Kabinett bringt Verbot von Plas­tik­tüten auf den Weg

Die Bun­des­re­gierung hat ein Verbot von Plas­tik­tüten auf den Weg gebracht. Das Bun­des­ka­binett folgte am Mittwoch einem Vor­schlag von Bun­des­um­welt­mi­nis­terin Svenja Schulze (SPD) und beschloss einen ent­spre­chenden Gesetz­entwurf. Dieser sieht vor, dass Plas­tik­tüten mit einer Wand­stärke unter 50 Mikro­meter künftig ver­boten werden.Dabei handelt es sich um die typi­schen Tüten, die man beim Ein­kaufen in Geschäften bekommen kann. Aus­nahmen soll es für soge­nannte Hemd­chen­beutel geben. Dabei handelt es sich um sehr dünne Plas­tik­tüten bei­spiels­weise für Obst und Gemüse. Deren Verbot würde derzeit “eher zu mehr als zu weniger” Ver­pa­ckungs­ab­fällen führen, hieß es vom Umwelt­mi­nis­terium. “Plas­tik­tüten sind der Inbe­griff der Res­sour­cen­ver­schwendung: Sie werden aus Rohöl her­ge­stellt und oft nur wenige Minuten genutzt”, ließ sich Schulze zitieren. “Häufig landen sie in der Umwelt, wo sie über viele Jahr­zehnte ver­bleiben und jede Menge Schäden anrichten können.” Dabei gehe es auch ohne die Plas­tiktüte beim Einkauf. Immer mehr Men­schen gewöhnten sich daran, Mehr­weg­beutel dabei zu haben. “Momentan liegt der Ver­brauch in Deutschland etwa bei 20 Einweg-Plas­tik­tüten pro Kopf und Jahr. Mit einem Verbot kommen wir jetzt auf Null”, so die SPD-Poli­ti­kerin weiter. Ein Verstoß gegen das Verbot soll nach dem Gesetz­entwurf als Ord­nungs­wid­rigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Verbot soll sechs Monate nach Ver­kündung des Gesetzes in Kraft treten.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Frau mit Ein­kaufs­tasche, über dts Nachrichtenagentur