nur die Sichtweise und die Seite wichtig, auf der man steht und die über „gut oder“ böse“ entscheiden. Die Überwachungsstrukturen sind jedoch die gleichen. Danke ihr tollen Bürgerrechtler!
Und ein anderer:
Auch wenn man es nicht wahrhaben will , Geheimdienste arbeiten trotz irgendwelcher Kontrollen immer so ‚dass man bei einer Überprüfung dieser Staatssicherheitsdienste immer saubere Hände hat. Die lassen sich nicht in die Karten schauen, noch vor ein Tribunal zerren, zumal das was sie tun, immer auf das Wohlwollen der Politiker ankommt. In der BRD haben die Politiker Angst vor der Bevölkerung …
Originalquelle: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/verfassungsschutz-in-wohnungen-100.html
Siehe hierzu auch mein kurzes Facebook-Video GUIDO GRANDT UNCENSORED: Unfassbar: Deutscher Inlandsgeheimdienst soll sich „Stasi-Methoden“ bedienen dürfen!
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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