Gestohlene Munition: Bun­des­re­gierung räumt Sicher­heits­lücken ein

Das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium hat Lücken bei der Regis­trierung und Kon­trolle von Übungs­mu­nition der Bun­deswehr ein­ge­räumt. Die im Zuge von Terror-Ermitt­lungen im Fall des Bun­deswehr-Offi­ziers Franco A. bei einem Beschul­digten “gefun­denen Gegen­stände wurden mit hoher Wahr­schein­lichkeit bei unter­schied­lichen Aus­bil­dungs- und Schieß­vor­haben unter fälsch­licher Angabe des Ver­brauchs ent­wendet, sodass im Rahmen des Nach­weises kein offen­kun­diges Fehl auf­ge­treten ist und diese Gegen­stände dem­entspre­chend auch nicht als ver­misst gemeldet wurden”, heißt es in der Antwort des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­riums auf eine Anfrage der Linken im Bun­destag, über welche die Zei­tungen des “Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland” in ihren Mon­tags­aus­gaben berichten. Laut Ver­tei­di­gungs­staats­se­kretär Hans-Georg Engelke wurde anhand der Los­nummern fest­ge­stellt, dass Teile der gefun­denen Munition “aus Beständen der Bun­deswehr stammten”.Eine hand­schriftlich aus­ge­füllte Liste des Bun­des­kri­mi­nal­amtes, über welche die RND-Zei­tungen berichten, umfasst vier Seiten. Unter anderem mehrere hundert Schuss Munition, Zünder und Übungs­hand­gra­naten stellten die Ermittler im April 2017 bei dem dama­ligen Stu­denten Mathias F. sicher. Eine Holz­kiste mit 480 Schuss Scharf­schützen-Munition war noch ori­ginal ver­packt. Sie stammte laut Auf­schrift aus dem Depot Wulfen in Nord­rhein-West­falen, einem der vier Muni­ti­ons­ver­sor­gungs­zentren der Bun­deswehr. Linken-Innen­ex­pertin Martina Renner for­derte das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium auf, sich nicht allein auf Aus­sagen von Schützen zu ver­lassen und die Kon­troll­me­cha­nismen ins­be­sondere nach Schieß­übungen und Manövern zu ver­schärfen. “Zwei Dinge müssen sich grund­legend ändern: Jede Waffe, jede Granate und jede rele­vante Menge Munition, die bei der Bun­deswehr ent­wendet wird, muss ange­zeigt und Polizei sowie Staats­an­walt­schaft müssen tätig werden”, sagte Renner dem RND. “Bei Ermitt­lungen wegen Vor­be­reitung eines ter­ro­ris­ti­schen Anschlags darf die Frage der Tat­mittel nicht so ver­nach­lässigt werden, wie dies im Fall Franco A. offenbar wird.” Im Sep­tember wurde der inzwi­schen 27-jährige Mathias F. zu einer Frei­heits­strafe von einem Jahr auf Bewährung ver­ur­teilt. Die Richter urteilten, er habe mit dem Besitz der beschlag­nahmten Munition und Waf­fen­teile gegen das Waf­fen­gesetz, das Spreng­stoff­gesetz und das Kriegs­waf­fen­kon­troll­gesetz ver­stoßen. Schon bei seiner ersten Ver­nehmung sagte Mathias F. aus, er habe die Kisten und Kartons für einen Freund auf­be­wahrt: den Bun­des­wehr­of­fizier Franco A., dem in Kürze der Prozess wegen der Vor­be­reitung einer schweren staats­ge­fähr­denden Gewalttat gemacht werden soll.


Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Bun­deswehr-Soldat mit G36, über dts Nachrichtenagentur