Rich­terbund fordert schär­feres Anti-Terror-Strafrecht

Während neue Ter­ror­ge­fahren auch in Deutschland durch die Eska­lation des Kon­flikts zwi­schen den USA und dem Iran als möglich gelten, hat der Bun­des­ge­schäfts­führer des Deut­schen Rich­ter­bundes, Sven Rebehn, die Bun­des­re­gierung auf­ge­fordert, Lücken im Anti-Terror-Straf­recht zu schließen. “Wer eine ter­ro­ris­tische Ver­ei­nigung unter­stützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden”, sagte Rebehn der “Rhei­ni­schen Post” (Mon­tags­ausgabe). “Hat jemand zum Bei­spiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen beschafft, ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waf­fen­lie­ferung die Ter­ro­risten tat­sächlich erreicht.”  Das sei bei Ter­ror­ver­ei­ni­gungen in Kri­sen­ländern wie Syrien aber schwer und bis­weilen gar nicht nachzuweisen.Eine lediglich ver­suchte Unter­stützung ter­ro­ris­ti­scher Ver­ei­ni­gungen sei bislang nicht strafbar. “Diese Lücke gilt es zu schließen”, for­derte Rebehn. Der Rich­terbund-Geschäfts­führer selbst stellte den Zusam­menhang zwi­schen seiner For­derung und zu mög­lichen neuen Ter­ror­ge­fahren nicht her. Rebehn for­derte zudem, die Straf­ober­grenze im Bereich Ter­ro­rismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Dies wie­derum eröffne  der Justiz größere Spiel­räume, um im Ein­zelfall abge­stuft auf die Gefähr­lichkeit einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­nigung und die Betei­ligung der Mit­glieder zu reagieren. “Es geht hier um Orga­ni­sa­tionen, die sich Mord, Völ­kermord oder Kriegs­ver­brechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im Straf­rahmen widerspiegeln.”

 


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Polizist, über dts Nachrichtenagentur