Als Ibahim Miri, Clanchef des berüchtigten Miri-Clans Schlagzeilen machte, wurde selbst dem naivsten Bundesbürger klar, wie leicht es geht, trotz Ausweisung einfach wieder einzureisen und da weiterzumachen, wo man vor der Abschiebung aufgehört hatte. Und auch jetzt, wo er wieder zwangsweise und zum zweiten Male abgeschoben wurde, versuchte er es stantepede wieder. Bei dem Versuch, in die Türkei als Zwischenstation nach Deutschland einzureisen, schickte ihn die türkische Grenzpolizei zurück. Das wird Herrn Ibrahim Miri aber nicht davon abhalten, es auf einem anderen Weg wieder zu versuchen. Das Hase-und-Igel-Spiel (Ick bin all hier!) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Herrn Miri kann noch mehrere Runden weitergehen. Es kostet jedes mal den Steuerzahler Zigtausende.
Damit ist Herr Ibrahim Miri aber keineswegs einer der sogenannten Einzelfälle. Was gerne unter den Teppich gekehrt wird, hat nun ein Bericht der „Welt am Sonntag enthüllt“. Fast dreißigtausend, genau 28.238 Asylsuchende sind in den letzten sieben Jahren nach Deutschland eingereist, haben einen Antrag auf Asyl gestellt, der nicht genehmigt wurde. Sie wurden abgeschoben – nur um wieder hierher zu kommen und erneut einen Antrag zu stellen. 22.050 davon sind zum zweiten Mal eingereist und stellen zum zweiten Mal einen Asylantrag. Offiziell haben 1.023 der zur Zeit hier lebenden Asylsuchenden schon vier mal versucht, den begehrten Status zu erlangen und 294 Asylbegehrende sind schon zum fünften oder sechsten mal wieder hier eingereist, weil sie nicht aufgeben.
Dieses Jahr haben bereits 3.243 Wiedereinreisende einen erneuten Antrag gestellt. Damit musste die Bundesregierung auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Siechert herausrücken. Dabei bleibt unklar, wie viele der „Wiederkehrer“ zwangsweise abgeschoben worden sind und wie viele freiwillig ausgereist waren. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind solche Immigranten, die zwar einen Asylantrag gestellt haben, dann aber einfach „verschwunden“ sind und jeden Kontakt zu den entsprechenden Behörden abgebrochen haben. Das heißt im Amtsdeutsch „Fortzug unbekannt“. Man geht also (berechtigterweise) davon aus, dass diese Leute in Deutschland untergetaucht sind oder einfach in ein anderes Land weitergewandert sind, wo sie einen neuen Versuch unternehmen.
Die fast 30.000 sind also längst nicht alle Wiederkehrer. Die „Untergetauchten“ und diejenigen, von denen man nicht weiß, ob sie Deutschland verlassen haben oder nicht und einen neuen Asylantrag stellen – oder auch Asylsuchende, die sich einfach mit einer neuen Identität um den Asylstatus bewerben, sind nicht erfasst. Jedenfalls, schreibt die Welt, gibt die Bundesregierung keine Angaben dazu heraus.
In der Politik begnügt man sich damit, irgendwelche Aktivitäten anzukündigen. Nach dem Ibrahim-Miri-ist-schon-wieder-da Skandälchen mimt Herr Bundesinnenminister Horst Seehofer einmal wieder den Entschlossenen. Eine Rolle, in der er sich von Zeit zu Zeit gefällt, nur um nach einer tollkühnen, von naiven Bundesbürgern mit „Recht hat er!“ beklatschten, rechtsdrehenden Pirouette dann wieder brav mit Links-Überschlag-Doppelaxel als Bundeskanzlerin Merkels Bettvorleger zu landen. Diesmal hatte er einen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium angekündigt, der die Möglichkeiten ausloten soll, solche mit einer Wiedereinreisesperre belegten, illegal einwandernden Migranten für die gesamte Dauer ihres zweiten Asyl-Prüfverfahrens in Haft zu halten. Bisher werden diese Kandidaten meistens gar nicht festgenommen und wenn, dann nur für wenige Monate, mehr erlaubt das Gesetz nicht.
Falls dieser fulminante Gesetzesvorschlag aus dem Hause Seehofer überhaupt jemals im Bundes-Kabinett vorgelegt werden sollte, dann aber erst irgendwann im nächsten Jahr. Denn schon hat das Bundesjustizministerium schwere Bedenken geltend gemacht. Welche Überraschung. Denn, man stelle sich das vor! „Jeder Verstoß gegen ein geltendes Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden.“ barmt Frau Andrea Lindholz, die Vorsitzende im Innenausschuss des Bundestages. Sie ist CSU Mitglied und da fragt man sich beklommen, wie es sein kann, dass Herr Minister Seehofer einen auch nur halbwegs brauchbaren Vorschlag macht und gleich eine Parteikollegin denselben auch sofort zerschießt. Dummheit oder Abrede? Jeder, der gegen ein gegen ihn verhängetes Einreiseverbot verstößt und damit illegal einreist, kann selbstverständlich inhaftiert werden. Warum denn nicht? Das ist in anderen Ländern durchaus auch so. Frau Lindholz möge doch bitte einmal versuchen, illegal nach Australien, Kanada, USA oder China oder gar Nordkorea einzureisen. Da würde sie keineswegs von warmherziger Gastfreundschaft sanft umhüllt, sondern sofort verhaftet werden und auch noch ein Verfahren am Hals haben.
Wer nach einer Abschiebeandrohung freiwillig wieder aus Deutschland ausreist, erhält sowieso keine Wiedereinreisesperre und kann das Spielchen ad infinitum wiederholen.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.