Bild: Von Tama Yuri 080209 Bargen (SH/CH) / Neuhaus(D) - https://www.flickr.com/photos/16518197@N08/2252792329 - CC BY-NC 2.0

Das endlose Miri-Spiel: Tau­sende Asyl­su­chende wurden schon mehrfach ange­schoben – und sind immer wieder da!

Als Ibahim Miri, Clanchef des berüch­tigten Miri-Clans Schlag­zeilen machte, wurde selbst dem naivsten Bun­des­bürger klar, wie leicht es geht, trotz Aus­weisung einfach wieder ein­zu­reisen und da  wei­ter­zu­machen, wo man vor der Abschiebung auf­gehört hatte. Und auch jetzt, wo er wieder zwangs­weise und zum zweiten Male abge­schoben wurde, ver­suchte er es stan­tepede wieder. Bei dem Versuch, in die Türkei als Zwi­schen­station nach Deutschland ein­zu­reisen, schickte ihn die tür­kische Grenz­po­lizei zurück. Das wird Herrn Ibrahim Miri aber nicht davon abhalten, es auf einem anderen Weg wieder zu ver­suchen. Das Hase-und-Igel-Spiel (Ick bin all hier!) zwi­schen der Bun­des­re­publik Deutschland und Herrn Miri kann noch mehrere Runden wei­ter­gehen. Es kostet jedes mal den Steu­er­zahler Zigtausende.

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Damit ist Herr Ibrahim Miri aber kei­neswegs einer der soge­nannten Ein­zel­fälle. Was gerne unter den Teppich gekehrt wird, hat nun ein Bericht der „Welt am Sonntag ent­hüllt“. Fast drei­ßig­tausend, genau 28.238 Asyl­su­chende sind in den letzten sieben Jahren nach Deutschland ein­ge­reist, haben einen Antrag auf Asyl gestellt, der nicht genehmigt wurde. Sie wurden abge­schoben – nur um wieder hierher zu kommen und erneut einen Antrag zu stellen. 22.050 davon sind zum zweiten Mal ein­ge­reist und stellen zum zweiten Mal einen Asyl­antrag. Offi­ziell haben 1.023 der zur Zeit hier lebenden Asyl­su­chenden schon vier mal ver­sucht, den begehrten Status zu erlangen und 294 Asyl­be­geh­rende sind schon zum fünften oder sechsten mal wieder hier ein­ge­reist, weil sie nicht aufgeben.
Dieses Jahr haben bereits 3.243 Wie­der­ein­rei­sende einen erneuten Antrag gestellt. Damit musste die Bun­des­re­gierung auf die Anfrage des AfD-Abge­ord­neten Martin Sie­chert her­aus­rücken. Dabei bleibt unklar, wie viele der „Wie­der­kehrer“ zwangs­weise abge­schoben worden sind und wie viele frei­willig aus­ge­reist waren. Nicht in diesen Zahlen ent­halten sind solche Immi­granten, die zwar einen Asyl­antrag gestellt haben, dann aber einfach „ver­schwunden“ sind und jeden Kontakt zu den ent­spre­chenden Behörden abge­brochen haben. Das heißt im Amts­deutsch „Fortzug unbe­kannt“. Man geht also (berech­tig­ter­weise) davon aus, dass diese Leute in Deutschland unter­ge­taucht sind oder einfach in ein anderes Land wei­ter­ge­wandert sind, wo sie einen neuen Versuch unternehmen.
Die fast 30.000 sind also längst nicht alle Wie­der­kehrer. Die „Unter­ge­tauchten“ und die­je­nigen, von denen man nicht weiß, ob sie Deutschland ver­lassen haben oder nicht und einen neuen Asyl­antrag stellen – oder auch Asyl­su­chende, die sich einfach mit einer neuen Iden­tität um den Asyl­status bewerben, sind nicht erfasst. Jeden­falls, schreibt die Welt, gibt die Bun­des­re­gierung keine Angaben dazu heraus.
In der Politik begnügt man sich damit, irgend­welche Akti­vi­täten anzu­kün­digen. Nach dem Ibrahim-Miri-ist-schon-wieder-da Skan­dälchen mimt Herr Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer einmal wieder den Ent­schlos­senen. Eine Rolle, in der er sich von Zeit zu Zeit gefällt, nur um nach einer toll­kühnen, von naiven Bun­des­bürgern mit „Recht hat er!“ beklatschten, rechts­dre­henden Pirouette dann wieder brav mit Links-Über­schlag-Dop­pelaxel als Bun­des­kanz­lerin Merkels Bett­vor­leger zu landen.  Diesmal hatte er einen Refe­ren­ten­entwurf aus dem Bun­des­in­nen­mi­nis­terium ange­kündigt, der die Mög­lich­keiten aus­loten soll, solche mit einer Wie­der­ein­rei­se­sperre belegten, illegal ein­wan­dernden Migranten für die gesamte Dauer ihres zweiten Asyl-Prüf­ver­fahrens in Haft zu halten. Bisher werden diese Kan­di­daten meistens gar nicht fest­ge­nommen und wenn, dann nur für wenige Monate, mehr erlaubt das Gesetz nicht.
Falls dieser ful­mi­nante Geset­zes­vor­schlag aus dem Hause See­hofer über­haupt jemals im Bundes-Kabinett vor­gelegt werden sollte, dann aber erst irgendwann im nächsten Jahr. Denn schon hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium schwere Bedenken geltend gemacht. Welche Über­ra­schung. Denn, man stelle sich das vor! „Jeder Verstoß gegen ein gel­tendes Ein­rei­se­verbot, das nach Abschie­bungen grund­sätzlich ver­hängt wird, muss künftig unmit­telbar in der Haft enden.“ barmt Frau Andrea Lindholz, die Vor­sit­zende im Innen­aus­schuss des Bun­des­tages. Sie ist CSU Mit­glied und da fragt man sich beklommen, wie es sein kann, dass Herr Minister See­hofer einen auch nur halbwegs brauch­baren Vor­schlag macht und gleich eine Par­tei­kol­legin den­selben auch sofort zer­schießt. Dummheit oder Abrede? Jeder, der gegen ein gegen ihn ver­hän­getes Ein­rei­se­verbot ver­stößt und damit illegal ein­reist, kann selbst­ver­ständlich inhaf­tiert werden. Warum denn nicht? Das ist in anderen Ländern durchaus auch so. Frau Lindholz möge doch bitte einmal ver­suchen, illegal nach Aus­tralien, Kanada, USA oder China oder gar Nord­korea ein­zu­reisen. Da würde sie kei­neswegs von warm­her­ziger Gast­freund­schaft sanft umhüllt, sondern sofort ver­haftet werden und auch noch ein Ver­fahren am Hals haben.
Wer nach einer Abschie­be­an­drohung frei­willig wieder aus Deutschland aus­reist, erhält sowieso keine Wie­der­ein­rei­se­sperre und kann das Spielchen ad infi­nitum wiederholen.